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BStBl.

Form & Grammatik

Abkürzung
Stichwort
BStBl.
Worttrennung
BStBl.
Langform
Bundessteuerblatt
Kürzelart
Fachsprachliche Schreibabkürzung
Schreibung
BStBl. mit Schlusspunkt; amtliche Zitierkonvention auch BStBl ohne Punkt.
Aussprache
Beim Vorlesen die im jeweiligen Zusammenhang passende vollständige Bezeichnung verwenden.

Buchstabenfolge innerhalb des Kürzels nicht trennen.

Gebrauch: Sächlicher Name: das BStBl., des BStBl., im BStBl.; unveränderte Schreibabkürzung. Mehrere Hefte als Ausgaben oder Jahrgänge benennen.

Formen und Verwendung im Detail

Definition · kurz erklärt

BStBl. bedeutet Bundessteuerblatt. Das Kürzel steht vor allem in steuerrechtlichen Fundstellen. Es benennt ein amtliches Veröffentlichungsorgan und wird mit Angaben zu Jahrgang, Teil und Seite ergänzt.

Bedeutung

1 Bundessteuerblatt

Im Bundessteuerblatt erscheinen steuerrechtliche Veröffentlichungen. Teil I enthält Veröffentlichungen des Bundesministeriums der Finanzen und der obersten Finanzbehörden der Länder; Teil II enthält Entscheidungen des Bundesfinanzhofs. Die römische Zahl gehört deshalb zur genauen Einordnung einer Fundstelle.

„Die Fundstelle nennt BStBl. II.“

Der Hinweis führt zum zweiten Teil des Bundessteuerblatts. Für das Auffinden eines bestimmten Textes reichen diese Angaben allein noch nicht aus; Jahr und weitere Fundstellenangaben müssen hinzukommen.

BStBl. und BGBl.

Das Bundesgesetzblatt, abgekürzt BGBl., ist ein anderes Veröffentlichungsorgan. Der Bestandteil St in BStBl. verweist auf das Steuerblatt. Gerade bei kurzen Fundstellen lohnt es sich, die beiden Buchstabenfolgen genau auseinanderzuhalten.

Bundessteuerblatt ist auch nicht die Langform von BMF. BMF bezeichnet das Bundesministerium der Finanzen. Ein Text kann vom Ministerium stammen und im Bundessteuerblatt veröffentlicht werden: Urheber und Fundort sind dann zwei verschiedene Angaben.

Ein Steuerbescheid betrifft dagegen einen konkreten Verwaltungsfall. Das Bundessteuerblatt ist keine Sammlung der persönlichen Bescheide einzelner Steuerpflichtiger.

Fundstellen lesen

„Bitte ergänze in der Quellenangabe den Jahrgang des BStBl.“ Die Bitte betrifft die bibliografische Genauigkeit. Sie besagt nicht, dass der zitierte Text jedes Jahr neu veröffentlicht wird.

Ein schematischer Verweis kann so aufgebaut sein: BStBl. [Jahr] II S. [Seite]. Die eckigen Klammern stehen hier für einzusetzende Angaben und sind keine echte Fundstelle. II benennt den Teil; S. kündigt die Seite an.

In amtlichen steuerlichen Zitaten findet sich auch die Form BStBl ohne Schlusspunkt. Wer eine vorgegebene Zitierweise übernimmt, erhält deren Schreibkonvention. Die Auflösung bleibt in beiden Fällen Bundessteuerblatt.

Schreibung und Grammatik

Die Schreibabkürzung BStBl. enthält große B, S und B sowie kleine t und l. Sie endet mit einem Punkt. Beim Vorlesen wird sie als Bundessteuerblatt aufgelöst. Innerhalb der Buchstabenfolge wird nicht getrennt.

Die Langform ist sächlich: das BStBl., des BStBl., im BStBl.. Das Kürzel bleibt in diesen Verbindungen gleich. Bei mehreren Heften oder Jahrgängen wird genauer von Ausgaben beziehungsweise Jahrgängen des Bundessteuerblatts gesprochen.

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