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geltend machen

Geltend machen bedeutet, einen Anspruch, ein Recht oder einen Gesichtspunkt ausdrücklich vorzubringen und seine Berücksichtigung zu verlangen.

Eintrag
geltend machen
Wortart / Thema
Wendung / Schreibweise

Was bedeutet geltend machen?

Wer einen Anspruch geltend macht, bringt ihn gegenüber einer anderen Stelle zur Sprache und verlangt seine Anerkennung oder Erfüllung. Der Ausdruck beschreibt diesen Schritt, nicht automatisch dessen Erfolg. „Sie machte einen Anspruch geltend“ bedeutet daher nicht „Der Anspruch wurde anerkannt“.

Auch außerhalb rechtlicher Zusammenhänge kann man Gesichtspunkte oder Gründe geltend machen, etwa in einer Diskussion. Dann geht es darum, dass sie berücksichtigt werden sollen. Die Wendung klingt formell; je nach Situation sind vorbringen, einfordern, anführen oder berücksichtigen lassen die verständlichere Wahl. Diese Wörter sind jedoch nicht in jedem Satz austauschbar.

Schreibweise und typische Stolperstellen

Man schreibt geltend machen getrennt. Das gilt auch für „geltend gemacht“ und „geltend zu machen“. Ein Zusammenschreiben als „geltendmachen“ ist nicht die normale Verbform.

Bei der Substantivierung wird die gesamte Verbindung zu einem Nomen: das Geltendmachen. Häufiger findet sich das eigenständige Nomen Geltendmachung. Geltend enthält ein d am Ende; es ist sprachlich mit gelten verbunden. In der Wendung wird dieser Teil nicht nach Person oder Zeit verändert; diese Aufgabe übernimmt machen.

Grammatik und Formen

Die Verbindung steht gewöhnlich mit einem Akkusativobjekt: einen Anspruch, einen Einwand, besondere Umstände geltend machen. Machen wird regelmäßig gebeugt: sie macht geltend, sie machte geltend, sie hat geltend gemacht. Im Passiv heißt es „Der Anspruch wurde geltend gemacht“. Wer gegenüber wem handelt, lässt sich zusätzlich nennen: „Sie machte ihren Anspruch gegenüber dem Anbieter geltend.“

Drei eigene Beispiele mit Erklärung

Ein Anspruch wird vorgebracht

„Die Kundin machte gegenüber dem Anbieter einen Ersatzanspruch geltend.“

Der Satz beschreibt das Vorbringen des Anspruchs. Ob er berechtigt ist oder erfüllt wird, lässt sich daraus allein nicht ableiten.

Ein Grund wird angeführt

„Die Gruppe machte bei der Planung den langen Anfahrtsweg geltend.“

Der Weg soll als Gesichtspunkt berücksichtigt werden. Eine schlichtere Fassung wäre: „Die Gruppe wies auf den langen Anfahrtsweg hin.“

Ein Vorgang wird benannt

„Das Geltendmachen zusätzlicher Wünsche führte zu einer neuen Gesprächsrunde.“

Die gesamte Handlung ist substantiviert. Deshalb steht Geltendmachen zusammen und mit großem Anfangsbuchstaben.

Passend und verständlich verwenden

In einer alltäglichen E-Mail kann die Wendung unnötig amtlich wirken. „Ich möchte geltend machen, dass uns noch Angaben fehlen“ lässt sich meist zu „Uns fehlen noch folgende Angaben“ kürzen. Wenn tatsächlich ein Anspruch bezeichnet werden soll, kann die förmliche Fassung dagegen die Absicht genauer ausdrücken.

Sprachliche Probe: Unterscheide „einen Anspruch haben“, „ihn geltend machen“ und „ihn durchsetzen“. Die erste Form bezeichnet sein Bestehen, die zweite das Vorbringen, die dritte den erreichten Erfolg. Diese Wortunterschiede ersetzen keine Prüfung eines konkreten Anspruchs, helfen aber, einen Vorgang zutreffend zu beschreiben. Verwende die stärkere Erfolgsformulierung nur, wenn der Ausgang wirklich bekannt ist.

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