BAnz
Form & Grammatik
- Stichwort
- BAnz
- Worttrennung
- BAnz
- Langform
- Bundesanzeiger
- Kürzelart
- Fachsprachliche Schreibabkürzung eines Publikationsnamens
- Schreibung
- BAnz: B und A groß, n und z klein, in amtlichen Fundstellen ohne Punkt; daneben BAnz. mit Schlusspunkt.
- Aussprache
- Beim Vorlesen kann die passende vollständige Bezeichnung verwendet werden.
Buchstabenbestandteile der Abkürzung nicht am Zeilenende trennen.
Gebrauch: Maskuliner Publikationsname: der Bundesanzeiger, des Bundesanzeigers. Kürzel in Fundstellen unverändert; der Name wird hier im Singular behandelt.
Definition · kurz erklärt
BAnz steht für Bundesanzeiger. Die Abkürzung begegnet besonders in Fundstellen amtlicher Veröffentlichungen. Daneben wird die Schreibweise BAnz. mit Schlusspunkt verwendet.
Bedeutung
1 Auf den Bundesanzeiger verweisen
Der Bundesanzeiger ist eine Veröffentlichungsplattform für amtliche Verkündungen, Bekanntmachungen und rechtlich relevante Unternehmensnachrichten. In einem Nachweis nennt BAnz zunächst dieses Veröffentlichungsmedium. Für die genaue Stelle kommen weitere Angaben hinzu.
„Die Fußnote nennt eine Bekanntmachung im BAnz.“
Der Satz erklärt, wo die Bekanntmachung veröffentlicht wurde. Er nennt noch nicht ihren Titel oder Inhalt. Das Kürzel ist also kein Name einer einzelnen Behörde und keine Abkürzung für eine bestimmte Vorschrift.
Eine Fundstelle lesen
In neueren Nachweisen zum Amtlichen Teil beginnt die Angabe mit BAnz AT. Dahinter folgen das Veröffentlichungsdatum und eine Kennung aus Rubrik und Nummer. In einer solchen Kennung bedeutet B Bekanntmachungen; die anschließende Zahl bezeichnet die Veröffentlichungsnummer.
„Der Nachweis beginnt mit BAnz AT und endet mit B2.“
In dieser verkürzten Beschreibung steht B2 für die Rubrik Bekanntmachungen mit der Veröffentlichungsnummer 2. Die tatsächliche Fundstelle benötigt außerdem das Datum zwischen den beiden Teilen. B2 ist hier keine Seitenzahl.
In älteren elektronischen Nachweisen kann eBAnz vorkommen. Dort sind Ausgabenummer und Jahr anders angeordnet. Ein historischer Nachweis sollte deshalb nicht einfach durch Austausch der Buchstaben in das neuere Schema umgeschrieben werden.
Beispiele und Verwendung
Das Bundesgesetzblatt, kurz BGBl., und der Bundesanzeiger sind verschiedene Veröffentlichungsmedien. Die ähnliche Verwendung in juristischen Nachweisen macht ihre Kürzel nicht austauschbar. Wer eine Fundstelle übernimmt, muss auch die Bezeichnung des genannten Mediums erhalten.
„Im Bundesanzeiger veröffentlicht“ bezeichnet den Ort der Veröffentlichung. „In der Bekanntmachung geregelt“ spricht dagegen über den Inhalt eines bestimmten Textes. Im eigenen Schreiben kann das Ausschreiben von Bundesanzeiger helfen, diese beiden Ebenen auseinanderzuhalten.
Grammatik und Schreibweise
BAnz ist eine fachsprachliche Schreibabkürzung des maskulinen Namens Bundesanzeiger. Die vollständigen Formen lauten der Bundesanzeiger, des Bundesanzeigers und im Bundesanzeiger. In Fundstellen bleibt BAnz unverändert; eine Ausgabe oder mehrere Veröffentlichungen bilden keinen eigenen Plural dieses Namens.
Das B und das A werden großgeschrieben, n und z klein. Die amtlichen elektronischen Fundstellen verwenden BAnz ohne Punkt; in anderen Zitierkonventionen begegnet BAnz. mit Punkt. Zusätze wie AT werden durch einen Abstand getrennt, die Buchstabenfolge BAnz selbst bleibt ungeteilt.
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