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Man straft gern am Gesind, was verbrochen hat das Kind

Form & Grammatik

Sprichwort
Stichwort
Man straft gern am Gesind, was verbrochen hat das Kind.
Form
Gereimter historischer Satz mit Gesind als kurzer Form von Gesinde und nachgestelltem was-Satz.

Gebrauch: Historischer Spruch mit älterer Haushaltsbezeichnung; kritisiert eine ungleiche Verantwortungszuweisung. Heutige Häufigkeit nicht bestimmt.

Formen und Verwendung im Detail

Definition · kurz erklärt

Für das Fehlverhalten einer geschützten Person werden andere zur Verantwortung gezogen. Der Spruch kritisiert diese ungerechte Verschiebung der Strafe.

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Bedeutungen

Die Verantwortung auf die weniger geschützten Personen abwälzen

Gesind ist hier die ältere kurze Form von Gesinde, also dem Dienstpersonal eines Haushalts. Das Kind hat im Bild etwas verbrochen, doch bestraft wird das Gesinde. Der Gegensatz zeigt eine ungleiche Behandlung: Die Nähe zur Familie schützt die eine Seite, während die abhängige andere Seite die Folgen tragen soll. Übertragen kann der Spruch eine ähnliche Verlagerung der Verantwortung in einer Gruppe oder Organisation benennen.

In einer erfundenen Geschichte bestellt der Lieblingsneffe des Inhabers das falsche Material. Der Inhaber macht dennoch die Aushilfe für die Verzögerung verantwortlich. „Man straft gern am Gesind, was verbrochen hat das Kind“, kommentiert eine Kollegin.

Die Geschichte nennt die verantwortliche Person und die tatsächliche Entscheidung. Der Vorwurf gegen die Aushilfe ist deshalb als Verschiebung erkennbar. Ohne diese Angaben wäre der Spruch nur eine Vermutung über den Grund der Kritik.

Nicht jede Kritik an einer abhängigen oder weniger angesehenen Person ist ungerecht. Entscheidend bleibt, wer welche Handlung zu verantworten hat. Der Spruch sollte zudem nicht gegen das Kind selbst gewendet werden: Er verlangt eine faire Zuordnung, keine härtere Strafe oder körperliche Bestrafung.

Ähnliche Sprichwörter und ihre Unterschiede

Man schlägt den Sack und meint den Esel

Beide Bilder zeigen, dass die sichtbar getroffene Person nicht die eigentlich verantwortliche sein muss. Sack und Esel können allgemein eine indirekte Auseinandersetzung darstellen. Gesind und Kind heben die ungleiche Schonung und Bestrafung innerhalb eines Abhängigkeitsverhältnisses hervor.

Die Aushilfe bekommt den Ärger für eine fremde Entscheidung ab: Beide Sprüche können passen. Die ausdrückliche Bevorzugung des Verwandten macht im Beispiel besonders das Gesind-Kind-Bild verständlich.

Beispiele und Verwendung

Die Entscheidung nachvollziehen

„Wer hat das Material ausgewählt, wer hat es bestellt und wer konnte den Fehler überhaupt bemerken?“

Solche Fragen prüfen die Verantwortlichkeit, statt bloß eine andere Person an den Pranger zu stellen.

Grammatik

Man ist das Subjekt zu straft. Am ist aus an dem zusammengezogen und steht hier vor dem Dativ Gesind. Der was-Satz nennt, was bestraft wird; darin ist das Kind das Subjekt und was das Akkusativobjekt zu verbrochen hat. Die historische Reihenfolge hat das Kind bewahrt den Reim. Frei hieße es etwa: was das Kind verbrochen hat. Was bleibt nach dem Komma im fortlaufenden Satz klein.