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GüKG

Form & Grammatik

SubstantivAbkürzung
Lemma
GüKG
Wortart
Substantiv; Abkürzung eines Gesetzesnamens, Neutrum
Schreibung
GüKG mit großem G, ü und großem KG; ohne Punkte. Das ü bleibt erhalten.
Worttrennung
Das Gesetzeskürzel bleibt als Buchstabenfolge ungeteilt; das ü wird weder ersetzt noch mit einem Trennpunkt abgetrennt.
Langform
Güterkraftverkehrsgesetz; Kurztitel: Güterkraftverkehrsgesetz
Grundform
das GüKG
Formen
des GüKG; dem GüKG; das GüKG
Plural
Für das einzelne Gesetz wird kein gewöhnlicher Plural verwendet. Bei mehreren Textständen sagt man beispielsweise „Fassungen des Güterkraftverkehrsgesetzes“.
Gebrauch
GüKG steht für das Güterkraftverkehrsgesetz. Das Grundwort „Gesetz“ ist sächlich: das GüKG. Die amtliche Schreibweise enthält ü; in Zitaten sollte sie nicht stillschweigend zu GuKG oder GÜKG geändert werden.
Kürzelart
Gesetzesabkürzung

Formen und Verwendung im Detail ↓

Definition · kurz erklärt

GüKG ist die Abkürzung für das Güterkraftverkehrsgesetz. Das Gesetz verwendet den Begriff Güterkraftverkehr für die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen.

Bedeutung

1 Güterkraftverkehrsgesetz

Das GüKG ist ein Bundesgesetz zum gewerblichen Güterkraftverkehr und zum Werkverkehr. Seine Begriffsbestimmungen unterscheiden unter anderem entgeltliche oder geschäftsmäßige Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen vom Werkverkehr eines Unternehmens für eigene Zwecke. Das Kürzel bezeichnet das Gesetz, nicht eine Transportart oder eine einzelne Genehmigung.

„Der Bericht ordnet den gewerblichen Straßengütertransport dem Regelungsbereich des GüKG zu.“

Das Beispiel benennt nur den Gegenstand des Gesetzes. Es beantwortet nicht, welche Erlaubnis oder Ausnahme im konkreten Transportfall gilt.

Unterschiede

Das GüKG betrifft Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen. Es ist nicht einfach ein Sammelkürzel für sämtliche Beförderung von Gütern auf Schiene, Wasser oder in der Luft. Auch der Werkverkehr ist im Gesetz gesondert definiert und nicht mit gewerblichem Güterkraftverkehr gleichzusetzen.

Beispiele und Verwendung

In Fachtexten wird zunächst häufig „Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)“ geschrieben. Danach kann das Kürzel in Gesetzesverweisen oder bei der Benennung des Regelungsrahmens verwendet werden.

„Für den Werkverkehr verweist der Leitfaden auf die Begriffsbestimmungen des GüKG.“

Der Satz nennt eine Fundstelle, ohne die Voraussetzungen eines bestimmten Unternehmens oder Transports zu bewerten.

Grammatik und Beugung

GüKG ist ein sächliches Substantivkürzel, weil die Langform auf „Gesetz“ endet. Das Kürzel selbst bleibt in den vier Fällen unverändert; den Kasus zeigt der Artikel. Für dieses einzelne Gesetz gibt es keinen gewöhnlichen Plural.

GüKG: Fälle im Singular
FallForm
Nominativdas GüKG
Genitivdes GüKG
Dativdem GüKG
Akkusativdas GüKG

Für das einzelne Gesetz wird kein gewöhnlicher Plural verwendet. Bei mehreren Textständen sagt man beispielsweise „Fassungen des Güterkraftverkehrsgesetzes“.

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