KonsG
Form & Grammatik
- Lemma
- KonsG
- Wortart
- Substantiv; Abkürzung eines Gesetzes; Neutrum, nach dem Grundwort Gesetz
- Schreibung
- KonsG mit großem K, kleinem ons und großem G; ohne Punkte.
- Worttrennung
- KonsG wird als Buchstabenabkürzung nicht silbisch getrennt. Die Langform lautet Gesetz über die Konsularbeamten, ihre Aufgaben und Befugnisse; der Kurzname lautet Konsulargesetz.
- Langform
- Gesetz über die Konsularbeamten, ihre Aufgaben und Befugnisse (Konsulargesetz)
- Grundform
- das KonsG
- Formen
- das KonsG; des KonsG; dem KonsG; das KonsG
- Plural
- Für das einzelne Gesetz kein üblicher Plural; mehrere Textstände heißen etwa Fassungen des Konsulargesetzes.
- Gebrauch
- KonsG bezeichnet das deutsche Konsulargesetz. Es legt Aufgaben und Befugnisse von Konsularbeamtinnen und Konsularbeamten fest. Das Grundwort Gesetz bestimmt das sächliche Genus.
- Kürzelart
- Abkürzung eines Gesetzes
Definition · kurz erklärt
KonsG steht für das deutsche Konsulargesetz. Es regelt gesetzlich Aufgaben und Befugnisse deutscher Konsularbeamtinnen und Konsularbeamter im Ausland.
Bedeutung
1 Gesetz über konsularische Aufgaben und Befugnisse
Das Konsulargesetz beschreibt, in welchen Bereichen Konsularbeamtinnen und Konsularbeamte für Deutschland tätig werden können. Dazu gehören Rat und Beistand für Deutsche im Ausland, bestimmte Personenstands- und Beurkundungsangelegenheiten, Hilfe in Notlagen und Aufgaben mit öffentlichen Urkunden. Es bestimmt auch, in welchem Rahmen solche Tätigkeiten erfolgen.
„Der Bericht ordnet die konsularische Unterstützung dem KonsG zu.“
Der Satz verweist auf den gesetzlichen Rahmen. Er sagt nicht, dass jede gewünschte Hilfe in jeder Lage erbracht werden muss.
Unterschiede
Das KonsG ist ein bestimmtes Gesetz über konsularische Aufgaben. Eine deutsche Auslandsvertretung ist eine Stelle, an der solche Aufgaben wahrgenommen werden können; beides ist nicht dasselbe. Auch das Gesetz über den Auswärtigen Dienst hat einen anderen Regelungsgegenstand und ist keine Langform von KonsG. Welche Hilfe möglich ist, hängt zudem von der jeweiligen Vorschrift und den Umständen im Empfangsstaat ab.
Beispiele und Verwendung
Bei der ersten Nennung ist Konsulargesetz (KonsG) besonders verständlich. Später kann das Kürzel stehen, sofern klar bleibt, welches Gesetz gemeint ist. In einem Bericht kann es zum Beispiel eine gesetzliche Bezugnahme knapp markieren.
„Die Akte nennt eine Beurkundung nach dem KonsG.“
Das Beispiel bezeichnet eine rechtliche Bezugnahme, nicht den konkreten Ablauf oder das Ergebnis eines Einzelfalls.
Grammatik und Beugung
KonsG bezeichnet das deutsche Konsulargesetz. Es legt Aufgaben und Befugnisse von Konsularbeamtinnen und Konsularbeamten fest. Das Grundwort Gesetz bestimmt das sächliche Genus. In den Fällen bleibt die Buchstabenfolge unverändert; Artikel und Präposition zeigen den Kasus an.
| Fall | Form |
|---|---|
| Nominativ | das KonsG |
| Genitiv | des KonsG |
| Dativ | dem KonsG |
| Akkusativ | das KonsG |
Für das einzelne Gesetz kein üblicher Plural; mehrere Textstände heißen etwa Fassungen des Konsulargesetzes.
