KStG
Form & Grammatik
- Stichwort
- KStG
- Worttrennung
- KStG
- Langform
- Körperschaftsteuergesetz
- Kürzelart
- Fachsprachliche Schreibabkürzung
- Schreibung
- KStG: K, S und G groß; t klein; ohne Punkt.
- Aussprache
- Beim Vorlesen die im jeweiligen Zusammenhang passende vollständige Bezeichnung verwenden.
Buchstabenfolge innerhalb des Kürzels nicht trennen.
Gebrauch: Sächlicher Gesetzesname: das KStG, des KStG, dem KStG. Fachsprachliche Schreibabkürzung unverändert; hier ein Gesetz im Singular.
Definition · kurz erklärt
KStG steht für Körperschaftsteuergesetz. Das Kürzel bezeichnet ein deutsches Steuergesetz. Es setzt sich aus Bestandteilen der Langform zusammen: K für Körperschaft, St für Steuer und G für Gesetz.
Bedeutung
1 Körperschaftsteuergesetz
Das KStG behandelt die Körperschaftsteuer. In seinem Aufbau stehen etwa Steuerpflicht und die Ermittlung des Einkommens. Der Name gehört zur steuerlichen Behandlung von Körperschaften und weiteren im Gesetz bezeichneten Einheiten. Das Wort Körperschaft hat hier eine rechtliche Bedeutung; es bezieht sich nicht auf den menschlichen Körper.
„Das Lehrbuch erklärt zunächst die Begriffe des KStG.“
Der Satz benennt den Gesetzestext, dessen Begriffe erläutert werden. Er sagt nicht, dass jedes Unternehmen in gleicher Weise unter eine bestimmte Regel fällt.
Körperschaftsteuer und andere Steuern
Körperschaftsteuer ist die Steuerart, Körperschaftsteuergesetz das Gesetz. Der Name einer Steuer und der Titel ihrer gesetzlichen Grundlage sind eng verbunden, erfüllen im Satz aber unterschiedliche Aufgaben. „Die Körperschaftsteuer wird erklärt“ kann eine allgemeine Einführung ankündigen; „§ 8 KStG wird erklärt“ nennt eine bestimmte Vorschrift.
Das Einkommensteuergesetz, kurz EStG, und das Gewerbesteuergesetz, kurz GewStG, sind andere Gesetze. Eine gemeinsame Behandlung in einem Steuerlehrbuch macht die Abkürzungen nicht zu Synonymen.
Auch KStG-Kommentar bezeichnet nicht das Gesetz selbst, sondern ein Werk, das es erläutert. Der Zusatz ist daher beim Lesen eines Buchtitels wesentlich.
Beispiele und Verwendung
„Die Fußnote nennt das KStG und das EStG.“ Es werden zwei Gesetzestexte genannt. Ohne zusätzliche Fundstelle bleibt offen, welche Vorschriften aus ihnen relevant sind.
„Im Abkürzungsverzeichnis wird KStG ausgeschrieben.“ Dort steht die Langform Körperschaftsteuergesetz. Eine solche Auflösung erklärt den Namen, während die inhaltliche Erläuterung der Vorschriften eine weitergehende Aufgabe ist.
Wer für ein allgemeines Publikum schreibt, kann beim ersten Auftreten Körperschaftsteuergesetz (KStG) verwenden. Danach erleichtert das Kürzel knappe Verweise auf dasselbe Gesetz.
Schreibung und Grammatik
Die Schreibung lautet KStG: K, S und G groß, t klein. Es stehen keine Punkte zwischen oder hinter den Buchstaben. Das Kürzel bleibt beim Zeilenwechsel ungeteilt.
Als fachsprachliche Schreibabkürzung steht KStG in sächlichen Verbindungen: das KStG, des KStG, nach dem KStG. Dabei verändert sich die Buchstabenfolge nicht. Der hier bezeichnete Gesetzesname wird im Singular gebraucht; beim Vorlesen ist die Auflösung Körperschaftsteuergesetz möglich.
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