AÜG
Form & Grammatik
- Lemma
- AÜG
- Wortart
- Substantiv; amtliches Kürzel eines Gesetzes, Neutrum
- Schreibung
- AÜG mit Ü, ohne Punkte und Zwischenräume
- Worttrennung
- Die Buchstabenfolge bleibt ungetrennt.
- Grundform
- das AÜG
- Formen
- des AÜG, dem AÜG, das AÜG; das Kürzel selbst bleibt unverändert.
- Numerus
- Ein Gesetz; kein gewöhnlicher Plural in dieser Bedeutung.
- Gebrauch
- Die amtliche Kurzform steht für Arbeitnehmerüberlassungsgesetz; der Langtitel lautet Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung.
- Langform
- Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
- Kürzelart
- Amtliches Gesetzeskürzel aus den Anfangsbuchstaben der Namensbestandteile
Definition · kurz erklärt
AÜG ist die amtliche Kurzbezeichnung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Das Gesetz trägt den Langtitel Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung.
Bedeutung
1 Kurzbezeichnung eines Bundesgesetzes
Das AÜG ist das Kürzel für das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Der amtliche Gesetzestitel verbindet den Langtitel Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung mit dem Kurznamen und dem Kürzel. In Texten und Gesetzesverweisen fasst AÜG diese Bezeichnung knapp zusammen.
„Das Informationsblatt stellt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) kurz vor.“
Das Beispiel zeigt, wie ein Kürzel nach der Langform eingeführt werden kann. Es benennt das Gesetz, erklärt aber keine einzelne Vorschrift und ihre Anwendung.
AÜG und Arbeitnehmerüberlassung
AÜG benennt ein bestimmtes Gesetz. Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet dagegen den Sachverhalt beziehungsweise die Form des Arbeitseinsatzes, mit der sich das Gesetz befasst. Die Wörter hängen zusammen, sind aber keine austauschbaren Namen: Ein Gesetz und sein Regelungsgegenstand sind nicht dasselbe. Das allgemeine Wort Gesetz benennt eine rechtliche Regelung; AÜG ist der Name eines konkreten Gesetzes.
Beispiele und Verwendung
„Der Kommentar verweist auf § 1 AÜG.“
Das Kürzel gehört hier zu einem Gesetzesverweis. Der Satz sagt noch nicht, welche rechtliche Folgerung aus der Vorschrift gezogen werden kann.
„Die Autorin verweist im Kommentar auf das AÜG.“
Das Kürzel steht als Name des Gesetzes. Die amtliche Schreibweise enthält Ü und keine Abkürzungspunkte.
Grammatik und Beugung
AÜG ist ein substantivisch gebrauchtes Gesetzeskürzel. Das Bezugswort Gesetz ist sächlich; daher heißt es das AÜG. In den vier Fällen wird der Artikel angepasst, während die amtliche Buchstabenfolge unverändert bleibt. Für den Namen dieses einzelnen Gesetzes wird kein gewöhnlicher Plural gebraucht.
| Fall | Form |
|---|---|
| Nominativ | das AÜG |
| Genitiv | des AÜG |
| Dativ | dem AÜG |
| Akkusativ | das AÜG |
