OWiG
Form & Grammatik
- Lemma
- OWiG
- Wortart
- Substantiv; Initialabkürzung eines Gesetzestitels; Neutrum nach Gesetz.
- Schreibung
- OWiG wird mit großem O, großem W, kleinem i und großem G geschrieben.
- Worttrennung
- Die Buchstabenabkürzung OWiG wird nicht silbisch getrennt; die Langform wird als Wortgruppe geschrieben.
- Langform
- Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
- Grundform
- das OWiG
- Formen
- Nominativ: das OWiG; Genitiv: des OWiG; Dativ: dem OWiG; Akkusativ: das OWiG.
- Plural
- Als Titel eines Gesetzes gewöhnlich ohne Plural.
- Gebrauch
- In juristischen Belegen folgt OWiG häufig auf eine Paragrafenangabe, etwa § 1 OWiG.
- Kürzelart
- Substantiv; Initialabkürzung eines Gesetzestitels; Neutrum nach Gesetz
Definition · kurz erklärt
OWiG ist die Abkürzung für Gesetz über Ordnungswidrigkeiten. Der Gesetzestitel wird in juristischen Texten meist zusammen mit einer Paragrafenangabe zitiert.
Bedeutung
1 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
Das OWiG regelt allgemeine Fragen zu Ordnungswidrigkeiten und zum Bußgeldverfahren. Es gilt für Ordnungswidrigkeiten nach Bundesrecht und nach Landesrecht. Ein einzelner Verstoß wird dadurch nicht automatisch zu einer Straftat; die jeweilige gesetzliche Vorschrift bestimmt, welche Handlung mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
„Der Kommentar erläutert die Begriffsbestimmung in § 1 OWiG.“
Der Beispielsatz verweist auf eine Vorschrift des Gesetzes. Er entscheidet nicht, ob ein bestimmtes Verhalten im Einzelfall eine Ordnungswidrigkeit erfüllt.
OWiG und Strafgesetzbuch
Das OWiG betrifft Ordnungswidrigkeiten und Geldbußen. Das Strafgesetzbuch (StGB) enthält Regelungen zu Straftaten und Strafen. Beide Gesetze können in einem Verfahren eine Rolle spielen, bezeichnen aber unterschiedliche rechtliche Kategorien.
Eine Geldbuße lässt sich deshalb nicht allein an ihrer Bezeichnung einem bestimmten Tatbestand zuordnen. Maßgeblich ist die einschlägige Vorschrift.
Beispiele und Verwendung
Gesetzesfundstelle lesen
„Im Bescheid ist § 1 OWiG als rechtlicher Bezug genannt.“
Die Angabe verweist auf eine Vorschrift des Gesetzes. Ob sie den beschriebenen Sachverhalt trägt, hängt von den weiteren Regeln und Tatsachen ab.
Tatbestand und Gesetz auseinanderhalten
„Der Text unterscheidet eine Ordnungswidrigkeit vom Gesetz, das ihre Ahndung ermöglicht.“
Das OWiG ist der Gesetzestitel; eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtlich definierte Handlung. Die Wörter bezeichnen nicht dasselbe.
Grammatik und Beugung
OWiG ist ein neutrales Substantiv. Das Genus folgt dem Grundwort Gesetz. Die Abkürzung bleibt in den Fällen unverändert. Als Name eines einzelnen Gesetzes wird gewöhnlich kein Plural gebildet; mehrere Vorschriften oder Gesetzesfassungen werden anders bezeichnet.
| Fall | Form |
|---|---|
| Nominativ | das OWiG |
| Genitiv | des OWiG |
| Dativ | dem OWiG |
| Akkusativ | das OWiG |
