Addendum

Als Addendum, auch Anhang, Anlage und Appendix, wird eine Beilage, Ergänzung sowie der Nachtrag zu einem Schriftstück bezeichnet. Das Addendum meint also stets etwas Fehlendes, Nachzutragendes oder Anzuhängendes, das dem eigentlichen Schreiben beigefügt wurde. Solche Addenda können in der Prosa als Einführung, Prolog oder Epilog erscheinen und in der wissenschaftlichen Literatur in Form von Glossaren, Endnoten, Register, Bildern sowie Tafeln, Karten, Tabellen und Ähnlichem.


Der Begriff lässt sich aus dem Lateinischen ableiten (addendum) und mit das Hinzuzufügende übersetzen. Demnach verweist bereits die Übersetzung darauf, worum es grundsätzlich geht: nämlich um zusätzliche Inhalte [die einem Schriftstück hinzugefügt werden, die zumeist eigenständig sind]. Werden solcherlei Addenda einem gebundenen Buch beigefügt, sind sie in der Regel als Anhang gekennzeichnet.

Hinweis: Demzufolge können sämtliche Beifügungen zu einem selbständigen Schriftstück als Addenda bezeichnet werden, vollkommen unerheblich, worum es sich ganz konkret handelt. Sie sind demnach immer als Ergänzung zu verstehen und kein Teil des eigentlichen Hauptwerkes.

Addenda: Anhang, Anlage, Annex, Postskriptum, Errata

Die Begriffe Anhang, Anlage, Annex, Postskriptum und Errata meinen allesamt Arten des Addendums. Dennoch unterscheiden sie sich in einigen Details, werden nur in bestimmten Bereichen gebraucht oder bezeichnen eine ganz bestimmte Form der Addenda. Nachfolgend eine Übersicht:

  • Anhang: Ist einem Schreiben beigefügt, kann sowohl in Akten verwendet vorliegen als auch beim Verkehr via E-Mail. Ist in der Regel kein eigenständiges Schriftstück, sondern eine Ergänzung zum Hauptteil. Handelt es sich um ein eigenständiges Schriftstück, sollte von Anlage gesprochen werden.

  • Anlage: Meint ein eigenständiges Dokument zum Hauptteil. Eine Broschüre, die einem Geschäftsbrief beigefügt wird, wäre somit eine Anlage; eine Tabelle, die im Geschäftsbrief erwähnt wird, ein Anhang.

  • Annex: Kommt vornehmlich bei Verträgen vor und meint ebenso ein schriftliches Anhängsel. Kann Tabellen und Übersichten beinhalten. Die vorangestellte Erklärung des Vertrags wird als Präambel bezeichnet.

  • Errata: Sind Beilagen in einem schriftlichen Werk, die nach dem Druck der Auflage hinzugefügt werden. Sie verweisen auf Fehler dieser Ausgabe und können in Form einer einfachen Einlegeseite vorliegen, aber durchaus auch ein Einlegeheft sein. In der kommenden Auflage werden die Fehler ausgebessert.

  • Postskriptum: Ist ein Anhang an einen Text und wird zumeist in der schriftlichen Kommunikation via E-Mail oder Brief verwendet und mit der Abkürzung PS eingeleitet. Deutsche Bezeichnungen für das Postskriptum sind Nachsatz sowie Nachschrift. Die Bezeichnung ist auch in literarischen Werken gebräuchlich.
Kurzübersicht: Das Wichtigste zum Addendum im Überblick

  • Als Addenda werden sämtliche Beifügungen zu einem Text bezeichnet und sind demnach einem Schriftstück hinzugefügt. Diese Hinzufügungen können verschiedenster Form sein und in allen Publikationen auftauchen. Der Begriff deckt sämtliche Ergänzungen ab.
  • Auch wenn die Bezeichnung alle Beifügungen meint, gibt es einzelne Termini die in einem konkreten Zusammenhang gebräuchlicher sind. Diese sind allerdings selbst allesamt als Addenda zu werten, können sich in ihrer Funktion allerdings unterscheiden.


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