UStG
Form & Grammatik
- Stichwort
- UStG
- Worttrennung
- UStG
- Langform
- Umsatzsteuergesetz
- Kürzelart
- Fachsprachliche Schreibabkürzung
- Schreibung
- UStG: U, S und G groß, t klein, ohne Punkte und Zwischenräume.
- Aussprache
- Beim Vorlesen kann die passende vollständige Bezeichnung verwendet werden.
Buchstabenfolge innerhalb des Kürzels nicht trennen.
Gebrauch: Sächlicher Gesetzesname: das UStG, des UStG, im UStG. Schreibabkürzung unverändert; ausgeschrieben Genitiv des Umsatzsteuergesetzes. Hier einzelner Gesetzesname im Singular.
Definition · kurz erklärt
UStG steht für Umsatzsteuergesetz. Das Kürzel bezeichnet einen Gesetzestext, der Regelungen zur Umsatzsteuer enthält. In deutschen Steuertexten ist damit das deutsche Umsatzsteuergesetz gemeint; der jeweilige Rechtsraum gehört bei Gesetzesangaben zum Zusammenhang.
Bedeutung
1 Das Umsatzsteuergesetz benennen
Im deutschen UStG werden unter anderem steuerbare Umsätze, Steuerbefreiungen, Rechnungen und der Vorsteuerabzug behandelt. Diese Stichwörter beschreiben Themen des Gesetzes. Das Kürzel allein sagt noch nicht, welche Vorschrift in einem bestimmten Zusammenhang einschlägig ist.
„Im Inhaltsverzeichnis des UStG sucht Nora den Abschnitt über Rechnungen.“
Nora sucht im Gesetzestext nach einem Thema. Der Beispielsatz behauptet weder, dass eine bestimmte Rechnung richtig ausgestellt wurde, noch dass sie eine Zahlung ausgelöst hat. Es geht um die Bedeutung der Gesetzesangabe.
Steuer oder Gesetz?
USt steht für Umsatzsteuer, UStG für das zugehörige Gesetz. Das G macht den Unterschied zwischen der Steuerbezeichnung und dem Gesetzesnamen sichtbar. „Die Umsatzsteuer beträgt …“ kündigt einen Betrag oder einen Satz an; „das Umsatzsteuergesetz regelt …“ kündigt eine Aussage über einen Regelungsinhalt an.
Auch ein Kommentar zum UStG ist vom Gesetz selbst zu unterscheiden. Ein Kommentar erläutert und ordnet Vorschriften ein. Die Formulierung Kommentar zum UStG nennt das erläuterte Werk, macht die Erläuterung aber nicht selbst zum Gesetzestext.
Beispiele und Verwendung
„Die Fußnote verweist auf § 14 UStG.“
Die Zahl hinter dem Paragraphenzeichen benennt die Vorschrift, die Buchstabenfolge das Gesetz. Im deutschen UStG trägt § 14 die Überschrift „Ausstellung von Rechnungen“. Aus dem Zitat allein ergibt sich noch nicht, welche einzelne Aussage des Paragraphen gemeint ist.
Ein weiter ausgeführter Nachweis kann zusätzlich Absatz, Satz oder Nummer nennen. Diese Zusätze gehören zur Fundstelle und sind keine Bestandteile der Abkürzung UStG. Wird eine ältere Gesetzesfassung besprochen, muss außerdem erkennbar sein, auf welchen Stand sich die Aussage bezieht.
Grammatik und Schreibung
UStG ist eine fachsprachliche Schreibabkürzung eines sächlichen Gesetzesnamens: das Umsatzsteuergesetz. Im Satz stehen beispielsweise das UStG, des UStG und im UStG. Die Kurzform erhält dabei keine zusätzliche Endung; die ausgeschriebene Genitivform lautet des Umsatzsteuergesetzes.
Geschrieben werden ein großes U, ein großes S, ein kleines t und ein großes G. Zwischen den Buchstaben stehen weder Punkte noch Leerzeichen. Beim Vorlesen kann der Gesetzesname vollständig ausgesprochen werden. Die hier behandelte einzelne Gesetzesbezeichnung wird im Singular verwendet; Fassungen oder Ausgaben lassen sich genauer mit diesen Wörtern benennen.
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