GewStG
Form & Grammatik
- Stichwort
- GewStG
- Worttrennung
- GewStG
- Langform
- Gewerbesteuergesetz
- Kürzelart
- Fachsprachliche Schreibabkürzung
- Schreibung
- GewStG: G, S und G groß; ew und t klein; ohne Punkt.
- Aussprache
- Beim Vorlesen die im jeweiligen Zusammenhang passende vollständige Bezeichnung verwenden.
Buchstabenfolge innerhalb des Kürzels nicht trennen.
Gebrauch: Sächlicher Gesetzesname: das GewStG, des GewStG, dem GewStG. Fachsprachliche Schreibabkürzung unverändert; hier ein Gesetz im Singular.
Definition · kurz erklärt
GewStG bedeutet Gewerbesteuergesetz. Es ist das Kürzel eines deutschen Steuergesetzes. Die einzelnen Teile lassen sich an der Langform wiedererkennen: Gew für Gewerbe, St für Steuer und G für Gesetz.
Bedeutung
1 Gewerbesteuergesetz
Das GewStG bildet eine gesetzliche Grundlage der Gewerbesteuer. Seine Inhaltsübersicht unterscheidet unter anderem Steuergegenstand, Steuerschuldner und Bemessung der Steuer. Die Gewerbesteuer wird von den Gemeinden erhoben. Das Kürzel selbst bezeichnet jedoch weder die Gemeinde noch eine bestimmte Zahlung.
„Im Vortrag wird die Gliederung des GewStG vorgestellt.“
Gemeint ist der Aufbau des Gesetzes. Der Satz nennt noch keinen Steuerbetrag und keine Aussage darüber, wie ein einzelner Betrieb zu beurteilen ist.
Ähnliche Begriffe
Gewerbesteuer und Gewerbesteuergesetz gehören zum selben Themenfeld, sind aber keine austauschbaren Wörter. „Die Gewerbesteuer ist Thema der Besprechung“ benennt die Steuerart. „Das GewStG liegt auf dem Tisch“ meint eine Ausgabe des Gesetzestextes.
Von GewStG ist GewO zu unterscheiden: Die Gewerbeordnung behandelt gewerbliche Tätigkeiten und deren rechtliche Rahmenbedingungen. Die Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung ist wiederum eine andere Rechtsvorschrift. Ähnliche Titel können zusammengehören, ohne denselben Text zu bezeichnen.
Für eine allgemein gehaltene Erklärung kann das Gesetz zur Gewerbesteuer den Gegenstand verständlich umschreiben. Als genaue Langform des Kürzels bleibt Gewerbesteuergesetz maßgeblich.
Beispiele und Verwendung
„Die Fußnote verweist auf § 7 GewStG.“ Die Zahl gehört zum Paragraphen, die Buchstaben zum Gesetzesnamen. In einer solchen Fundstelle wird GewStG ohne eigenen Abkürzungspunkt geschrieben.
„Die Autorin verwendet nach der ersten Erklärung nur noch GewStG.“ Das ist in einem Fachtext eine knappe Rückverweisung. In einer Einführung kann dagegen die ausgeschriebene Bezeichnung leichter lesbar sein.
Ein GewStG-Kommentar ist ein Erläuterungswerk zum Gesetz. Der Bindestrich verbindet das Kürzel mit dem Grundwort. Der Kommentar wird dadurch nicht selbst zum Gesetzestext.
Schreibung und Grammatik
Geschrieben wird GewStG, mit großem G am Anfang und Ende sowie großem S. e, w und t bleiben klein. Die fachsprachliche Schreibabkürzung hat keine Punkte und wird innerhalb ihrer Buchstabenfolge nicht getrennt.
Der Gesetzesname ist sächlich: das GewStG, des GewStG, nach dem GewStG. In diesen Verweisen bleibt die Form unverändert. Der hier bezeichnete einzelne Gesetzesname wird im Singular verwendet; beim Vorlesen lässt er sich als Gewerbesteuergesetz auflösen.
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