taxativ
Taxativ bedeutet abschließend oder vollständig aufzählend. Das Fachwort begegnet besonders in österreichischer Rechts- und Verwaltungssprache.
Was bedeutet taxativ?
Eine taxative Aufzählung wird als vollständige Angabe der gemeinten Fälle verstanden. Sie möchte nicht bloß einige Beispiele nennen. Deshalb ist der Gegensatz zu einer beispielhaften Aufzählung für das Textverständnis zentral.
Ob eine konkrete Regel tatsächlich abschließend auszulegen ist, hängt vom gesamten Text und gegebenenfalls vom rechtlichen Zusammenhang ab. Das Wort lässt sich sprachlich erklären, ersetzt aber keine Auslegung einer realen Vorschrift. Für allgemein verständliche Texte ist „abschließend aufgezählt“ meist zugänglicher.
Eigene Beispiele mit Erklärung
- „Im erfundenen Regeltext sind die zulässigen Farben taxativ aufgezählt.“ Die Liste soll sämtliche zulässigen Farben nennen.
- „Die Beispiele sind ausdrücklich nicht taxativ.“ Weitere Fälle bleiben möglich.
- „Die Erklärung ersetzt taxativ durch abschließend.“ Das seltene Fachwort wird durch eine verständliche Entsprechung ersetzt.
Bedeutungsunterschiede und typische Missverständnisse
Exemplarisch kann eine Auswahl typischer Beispiele bezeichnen. Taxativ beansprucht dagegen Vollständigkeit der jeweiligen Aufzählung.
Detailliert heißt ausführlich. Auch eine sehr ausführliche Liste kann unvollständig sein und ist dann nicht schon deshalb taxativ.
Schreibweise und Grammatik
Die Schreibung lautet taxativ, mit x. Beugungsbeispiele: eine taxative Aufzählung, mit taxativen Listen. In taxativ aufzählen bleibt die Grundform stehen.
Steigerung
Im Sinn von abschließend wird gewöhnlich nicht gesteigert. „Genauer“ oder „ausführlicher“ beschreibt die Darstellung, nicht ihren Anspruch auf Vollständigkeit.
Beugung im Überblick
Die Tabellen zeigen die Grundstufe vor einem Nomen. Die hervorgehobene Endung richtet sich nach Artikel, Fall, Geschlecht und Zahl. Bei der gemischten Beugung steht im Plural beispielsweise keine oder meine; ein hat keinen Plural.
| Fall | Maskulin, Singular | Feminin, Singular | Neutrum, Singular | Plural, alle Genera |
|---|---|---|---|---|
| Nominativ | taxativer | taxative | taxatives | taxative |
| Genitiv | taxativen | taxativer | taxativen | taxativer |
| Dativ | taxativem | taxativer | taxativem | taxativen |
| Akkusativ | taxativen | taxative | taxatives | taxative |
| Fall | Maskulin, Singular | Feminin, Singular | Neutrum, Singular | Plural, alle Genera |
|---|---|---|---|---|
| Nominativ | taxative | taxative | taxative | taxativen |
| Genitiv | taxativen | taxativen | taxativen | taxativen |
| Dativ | taxativen | taxativen | taxativen | taxativen |
| Akkusativ | taxativen | taxative | taxative | taxativen |
| Fall | Maskulin, Singular | Feminin, Singular | Neutrum, Singular | Plural, alle Genera |
|---|---|---|---|---|
| Nominativ | taxativer | taxative | taxatives | taxativen |
| Genitiv | taxativen | taxativen | taxativen | taxativen |
| Dativ | taxativen | taxativen | taxativen | taxativen |
| Akkusativ | taxativen | taxative | taxatives | taxativen |
Die Grundregeln findest du im Überblick zu Adjektiven und ihrer Beugung.
Die Verwendung an einem Beispiel verstehen
Erfundenes Beispiel: Ein erfundenes Brettspiel erlaubt für eine Aktion genau die Farben Rot, Blau und Grün. Die Anleitung stellt klar, dass keine weiteren Farben gelten.
Die Liste ist taxativ: Für diese Spielaktion kommen nur die drei genannten Farben infrage.
Das überschaubare Beispiel macht den Vollständigkeitsanspruch sichtbar. Es wird bewusst keine reale Rechtsvorschrift beurteilt.
Weitere passende Wörter findest du in der Adjektivliste mit Suche, Filtern und Wortauswahl.
