REACH
Form & Grammatik
- Stichwort
- REACH
- Worttrennung
- REACH
- Langform
- Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals
- Kürzelart
- Initialkurzwort; substantivischer Gebrauch
- Schreibung
- REACH ohne Abkürzungspunkte
- Artikel
- hier als Regelwerksname ohne Artikel
REACH wird hier als Name des europäischen Chemikalienregelwerks ohne Artikel verwendet.
Die Verbindung REACH-Verordnung ist feminin; ihr Artikel gehört zum Grundwort Verordnung.
REACH ist weder ein Stoffname noch ein Prüfsiegel.
Gebrauch: REACH wird hier als Name des europäischen Chemikalienregelwerks ohne Artikel verwendet. Die Verbindung REACH-Verordnung ist feminin; ihr Artikel gehört zum Grundwort Verordnung. REACH ist weder ein Stoffname noch ein Prüfsiegel.
Definition · kurz erklärt
REACH bezeichnet die europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Das Kürzel geht auf die englischen Wörter Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals zurück. Es begegnet allein als Regelwerksname und in der Verbindung REACH-Verordnung.
Bedeutung
1 Ein europäisches Regelwerk für Chemikalien
REACH ist eine Kurzbezeichnung für das Regelwerk mit der Nummer (EG) Nr. 1907/2006. Es verbindet mehrere Instrumente des Chemikalienrechts. Die Langform nennt Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung. Dabei geht es um Informationen über chemische Stoffe und den Umgang mit den von ihnen ausgehenden Risiken.
„Das Kapitel erläutert die Aufgabenverteilung unter REACH.“
Hier bezeichnet REACH den rechtlichen Rahmen. Der Satz sagt nicht, dass eine bestimmte Firma bereits alle Anforderungen erfüllt. Ebenso bleibt offen, welches einzelne Verfahren das Kapitel genauer behandelt.
REACH, CLP und ECHA unterscheiden
Europäische Chemikalienverordnung kann REACH in einem passenden Zusammenhang erklären. Chemikalienrecht ist weiter gefasst, denn dazu gehören auch andere Rechtsvorschriften. Das Kürzel bezeichnet deshalb nicht sämtliche Regeln über Chemikalien.
CLP steht für Classification, Labelling and Packaging, also Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung. Die CLP-Verordnung betrifft diesen Bereich. REACH und CLP hängen fachlich zusammen, sind aber unterschiedliche Regelwerke. Eine bloße Ersetzung des einen Kürzels durch das andere würde den Inhalt verändern.
ECHA bedeutet European Chemicals Agency, auf Deutsch Europäische Chemikalienagentur. Das ist eine Institution, die bei der Umsetzung des Chemikalienrechts Aufgaben wahrnimmt. REACH bezeichnet dagegen ein Regelwerk. In Informationen der ECHA zu REACH lassen sich Herausgeberin und Thema daher klar auseinanderhalten.
Auch Registrierung und Zulassung sind keine bedeutungsgleichen Wörter. Die Langform nennt sie als unterschiedliche Instrumente. Aus einer allgemeinen Erwähnung von REACH geht noch nicht hervor, welches Instrument für den beschriebenen Sachverhalt gemeint ist.
Beispiele und Verwendung
„Die Broschüre erklärt REACH anhand eines Ablaufbilds.“
Das Kürzel ist hier ein Name für den Gegenstand der Erklärung. Die Formulierung behauptet nicht, dass das Ablaufbild sämtliche Einzelregeln vollständig wiedergibt. Eine Einführung und eine rechtliche Beurteilung eines konkreten Falls haben unterschiedlichen Umfang.
„Im Anhang stehen Informationen zur REACH-Verordnung.“
Die längere Bezeichnung macht ausdrücklich sichtbar, dass eine Verordnung gemeint ist. Wörter wie REACH-Information oder REACH-Verfahren beschreiben einen Bezug zu diesem Rahmen; sie sind keine Stoffbezeichnungen und keine Gütesiegel.
Grammatik und Schreibweise
REACH wird mit Großbuchstaben und ohne Punkte geschrieben. Die Buchstabenfolge stammt aus der englischen Benennung; das Ende CH verweist auf Chemicals. Im Inneren wird das Kürzel nicht getrennt.
Die Beispiele verwenden REACH als Regelwerksnamen ohne Artikel, etwa in REACH erläutern und unter REACH. Für diesen Gebrauch ist keine Kasustabelle mit hinzugefügten Endungen erforderlich. Das ist keine Aussage, dass jeder denkbare nominale Gebrauch des Namens ohne Artikel stehen müsste.
Bei die REACH-Verordnung bestimmt dagegen das Grundwort den femininen Artikel: der REACH-Verordnung heißt es im Genitiv und Dativ. Diese Formen gehören zur gesamten Zusammensetzung. Der Name des hier erläuterten Regelwerks steht im Singular; mehrere Verfahren oder Vorschriften werden mit diesen zusätzlichen Wörtern benannt.
Weitere Kürzel erklärt die Abkürzungsübersicht.
