GrEStG
Form & Grammatik
- Lemma
- GrEStG
- Wortart
- Substantiv; Abkürzung eines Gesetzesnamens, Neutrum
- Schreibung
- GrEStG mit großem G am Anfang sowie den Binnenmajuskel-Bestandteilen ESt und G; ohne Punkte.
- Worttrennung
- Das amtliche Gesetzeskürzel wird als feste Buchstabenfolge geschrieben und nicht nach gewöhnlicher Silbentrennung zerlegt.
- Langform
- Grunderwerbsteuergesetz; Kurztitel: Grunderwerbsteuergesetz
- Grundform
- das GrEStG
- Formen
- des GrEStG; dem GrEStG; das GrEStG
- Plural
- Für das benannte Einzelgesetz ist kein üblicher Plural nötig. Bei mehreren Textständen spricht man beispielsweise von den Fassungen des Grunderwerbsteuergesetzes.
- Gebrauch
- GrEStG steht für das Grunderwerbsteuergesetz. Das Grundwort „Gesetz“ ist sächlich: das GrEStG. In Beugungsformen bleibt das Kürzel unverändert; der Artikel zeigt den Fall an.
- Kürzelart
- Gesetzesabkürzung
Definition · kurz erklärt
GrEStG ist die gesetzliche Abkürzung für das Grunderwerbsteuergesetz. Das Gesetz ordnet, welche Rechtsvorgänge mit inländischen Grundstücken der Grunderwerbsteuer unterliegen.
Bedeutung
1 Grunderwerbsteuergesetz
Das GrEStG bezeichnet ein bestimmtes Bundesgesetz. Es regelt die Grunderwerbsteuer und nennt unter anderem Grundstücksgeschäfte, die steuerbar sein können. Das Kürzel meint das Gesetz selbst, nicht die Steuer, die aufgrund eines konkreten Erwerbsvorgangs festgesetzt werden kann.
„Der Kommentar verweist für die steuerliche Einordnung eines Grundstücksgeschäfts auf § 1 GrEStG.“
Der Satz zeigt eine Gesetzesangabe. Er entscheidet nicht, ob ein einzelner Erwerbsvorgang tatsächlich steuerpflichtig oder von einer Ausnahme erfasst ist.
Unterschiede
GrEStG steht für das Gesetz; Grunderwerbsteuer bezeichnet die Steuer. Die Wörter hängen eng zusammen, sind aber nicht austauschbar: Ein Gesetz enthält Regeln, während die Steuer eine Abgabe ist, die sich aus einem konkreten Sachverhalt ergeben kann.
Beispiele und Verwendung
Bei der ersten Nennung kann der ausgeschriebene Gesetzesname mit dem Kürzel verbunden werden: „Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)“. In einem juristischen Text folgt das Kürzel häufig auf die Paragraphenangabe.
„Für die Frage wurde § 1 GrEStG herangezogen.“
Die Formulierung nennt die herangezogene Norm, aber keine rechtliche Schlussfolgerung für einen Einzelfall.
Grammatik und Beugung
GrEStG ist ein sächliches Substantivkürzel, weil das Grundwort „Gesetz“ Neutrum ist. Das Kürzel bleibt in den vier Fällen gleich; den Kasus markieren „das“, „des“ und „dem“. Für das einzelne Gesetz wird kein gewöhnlicher Plural gebildet.
| Fall | Form |
|---|---|
| Nominativ | das GrEStG |
| Genitiv | des GrEStG |
| Dativ | dem GrEStG |
| Akkusativ | das GrEStG |
Für das benannte Einzelgesetz ist kein üblicher Plural nötig. Bei mehreren Textständen spricht man beispielsweise von den Fassungen des Grunderwerbsteuergesetzes.
