KGaA
Form & Grammatik
- Stichwort
- KGaA
- Worttrennung
- KGaA
- Langform
- Kommanditgesellschaft auf Aktien
- Kürzelart
- Substantivisch verwendetes Initialkürzel
- Schreibung
- KGaA: kleines a für auf; K, G und letztes A groß; ohne Punkte.
- Aussprache
- Beim Vorlesen die im jeweiligen Zusammenhang passende vollständige Bezeichnung verwenden.
- Artikel
- die KGaA
- Geschlecht
- Femininum
- Genitiv
- der KGaA
- Plural
- die KGaAs
Buchstabenfolge innerhalb des Kürzels nicht trennen.
Gebrauch: Feminin: die KGaA, der KGaA; belegter Plural KGaAs, Dativ ohne zusätzliches n.
Definition · kurz erklärt
KGaA bedeutet Kommanditgesellschaft auf Aktien. Der Zusatz bezeichnet eine Rechtsform, die Merkmale einer Kommanditgesellschaft und einer Aktiengesellschaft verbindet. Es heißt die KGaA.
Bedeutung
1 Kommanditgesellschaft auf Aktien
Die KGaA ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Mindestens ein Gesellschafter haftet den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt; andere Beteiligte sind als Kommanditaktionäre am in Aktien aufgeteilten Grundkapital beteiligt. Das Kürzel benennt damit eine bestimmte rechtliche Organisation.
„Hinter dem Unternehmensnamen steht der Zusatz KGaA.“
Der Zusatz nennt die Rechtsform. Er gibt keine Auskunft über die Branche, die Größe oder den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens.
KGaA, KG und AG
Kommanditgesellschaft auf Aktien ist die vollständige Auflösung. Das kleine a steht für auf; das abschließende große A für Aktien. Die beiden Buchstaben haben also verschiedene Aufgaben.
KG steht für Kommanditgesellschaft, AG für Aktiengesellschaft. Die KGaA ist nicht bloß eine längere Schreibweise für eine dieser beiden Formen. Gerade der Zusatz auf Aktien gehört zur vollständigen Rechtsformbezeichnung.
Unternehmen oder Gesellschaft sind allgemeinere Wörter. In „Das Unternehmen veröffentlicht einen Bericht“ kann die Rechtsform offenbleiben. „Die KGaA veröffentlicht einen Bericht“ nennt sie ausdrücklich. Diese Wörter sind deshalb nur in bestimmten Zusammenhängen austauschbar.
Beispiele und Verwendung
„Die Darstellung vergleicht zwei KGaAs.“ Der Plural benennt zwei Gesellschaften dieser Rechtsform. Er bedeutet nicht, dass zwei Personen an derselben Gesellschaft beteiligt sind.
„Der Bericht der KGaA liegt vor.“ Hier steht der Gesellschaftsname im Genitiv. Das Kürzel bleibt in der Einzahl unverändert. Wer den Bericht verfasst oder unterschrieben hat, ist eine zusätzliche Information.
In einer Erläuterung empfiehlt sich beim ersten Auftreten die Verbindung Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Danach kann das Kürzel verwendet werden. Bei einem vollständigen Unternehmensnamen bleibt dessen tatsächlich geführter Rechtsformzusatz erhalten.
Grammatik und Beugung
KGaA wird substantivisch und feminin gebraucht. K, G und das letzte A stehen groß; das a dazwischen bleibt klein. Es stehen keine Abkürzungspunkte. Beim Vorlesen ist die vollständige Bezeichnung möglich.
| Fall | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | die KGaA | die KGaAs |
| Genitiv | der KGaA | der KGaAs |
| Dativ | der KGaA | den KGaAs |
| Akkusativ | die KGaA | die KGaAs |
Das angefügte s bleibt klein und steht ohne Apostroph. Ein zusätzliches Dativ-n wird nicht angehängt. Die Buchstabenfolge KGaA bleibt ungeteilt.
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