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kriminell

Form & Grammatik

Adjektiv
Stichwort
kriminell
Worttrennung
kri·mi·nell
Komparativ
krimineller
Superlativ
am kriminellsten

Bei einem Vergleich kann die Schwere strafbaren Verhaltens oder eine umgangssprachliche Übertreibung gemeint sein. Kriminell allein stellt weder einen konkreten Tatbestand noch die Schuld einer Person fest.

Formen und Verwendung im Detail

Strafbare Handlungen begehend oder eine solche Handlung darstellend; umgangssprachlich auch stark abwertend für unverantwortliches Verhalten.

Was bedeutet kriminell?

Kriminell bezeichnet im engeren Sprachgebrauch strafbare beziehungsweise verbrecherische Handlungen. Auf Personen bezogen kann es ausdrücken, dass sie solche Handlungen begehen oder dazu neigen. Das Wort ist daher mehr als eine allgemeine Missbilligung. Es stellt einen Bezug zu Straftaten her, während unangenehmes, unhöfliches oder moralisch fragwürdiges Verhalten nicht allein deshalb kriminell ist.

Daneben gibt es eine umgangssprachliche Zuspitzung. Wer eine riskante Vorgehensweise kriminell nennt, kann damit vor allem ausdrücken, dass er sie für unverantwortlich oder rücksichtslos hält. Ob tatsächlich eine strafbare Handlung vorliegt, ist durch diese Äußerung nicht entschieden. Der Zusammenhang muss erkennen lassen, ob ein rechtlicher Bezug oder eine heftige Alltagswertung gemeint ist.

In der Beschreibung einer Figur sollte die konkrete Handlung im Vordergrund stehen. Ein bestimmtes Aussehen, eine soziale Herkunft oder der Umgang mit verdächtigten Personen beweist keine Kriminalität. Auch eine Beschuldigung im Text ist zunächst eine Aussage der beschuldigenden Figur. Die sprachliche Erklärung des Wortes ersetzt keine rechtliche Einordnung realer Einzelfälle; sie hilft vielmehr, unterschiedliche Behauptungen und Wertungen auseinanderzuhalten.

Drei Beispiele für kriminell

Eigene Sprachbeispiele mit Erläuterungen.

„Die erfundene Erzählung zeigt seine kriminellen Handlungen, indem sie mehrere bewusst ausgeführte Diebstähle schildert.“

Der Ausdruck ist an gezeigte Taten gebunden. Er wird nicht aus Herkunft oder Erscheinung der Figur abgeleitet.

„Die Besucherin nannte das waghalsige Manöver kriminell und meinte damit vor allem dessen Rücksichtslosigkeit.“

Die Erläuterung macht die umgangssprachliche Zuspitzung sichtbar. Eine juristische Entscheidung wird damit nicht getroffen.

„Im ersten Kapitel wird er eines kriminellen Geschäfts beschuldigt; erst später klärt die Handlung, ob der Vorwurf zutrifft.“

Beschuldigung und bestätigter Sachverhalt bleiben getrennt. Diese Unterscheidung ist für eine genaue Inhaltswiedergabe entscheidend.

Synonyme für kriminell: passend zum Zusammenhang

Kriminell stellt im engeren Gebrauch einen Bezug zu Straftaten her. Umgangssprachlich kann das Wort auch eine heftige Missbilligung ausdrücken. Die Alternative muss deshalb erkennen lassen, ob eine strafrechtliche Einordnung wiedergegeben oder lediglich eine Handlung als unverantwortlich bewertet wird. Verdacht, erwiesener Vorgang und persönliches Urteil bleiben verschiedene Aussagen.

Wortalternativen und ihre Unterschiede
ErsatzwortPasst beiUnterschied
strafbarHandlungen in einer entsprechenden rechtlichen EinordnungRichtet den Blick auf die Handlung und ihre Strafbarkeit; eine konkrete Einordnung muss gesondert begründet sein.
verbrecherischschwer missbilligte Taten und VorgehensweisenWirkt oft stärker und moralisch zugespitzter. Es ist keine beliebige neutrale Ersatzform in jedem Bericht.
unverantwortlichumgangssprachliche Kritik an riskantem VerhaltenBenennt die Bewertung des Verhaltens, ohne allein damit eine Straftat festzustellen.

Wörter im Satz vergleichen

Die folgenden Satzpaare sind eigene Sprachbeispiele.

Ausgangssatz: „Der Roman beschreibt die Geschäfte der Bande als kriminell.“
Alternative: „Der Roman beschreibt die Geschäfte der Bande als strafbar.“

Die zweite Fassung richtet sich besonders auf die Einordnung der Geschäfte. Beide Sätze geben zunächst die Darstellung des Romans wieder; die konkreten Vorgänge müssen aus dem Text erläutert werden.

Ausgangssatz: „Die Zuschauerin nennt den riskanten Sprung kriminell.“
Alternative: „Die Zuschauerin nennt den riskanten Sprung unverantwortlich.“

Die Alternative stellt die wertende Kritik heraus. Sie vermeidet, dass die spontane Äußerung wie eine eigenständige rechtliche Feststellung gelesen wird.

Hier passt der Austausch nicht: Verdächtig ist nicht gleich kriminell. Ein verdächtiger Vorgang weckt Zweifel oder einen Verdacht; die Bezeichnung kriminell behauptet ohne Einschränkung wesentlich mehr. Ebenso beweist unhöfliches oder unsympathisches Verhalten keine Strafbarkeit.

Für eine Inhaltsangabe ist die Zuschreibung wichtig: „Er wird eines kriminellen Geschäfts beschuldigt“ unterscheidet sich von „Er betreibt ein kriminelles Geschäft“. Die erste Fassung berichtet einen Vorwurf und lässt dessen Wahrheitsgehalt zunächst offen.

Weitere Abgrenzungen: Ähnliche Wörter unterscheiden
Korrupt
Bezieht sich besonders auf Bestechlichkeit, Begünstigung oder moralisch verwerfliche Abhängigkeiten. Kriminell ist auf strafbares Handeln bezogen und nicht auf diese Vorgänge begrenzt.
Rücksichtslos
Bewertet mangelnde Rücksicht auf andere. Ein solcher Vorwurf ist nicht automatisch eine Aussage über Strafbarkeit.
Verdächtig
Drückt einen Verdacht aus. Kriminell als unbeschränkte Feststellung geht weiter und sollte nicht bloß aufgrund dieses Verdachts verwendet werden.

Schreibung und Grammatik

Kriminell wird am Ende mit zwei l geschrieben. Formen sind ein krimineller Vorgang, eine kriminelle Handlung und kriminelles Verhalten. Das substantivierte Adjektiv wird großgeschrieben: ein Krimineller, die Kriminelle. Die Steigerung lautet krimineller, am kriminellsten; bei sachlichen Aussagen ist meist genauer, Art und Umfang der Handlungen zu benennen, statt einen pauschalen Grad zu behaupten.

Die Übersicht zu Adjektiven erläutert Beugung und Verwendung im Satz.

Beugung von kriminell

Eine kriminelle Handlung wird mit strafbarem Verhalten in Verbindung gebracht. Die Endung unterscheidet diese Bedeutung nicht von übertreibender Umgangssprache; eine solche Formulierung ersetzt keine Prüfung eines konkreten Vorwurfs.

Die Endung vor einem Nomen richtet sich nach Fall, Geschlecht, Zahl und Begleiter. In der gemischten Beugung steht im Plural keine; ein hat keinen Plural.

Starke Beugung · ohne ArtikelDie Formen nach Fall, Geschlecht und Zahl vergleichen.
Starke Beugung · ohne Artikel
FallMaskulin SingularFeminin SingularNeutrum SingularPlural alle Genera
Nominativkriminellerkriminellekriminelleskriminelle
Genitivkriminellenkriminellerkriminellenkrimineller
Dativkriminellemkriminellerkriminellemkriminellen
Akkusativkriminellenkriminellekriminelleskriminelle
Schwache Beugung · nach der, die, dasDie Formen nach Fall, Geschlecht und Zahl vergleichen.
Schwache Beugung · nach der, die, das
FallMaskulin SingularFeminin SingularNeutrum SingularPlural alle Genera
Nominativkriminellekriminellekriminellekriminellen
Genitivkriminellenkriminellenkriminellenkriminellen
Dativkriminellenkriminellenkriminellenkriminellen
Akkusativkriminellenkriminellekriminellekriminellen
Gemischte Beugung · nach ein/eine, im Plural nach keineDie Formen nach Fall, Geschlecht und Zahl vergleichen.
Gemischte Beugung · nach ein/eine, im Plural nach keine
FallMaskulin SingularFeminin SingularNeutrum SingularPlural alle Genera
Nominativkriminellerkriminellekriminelleskriminellen
Genitivkriminellenkriminellenkriminellenkriminellen
Dativkriminellenkriminellenkriminellenkriminellen
Akkusativkriminellenkriminellekriminelleskriminellen

Herkunft und Wortbildung

Das Wort wurde über französisch criminel aus lateinisch criminalis übernommen. Der französische Bedeutungsbereich umfasst verbrecherisch und strafrechtlich. Im Deutschen stehen der Bezug zu strafbaren Handlungen und die umgangssprachlich verstärkte Missbilligung nebeneinander. Die jeweilige Verwendung sollte am Satz und seinem Kontext bestimmt werden.

Verwendung in einer Charakterisierung

Eigener Charakterisierungsbeleg: Die Erzählung zeigt wiederholt, dass die Figur fremdes Eigentum absichtlich an sich nimmt und die Taten verbirgt. Ihr Handeln wird als kriminell beschrieben. Für ihre weitere Charakterisierung ist gesondert zu prüfen, welche Motive und Umgangsweisen sichtbar werden. Aus dem Straftatbezug folgt nicht automatisch ein vollständiges Bild aller persönlichen Eigenschaften.

Wie Beobachtung, Textbeleg und Deutung zusammengehören, erklärt die Anleitung zur Charakterisierung.

Kriminell in der Übersicht der Charaktereigenschaften