Genehmigung
Form & Grammatik
- Stichwort
- Genehmigung
- Worttrennung
- Ge·neh·mi·gung
- Artikel
- die
- Geschlecht
- feminin
- Genitiv
- der Genehmigung
- Plural
- die Genehmigungen
Genehmigung: Eine Genehmigung ist eine ausdrücklich erteilte Erlaubnis oder Zustimmung zu einem bestimmten Vorhaben. Sie kann auch das entsprechende Dokument bezeichnen. Der erlaubte Gegenstand und mögliche Bedingungen müssen aus der Entscheidung selbst hervorgehen, nicht allein aus dem Wort.
Bedeutung und Gebrauch
Wer eine Genehmigung vorzeigt, verweist oft auf ein Schriftstück. Gemeint sein kann aber auch der Vorgang oder das Ergebnis der Erlaubniserteilung. Im deutschen Bürgerlichen Recht bezeichnet „Genehmigung“ speziell eine nachträgliche Zustimmung. Die vorangehende Zustimmung heißt dort „Einwilligung“. Im alltäglichen Sprachgebrauch ist diese zeitliche Unterscheidung nicht immer gemeint. Deshalb müssen fachliche Texte ihre Begriffe genauer verwenden als ein lockeres Gespräch über eine erlaubte Klassenfahrt.
Synonyme im Gebrauch
| Alternative | Wann sie passt – und was sich ändert |
|---|---|
| Erlaubnis | Ist ein gut verständlicher allgemeiner Ersatz. Eine Erlaubnis kann aber auch informell sein und muss nicht dieselbe Rechtsform besitzen. |
| Zustimmung | Betont das Einverständnis. Sie nennt ohne weiteren Kontext weder den Zeitpunkt noch eine bestimmte zuständige Behörde. |
| Bewilligung | Passt häufig bei beantragten Leistungen oder finanziellen Mitteln. Fachlich können sich Voraussetzungen und Wirkungen von anderen Genehmigungen unterscheiden. |
Beispiele im Vergleich
Das Dokument benennen
„Sie legte die Genehmigung auf den Tisch.“ – „Sie legte das Schreiben mit der erteilten Erlaubnis auf den Tisch.“
Die zweite Fassung macht deutlich, dass ein Dokument gemeint ist. Eine Genehmigung als Entscheidung kann nicht körperlich abgelegt werden; die Alltagssprache überträgt den Namen auf das Schriftstück.
Alltag und Fachsprache unterscheiden
„Wir warten auf die Genehmigung des Ausflugs.“ – „Wir warten darauf, dass der Ausflug erlaubt wird.“
Für die alltägliche Situation passt die Erklärung. Daraus folgt nicht, dass jede juristische Verwendung von „Genehmigung“ eine vorherige Erlaubnis meint; dort kann gerade die nachträgliche Zustimmung entscheidend sein.
Grammatik und Verwendung
Das Substantiv ist weiblich und hat den Plural „Genehmigungen“. Häufige Verbindungen sind „eine Genehmigung erteilen“, „beantragen“ oder „einholen“. Diese Verben beschreiben verschiedene Schritte: Ein Antrag ist noch keine erteilte Erlaubnis. Wer einen Ablauf schildert, sollte die zeitliche Reihenfolge sichtbar machen und geplante, beantragte und tatsächlich genehmigte Vorhaben sprachlich auseinanderhalten.
Deklination von GenehmigungDie vier Fälle
| Fall | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | die Genehmigung | die Genehmigungen |
| Genitiv | der Genehmigung | der Genehmigungen |
| Dativ | der Genehmigung | den Genehmigungen |
| Akkusativ | die Genehmigung | die Genehmigungen |
