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N. N.

Form & Grammatik

Abkürzung
Stichwort
N. N.
Worttrennung
N. N.
Langform
nomen nescio; nomen nominandum
Kürzelart
Schreibabkürzung
Schreibung
N. N.; zwei große N mit Abkürzungspunkten und Leerzeichen. Hochschulgebrauch n. n. zusätzlich belegt.

Gebrauch: Platzhalter für einen Personennamen; keine eigenen Kasus- oder Pluralendungen. Andere Auflösung Normalnull im Artikel nur zur Abgrenzung genannt.

Formen und Verwendung im Detail

Definition · kurz erklärt

N. N. ist ein Platzhalter für den Namen einer noch unbekannten oder noch zu benennenden Person. Als lateinische Auflösungen stehen dahinter nomen nescio („den Namen weiß ich nicht“) oder nomen nominandum („der zu nennende Name“).

Bedeutung

1 Einen noch offenen Personennamen vertreten

N. N. besetzt in einer Liste, Ankündigung oder Planung die Stelle, an der ein Personenname stehen soll. Je nach Zusammenhang ist der Name unbekannt oder die zuständige Person noch nicht festgelegt. Das Kürzel allein erklärt nicht, warum die Angabe fehlt.

„Leitung des Seminars: N. N.“

Die Seminarleitung ist in diesem Beispiel noch nicht namentlich angegeben. Daraus lässt sich nicht schließen, dass das Seminar abgesagt ist. Der Termin kann geplant sein, während die ausführende Person noch festgelegt oder bekannt gegeben werden muss.

N. N., unbekannt oder noch offen?

Name noch offen oder wird noch bekannt gegeben beschreibt eine Planungslücke verständlich. „Vortrag: Person wird noch bekannt gegeben“ richtet sich unmittelbar an das Publikum. N. N. ist knapper, setzt aber die Kenntnis des Kürzels voraus.

Unbekannt betont fehlendes Wissen. Das ist nicht immer dieselbe Situation wie eine noch ausstehende Entscheidung: Eine historische Person kann unbekannt bleiben, während eine künftige Seminarleitung später festgelegt werden soll. Der Text sollte diese Fälle unterscheiden, wenn der Unterschied wichtig ist.

Anonym bedeutet ebenfalls nicht automatisch N. N. Eine Person kann namentlich bekannt sein und dennoch ohne Namensnennung auftreten. Ein Platzhalter beweist weder eine bewusste Anonymisierung noch eine bestimmte Zusage zur Vertraulichkeit.

Beispiele und Verwendung

„Für die Moderation ist vorläufig N. N. eingetragen.“ Der Plan hält eine Aufgabe fest und lässt ihre personelle Besetzung offen. Der Zusatz „vorläufig“ macht deutlich, dass die Angabe später ergänzt werden soll.

„Im Verzeichnis steht an dieser Stelle N. N.“ Der Name ist dort nicht ausgeführt. Ohne weiteren Kontext lässt sich nicht entscheiden, ob die Person unbekannt ist oder ob die Angabe lediglich noch ergänzt wird.

Schreibung und Grammatik

Die Schreibung N. N. hat zwei große N, jeweils einen Punkt und ein Leerzeichen zwischen den Teilen. In Hochschulverzeichnissen ist auch die Kleinschreibung n. n. belegt. Sie ist ein Gebrauchshinweis für diesen Kontext, keine Aufforderung, jeden Namen oder jedes Kürzel kleinzuschreiben.

Der Platzhalter erhält keine erfundenen deutschen Kasus- oder Pluralendungen. In „die Aufgabe von N. N.“ zeigt die Satzkonstruktion die Beziehung an. Für mehrere unbesetzte Aufgaben können mehrere Felder jeweils mit N. N. versehen sein; daraus entsteht keine eigene Pluralform des Kürzels.

N. N. ist außerdem als Abkürzung für Normalnull belegt. Ein Name in einem Ablaufplan und eine Höhenangabe gehören zu verschiedenen Zusammenhängen; die Schreibweise allein entscheidet daher nicht über die Auflösung.

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