strafrechtlich
Strafrechtlich bedeutet das Strafrecht oder seine Anwendung betreffend.
Was bedeutet strafrechtlich?
Strafrechtlich kann eine Vorschrift, Frage, Untersuchung, Verantwortung oder Folge näher bestimmen. Der Ausdruck benennt zunächst das betroffene Rechtsgebiet.
Eine strafrechtliche Prüfung untersucht, ob die Voraussetzungen einer Strafbarkeit vorliegen. Ihr Ergebnis steht durch die Bezeichnung noch nicht fest.
Derselbe Vorgang kann außerdem zivilrechtliche oder andere rechtliche Fragen aufwerfen. Die verschiedenen Betrachtungsweisen haben jeweils eigene Voraussetzungen.
Eigene Beispiele mit Erklärung
- „Der Bericht untersucht die strafrechtliche Seite des Vorgangs.“ Er beschränkt die Frage auf ein bestimmtes Rechtsgebiet.
- „Die strafrechtliche Bewertung ist noch offen.“ Eine Schuld- oder Strafbarkeitsfeststellung wird nicht vorweggenommen.
- „Neben der strafrechtlichen Frage wird ein Anspruch auf Ersatz des Schadens geprüft.“ Mehrere rechtliche Perspektiven können denselben Sachverhalt betreffen.
Bedeutungsunterschiede und typische Missverständnisse
Strafbar ist bereits eine rechtliche Einordnung unter Strafnormen. Strafrechtlich bezeichnet zunächst nur den Bezug zum Strafrecht.
Zivilrechtlich betrifft beispielsweise Ansprüche zwischen Personen oder Unternehmen. Es ist ein anderes Rechtsgebiet, nicht einfach das Gegenteil von strafrechtlich.
Schreibweise und Grammatik
Strafrechtlich wird zusammengeschrieben: eine strafrechtliche Frage, strafrechtlich prüfen. Vor einem Nomen wird es gebeugt, beim Verb bleibt die Grundform.
Steigerung
Die Bezeichnung des Rechtsgebiets wird nicht gesteigert.
Beugung im Überblick
Die Tabellen zeigen die Grundstufe vor einem Nomen. Die hervorgehobene Endung richtet sich nach Artikel, Fall, Geschlecht und Zahl. Bei der gemischten Beugung steht im Plural beispielsweise keine oder meine; ein hat keinen Plural.
| Fall | Maskulin, Singular | Feminin, Singular | Neutrum, Singular | Plural, alle Genera |
|---|---|---|---|---|
| Nominativ | strafrechtlicher | strafrechtliche | strafrechtliches | strafrechtliche |
| Genitiv | strafrechtlichen | strafrechtlicher | strafrechtlichen | strafrechtlicher |
| Dativ | strafrechtlichem | strafrechtlicher | strafrechtlichem | strafrechtlichen |
| Akkusativ | strafrechtlichen | strafrechtliche | strafrechtliches | strafrechtliche |
| Fall | Maskulin, Singular | Feminin, Singular | Neutrum, Singular | Plural, alle Genera |
|---|---|---|---|---|
| Nominativ | strafrechtliche | strafrechtliche | strafrechtliche | strafrechtlichen |
| Genitiv | strafrechtlichen | strafrechtlichen | strafrechtlichen | strafrechtlichen |
| Dativ | strafrechtlichen | strafrechtlichen | strafrechtlichen | strafrechtlichen |
| Akkusativ | strafrechtlichen | strafrechtliche | strafrechtliche | strafrechtlichen |
| Fall | Maskulin, Singular | Feminin, Singular | Neutrum, Singular | Plural, alle Genera |
|---|---|---|---|---|
| Nominativ | strafrechtlicher | strafrechtliche | strafrechtliches | strafrechtlichen |
| Genitiv | strafrechtlichen | strafrechtlichen | strafrechtlichen | strafrechtlichen |
| Dativ | strafrechtlichen | strafrechtlichen | strafrechtlichen | strafrechtlichen |
| Akkusativ | strafrechtlichen | strafrechtliche | strafrechtliches | strafrechtlichen |
Die Grundregeln findest du im Überblick zu Adjektiven und ihrer Beugung.
Die Verwendung an einem Beispiel verstehen
Erfundenes Beispiel: In einer erfundenen Zusammenfassung wird der Satz „Der Vorfall wird strafrechtlich geprüft“ zu „Die betroffene Person ist schuldig“ verkürzt.
Die Zusammenfassung geht zu weit. Strafrechtlich geprüft benennt die Art der Untersuchung, nicht deren Ergebnis.
Eine sorgfältige Wiedergabe trennt die Prüfung, einen möglichen Verdacht und eine gerichtliche Entscheidung.
Weitere passende Wörter findest du in der Adjektivliste mit Suche, Filtern und Wortauswahl.
