Rspr.
Form & Grammatik
- Stichwort
- Rspr.
- Worttrennung
- Rspr.
- Langform
- Rechtsprechung
- Kürzelart
- Fachsprachliche Schreibabkürzung
- Schreibung
- Rspr.: großes R, kleine s, p, r und Schlusspunkt; daneben fachlich auch Rspr ohne Punkt.
- Aussprache
- Beim Vorlesen kann die passende vollständige Bezeichnung verwendet werden.
Buchstabenfolge innerhalb des Kürzels nicht trennen.
Gebrauch: Schreibabkürzung des femininen Nomens Rechtsprechung; zusammenfassend meist Singular. Ausgeschriebener Plural Rechtsprechungen selten. Keine Fallendung an der Kurzschreibung.
Definition · kurz erklärt
Rspr. ist die Abkürzung für Rechtsprechung. Sie begegnet vor allem in juristischen Texten und Nachweisen. Gemeint sind die richterliche Entscheidungspraxis oder die entsprechenden Gerichtsentscheidungen in ihrem Zusammenhang.
Bedeutung
1 Auf die gerichtliche Entscheidungspraxis verweisen
Wer in einem Fachtext die Rspr. zu einer Frage untersucht, betrachtet, wie Gerichte diese Frage beurteilt haben. Die Bezeichnung kann eine Reihe zusammengehöriger Entscheidungen zusammenfassen. Ein einzelner Nachweis muss trotzdem erkennen lassen, welche Entscheidung die besprochene Aussage tatsächlich trägt.
„Der Aufsatz stellt die neuere Rspr. zu dieser Frage dar.“
Im Beispiel wird eine Darstellung gerichtlicher Entscheidungen angekündigt. Welche Gerichte beteiligt waren und welche Ergebnisse sie gefunden haben, bleibt ohne den Aufsatz offen. Das Wort neuere ordnet die behandelte Rechtsprechung zeitlich ein.
Rechtsprechung, Gesetz und Fachmeinung
Ein Gesetz enthält Rechtsvorschriften. Rechtsprechung entsteht bei der gerichtlichen Entscheidung von Rechtsfragen und Fällen. Ein Verweis auf Rspr. bezeichnet deshalb nicht automatisch den Wortlaut eines Gesetzes.
Auch die Meinung eines Fachautors ist nicht allein deshalb Rechtsprechung, weil sie in einem juristischen Kommentar steht. Ein Kommentar kann Gerichtsentscheidungen erläutern, vergleichen oder kritisieren. Die Herkunft einer Aussage bleibt dabei entscheidend: Stammt sie aus einer Entscheidung oder aus der Einordnung des Autors?
Die Bezeichnung Gerichtsentscheidungen kann in manchen Sätzen eine anschaulichere Alternative sein. Entscheidungspraxis betont stärker den Zusammenhang mehrerer Entscheidungen. Die passende Umschreibung hängt davon ab, ob einzelne Texte oder eine wiederkehrende gerichtliche Beurteilung gemeint sind.
Beispiele und Verwendung
„Die Verfasserin vergleicht ältere und neuere Rspr.“
Der Satz kündigt einen zeitlichen Vergleich an. Er behauptet noch nicht, dass sich die gerichtliche Auffassung geändert hat; das wäre erst am Inhalt der Entscheidungen zu zeigen.
Ständige Rechtsprechung bezeichnet eine wiederholt vertretene gerichtliche Linie. Dafür wird beispielsweise die erweiterte Kurzform stRspr verwendet. Ein solcher Hinweis soll durch die zugehörigen Entscheidungen nachvollziehbar werden; er bedeutet nicht, dass sich eine Auffassung niemals ändern könnte.
Grammatik und Schreibung
Rspr. ist eine Schreibabkürzung. Die Langform ist feminin: die Rechtsprechung, der Rechtsprechung. Meist wird sie als zusammenfassende Bezeichnung im Singular verwendet. Der Plural Rechtsprechungen ist selten und meint nicht bloß beliebige einzelne Urteile.
Die Kurzschreibung beginnt mit großem R; s, p und r bleiben klein. Die Form Rspr. hat einen Schlusspunkt, daneben führen manche fachlichen Zitierregeln Rspr ohne Punkt. Beim Vorlesen wird die passende Langform eingesetzt. Zusätzliche Kasusendungen werden nicht an das Kürzel angehängt.
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