Ausgabe letzter Hand

Die Ausgabe letzter Hand meint in der Literaturwissenschaft die letzte zu Lebzeiten eines Autors herausgegebene – von diesem gutgeheißene, abgesegnete und deshalb verbindliche – Ausgabe seiner Werke. Der Begriff ist in der Regel nur auf Texte anwendbar.


Folglich beinhaltet die Ausgabe letzter Hand die vollständigen Werke eines Autors, die in der Endgültigkeit vorliegen, wie dieser sie bis zum seinem Tode wünschte. Natürlich kann die Ausgabe letzter Hand auch einen Stand meinen, bevor der jeweilige Autor verschied. Beispielsweise dann, wenn dieser durch Krankheit an der weiteren Bearbeitung des Werkes gehindert wurde und das vorliegende Werk dennoch in seiner Gesamtheit abnickte und für gut befand.

Ursprung von Ausgabe letzter Hand

Der Begriff wurde in Anlehnung an Johann Wolfgang von Goethes „Vollständige Ausgabe l.H.“ geprägt, die durch den Dichter zwischen den Jahren 1827 bis 1830 selbst abgesegnet wurde.

Doch auch wenn wir diesen Vermerk durch zahlreiche Lexika belegen können, gibt es in der Literatur einen vorherigen Beleg für die Ausgabe letzter Hand, die schon vor Goethes Bezeichnung auftaucht. Nämlich Christoph Martin Wielands „Ausgabe von der letzten Hand“ (1794–1802/11).

Die Ausgabe letzter Hand vom Gesamtwerk Goethes
Die Ausgabe letzter Hand vom Gesamtwerk Goethes


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