Japan
Form & Grammatik
- Stichwort
- Japan
- Worttrennung
- Ja·pan
- Artikel
- gewöhnlich ohne Artikel; bei näherer Bestimmung: das
- Geschlecht
- neutrum; geografischer Eigenname
- Genitiv
- Japans; mit Artikel: des Japan oder des Japans
- Plural
- kein gewöhnlicher Plural als Ländername
Gebrauch: Normal: „in Japan“. Mit näherer Bestimmung beispielsweise „das heutige Japan“.
Definition · kurz erklärt
Japan ist der deutsche Name eines Inselstaates in Ostasien. Grammatisch ist das Wort ein sächlicher Eigenname, der gewöhnlich ohne Artikel steht: „in Japan“, „aus Japan“ oder „Japans Küste“.
Bedeutungen
Als Ländername bezeichnet Japan einen bestimmten Staat. Es ist deshalb kein allgemeines Gattungswort wie „Inselstaat“. In einem Text können beide Ausdrücke auf dasselbe Land verweisen, wenn bereits klar ist, von welchem Land die Rede ist. Ohne diesen Zusammenhang bleibt „der Inselstaat“ dagegen mehrdeutig.
In Nachrichten oder Sportberichten kann der Name stellvertretend für eine Regierung, eine Delegation oder eine Mannschaft stehen. In „Japan gewinnt das Finale“ ist nicht das Land als Fläche gemeint. Welche Menschen handeln, ergibt sich aus dem Thema. Eine genaue Umformulierung benennt sie, statt Land, Bevölkerung und Regierung gleichzusetzen.
Japan: Synonyme und andere Wörter
Das Land im Text wieder aufnehmen
das Land · der ostasiatische Inselstaat
Diese Ausdrücke sind erklärende oder wiederaufnehmende Umschreibungen, keine austauschbaren Eigennamen. „Das Land“ funktioniert erst nach einer eindeutigen Nennung. „Der ostasiatische Inselstaat“ liefert zusätzlich eine geografische Einordnung, ist aber in jedem zweiten Satz unnötig umständlich.
„Japan wird im ersten Kapitel vorgestellt. Das Land steht auch im folgenden Reisebericht im Mittelpunkt.“ Die zweite Bezeichnung verweist auf den zuvor genannten Namen.
Die handelnde Gruppe präzisieren
die japanische Mannschaft · die japanische Regierung
Diese Ersatzmöglichkeiten hängen vollständig vom Zusammenhang ab. Bei einem Sportergebnis kann die Mannschaft gemeint sein; bei einer Regierungsentscheidung die Regierung. Keiner der Ausdrücke darf ohne passenden Sachzusammenhang als allgemeines Synonym für Japan verwendet werden.
„Japan erzielt den Ausgleich.“ → „Die japanische Mannschaft erzielt den Ausgleich.“ Im Sportbericht wird dadurch die handelnde Gruppe ausdrücklich genannt.
Verwendung und Beispiele
„Mina sammelt Fotos für ein Referat über Japan.“
Der Ländername steht ohne Artikel. Der Satz bezeichnet das Thema des Referats; er sagt nicht, dass Mina selbst dort gewesen ist. Eine Zusammenfassung sollte diese zusätzliche biografische Information nicht aus den Fotos erschließen.
„Das Japan der Erzählung ist aus Erinnerungen und erfundenen Schauplätzen zusammengesetzt.“
Hier wird der Name durch „der Erzählung“ näher bestimmt und erhält einen Artikel. Gemeint ist eine literarische Darstellung des Landes. Der Satz macht damit auch deutlich, dass eine fiktionale Beschreibung nicht mit einer umfassenden Sachbeschreibung gleichgesetzt werden kann.
Grammatik
Ohne Artikel lautet der Genitiv gewöhnlich Japans: „Japans Küste“. In den übrigen Fällen bleibt der Name Japan unverändert. Mit Artikel, etwa bei einer näheren Bestimmung, ist im Genitiv auch die Form ohne -s belegt. Die Tabelle trennt die gewöhnliche artikellose Verwendung vom Gebrauch mit Artikel. Als Name dieses Staates hat Japan keinen gewöhnlichen Plural.
| Fall | Ohne Artikel | Mit Artikel |
|---|---|---|
| Nominativ | Japan | das Japan |
| Genitiv | Japans | des Japan / des Japans |
| Dativ | Japan | dem Japan |
| Akkusativ | Japan | das Japan |
Name und Adjektiv unterscheiden
Der Eigenname Japan wird großgeschrieben. Das zugehörige Adjektiv japanisch schreibt man in gewöhnlicher adjektivischer Verwendung klein: „eine japanische Erzählung“. Bei einer Sprachbezeichnung mit Artikel steht dagegen eine Substantivierung: „das Japanische“. Die Schreibweise richtet sich also nach der Funktion im Satz.
