RÜG
Form & Grammatik
- Lemma
- RÜG
- Wortart
- Substantivische Initialabkürzung; Neutrum nach Gesetz.
- Schreibung
- RÜG wird mit Großbuchstaben und U mit Umlaut geschrieben; Punkte stehen nicht.
- Worttrennung
- Die Buchstabenfolge RÜG wird nicht getrennt. Der amtliche Kurztitel wird als Renten-Überleitungsgesetz mit Bindestrich geschrieben.
- Langform
- Renten-Überleitungsgesetz
- Grundform
- das RÜG
- Formen
- Nominativ: das RÜG; Genitiv: des RÜG; Dativ: dem RÜG; Akkusativ: das RÜG.
- Plural
- Als Bezeichnung dieses einzelnen Gesetzes ohne üblichen Plural.
- Gebrauch
- Juristische und historische Gesetzesbezeichnung; das Kürzel allein beantwortet keine Frage zu einem individuellen Rentenanspruch.
- Kürzelart
- Initialabkürzung der amtlichen Kurzbezeichnung eines Bundesgesetzes
Definition · kurz erklärt
RÜG steht für Renten-Überleitungsgesetz, die amtliche Kurzbezeichnung des 1991 ausgefertigten Gesetzes zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung.
Bedeutung
1 Amtliche Kurzbezeichnung eines Bundesgesetzes
Das RÜG ist ein deutsches Bundesgesetz. Seine amtliche Kurzbezeichnung lautet Renten-Überleitungsgesetz; der vollständige Titel nennt die Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung. Das Gesetz wurde 1991 ausgefertigt. In der amtlichen Darstellung folgen auf den Titel zahlreiche Artikel und Regelungen, darunter Bestimmungen zum Rentenanspruch und zu rentenrechtlichen Zeiten. Das Kürzel wird in rechtlichen und historischen Texten verwendet, wenn dieses bestimmte Gesetz benannt wird. Es ist damit ein Eigenname eines Rechtstextes und keine allgemeine Fachbezeichnung für die gesetzliche Rente.
„Die Übersicht führt das RÜG unter seiner amtlichen Kurzbezeichnung auf.“
Der Satz identifiziert ein bestimmtes Gesetz. Aus dem Kürzel allein folgt weder, dass eine einzelne Vorschrift anwendbar ist, noch wie ein individueller Rentenanspruch zu beurteilen wäre.
RÜG und allgemeiner Gesetzesbegriff
Ein Gesetz ist allgemein eine staatlich beschlossene Regelung. Das RÜG meint dagegen ein bestimmtes Gesetz mit einer festgelegten Kurz- und Langbezeichnung. Es ist deshalb nicht als Synonym für Rentenrecht, Rentenversicherung oder alle Regelungen zu Renten zu verwenden.
Der Kurztitel Renten-Überleitungsgesetz steht im amtlichen Titel neben dem umfassenderen Namen des Gesetzes. In einem Text kann das Kürzel die Wiederholung des langen Titels vermeiden, nachdem klar ist, welches Gesetz gemeint ist. Für eine konkrete rechtliche Frage reichen Titel und Abkürzung jedoch nicht aus; maßgeblich sind der genaue Wortlaut, die einschlägige Fassung und der Sachverhalt.
Beispiele und Verwendung
Beim Nachschlagen eines Gesetzes
„Die Literaturangabe nennt das RÜG mit seinem ausgeschriebenen Kurztitel.“
Das Beispiel zeigt die Funktion als Identifikator eines Rechtstextes. Es bewertet keine Vorschrift und macht keine Aussage zu einem einzelnen Anspruch.
In einer historischen Übersicht
„Der Beitrag ordnet das RÜG in die Gesetzgebung zur Renten- und Unfallversicherung ein.“
Die Formulierung stellt den amtlichen Titel in einen Sachzusammenhang; sie behauptet nicht, dass das Kürzel jede Regelung dieses Bereichs bezeichnet.
Grammatik und Beugung
RÜG ist ein sächliches Substantiv. Das Geschlecht folgt dem Grundwort Gesetz. Das Initialwort bleibt in den vier Kasus unverändert; Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ werden durch den Artikel markiert. Als Eigenname des einzelnen Gesetzes hat die Bezeichnung keinen üblichen Plural. Der Bindestrich gehört zum amtlichen Kurztitel Renten-Überleitungsgesetz, nicht zur Buchstabenform.
| Kasus | Singular |
|---|---|
| Nominativ | das RÜG |
| Genitiv | des RÜG |
| Dativ | dem RÜG |
| Akkusativ | das RÜG |
