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zurechnungsfähig

Form & Grammatik

Adjektiv
Stichwort
zurechnungsfähig
Worttrennung
zu·rech·nungs·fä·hig
Komparativ
zurechnungsfähiger
Superlativ
am zurechnungsfähigsten

Die Vergleichsformen sind sprachlich belegt, aber keine strafrechtlichen Einstufungen. Im sachlichen Fachtext sind die maßgeblichen Kategorien zu benennen; der Alltagssinn bei klarem Verstand ist davon zu unterscheiden.

Formen und Verwendung im Detail

Zurechnungsfähig bedeutet im Alltag bei klarem Verstand und für das eigene Handeln verantwortlich; als älterer Rechtsausdruck steht es im Zusammenhang mit Schuldfähigkeit.

Was bedeutet zurechnungsfähig?

Im Alltag nennt man jemanden zurechnungsfähig, wenn man ihn als bei klarem Verstand ansieht. Oft begegnet das Wort in empörten Fragen wie „Bist du noch zurechnungsfähig?“ Solche Äußerungen drücken häufig Ablehnung oder Überraschung aus und sind keine fachliche Beurteilung.

Im deutschen Strafrecht werden heute die Begriffe Schuldfähigkeit, Schuldunfähigkeit und verminderte Schuldfähigkeit verwendet. Dabei kommt es auf bestimmte rechtliche Voraussetzungen und den Zeitpunkt einer Tat an. Zurechnungsfähig ist deshalb als allgemeines Persönlichkeitsmerkmal ungenau. Weder eine ungewöhnliche Entscheidung noch eine psychische Erkrankung allein erlauben in einer Charakterisierung eine entsprechende rechtliche Schlussfolgerung.

Auf den PunktZurechnungsfähig ist kein allgemeines Gütesiegel für Vernunft. Alltagsvorwurf und fachliche rechtliche Beurteilung müssen getrennt bleiben.

Beispiele und Verwendung

„Du bist wohl nicht zurechnungsfähig“, rief die Figur, als ihr Bruder den sicheren Beruf aufgab.

So ist es gemeint: Die Äußerung zeigt Empörung über eine Entscheidung; sie beweist keine fehlende Entscheidungs- oder Schuldfähigkeit.

Der ältere Text verwendet zurechnungsfähig als rechtlichen Ausdruck und muss in seinem zeitlichen Zusammenhang gelesen werden.

So ist es gemeint: Historischer Sprachgebrauch und heutige juristische Terminologie sind nicht automatisch deckungsgleich.

Aus einer verwirrten Antwort lässt sich nicht zuverlässig schließen, ob eine Person zurechnungsfähig ist.

So ist es gemeint: Ein einzelner Eindruck trägt weder ein umfassendes Alltagsurteil noch eine fachliche Feststellung.

Typische Verbindungen: als zurechnungsfähig gelten, die Frage der Zurechnungsfähigkeit, „Bist du noch zurechnungsfähig?“

Synonyme und Bedeutungsunterschiede

schuldfähig
Ist der für den strafrechtlichen Zusammenhang maßgebliche Begriff. Er betrifft eine rechtlich bestimmte Beurteilung und keinen allgemeinen Charakterwert.
bei klarem Verstand
Ist eine nahe alltagssprachliche Umschreibung, bleibt aber ebenfalls ungenau und kontextabhängig.
rational
Bezeichnet vernunftgeleitetes Denken oder Handeln. Eine unvernünftige Entscheidung macht eine Person nicht automatisch schuldunfähig.

Nicht zurechnungsfähig ist die sprachliche Verneinung. Im Rechtskontext sind die jeweils zutreffenden Fachbegriffe nötig; „verrückt“ ist kein sachlicher Ersatz.

Zurechnungsfähig in einer Charakterisierung

Die folgende Szene und die Musterformulierung sind eigens erfunden. Sie stammen aus keinem literarischen Werk.

Beispielsituation

In einer erfundenen Familiengeschichte kündigt Lene an, eine sichere Stelle für ein sorgfältig vorbereitetes neues Projekt aufzugeben. Ihr Bruder fragt empört, ob sie noch zurechnungsfähig sei. Lene legt daraufhin ihre Finanzierung und einen Rückfallplan dar.

  1. Beobachtung: Der Bruder verwendet die Frage als Reaktion auf eine von ihm abgelehnte Entscheidung; Lene nennt anschließend ihre Überlegungen.
  2. Deutung: Die Wortwahl charakterisiert vor allem die Stärke seiner Empörung. Sie ist kein tragfähiger Beleg für Lenes geistigen oder rechtlichen Zustand.
  3. Grenze der Aussage: Auch Lenes Plan beweist keine juristische Kategorie. Die Szene behandelt einen familiären Konflikt über Risiken.

Musterformulierung

Die Frage des Bruders, ob Lene noch zurechnungsfähig sei, zeigt seine scharfe Ablehnung ihres Vorhabens. Als fachliche Einschätzung ist sie nicht begründet. Lenes anschließende Erläuterung der Finanzierung und des Rückfallplans macht vielmehr sichtbar, dass der Text eine Auseinandersetzung über unterschiedliche Risikomaßstäbe inszeniert.

Der Absatz analysiert die Funktion der Äußerung, statt aus ihr eine Diagnose oder Rechtsbewertung zu übernehmen. Damit bleibt die Charakterisierung bei den tatsächlich dargestellten Konflikthaltungen.

Übertrage diese Vorgehensweise auf deine Lektüre: Nenne die konkrete Handlung oder Äußerung und belege sie am vorliegenden Text. Die Anleitung zur Charakterisierung zeigt, wie du solche Einzelbeobachtungen zu einem begründeten Gesamtbild verbindest.

Grammatik und richtige Schreibweise

Wortart
Adjektiv (Eigenschaftswort)
Worttrennung
zu·rech·nungs·fä·hig
Verwandtes Nomen
die Zurechnungsfähigkeit

Zurechnungsfähig wird zusammengeschrieben, mit Fugen-s vor fähig und ä. Vor einem Nomen wird es regelmäßig gebeugt: eine zurechnungsfähige Person. Das substantivische Zurechnungsfähigkeit wird großgeschrieben. Die Beugungstabellen zeigen Sprachformen, keine rechtlichen Einstufungen.

SteigerungEine gewöhnliche Steigerung wie zurechnungsfähiger ist für sachliche Fachtexte ungeeignet. Im Strafrecht bestehen eigene Kategorien; sie dürfen nicht durch frei gebildete Vergleichsstufen ersetzt werden.

Beugung: Welche Endung passt?

Vor einem Nomen erhält das Wort eine Endung. Sie richtet sich nach Fall, Geschlecht, Zahl und Begleitwort. Die Endungen sind unten hervorgehoben.

Stark – ohne Artikel
FallMaskulinFemininNeutrumPlural
Nominativzurechnungsfähigerzurechnungsfähigezurechnungsfähigeszurechnungsfähige
Genitivzurechnungsfähigenzurechnungsfähigerzurechnungsfähigenzurechnungsfähiger
Dativzurechnungsfähigemzurechnungsfähigerzurechnungsfähigemzurechnungsfähigen
Akkusativzurechnungsfähigenzurechnungsfähigezurechnungsfähigeszurechnungsfähige
Schwach – mit bestimmtem Artikel
FallMaskulinFemininNeutrumPlural
Nominativder zurechnungsfähigedie zurechnungsfähigedas zurechnungsfähigedie zurechnungsfähigen
Genitivdes zurechnungsfähigender zurechnungsfähigendes zurechnungsfähigender zurechnungsfähigen
Dativdem zurechnungsfähigender zurechnungsfähigendem zurechnungsfähigenden zurechnungsfähigen
Akkusativden zurechnungsfähigendie zurechnungsfähigedas zurechnungsfähigedie zurechnungsfähigen
Gemischt – mit ein oder kein
FallMaskulinFemininNeutrumPlural
Nominativein zurechnungsfähigereine zurechnungsfähigeein zurechnungsfähigeskeine zurechnungsfähigen
Genitiveines zurechnungsfähigeneiner zurechnungsfähigeneines zurechnungsfähigenkeiner zurechnungsfähigen
Dativeinem zurechnungsfähigeneiner zurechnungsfähigeneinem zurechnungsfähigenkeinen zurechnungsfähigen
Akkusativeinen zurechnungsfähigeneine zurechnungsfähigeein zurechnungsfähigeskeine zurechnungsfähigen

Die Pluralformen der gemischten Beugung sind mit kein gezeigt, weil ein keinen Plural hat. Nach einem Verb wie sein oder wirken steht das Eigenschaftswort normalerweise ohne diese Endung. Mehr dazu: Adjektive verwenden und beugen.

Wortbildung und Herkunft

Die Bildung verbindet Zurechnung und fähig. Zurechnung bezeichnet hier die Zuordnung eines Handelns zu einer Person. Die Wortbildung allein erklärt jedoch nicht die besonderen Voraussetzungen heutiger rechtlicher Kategorien.

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