Judikative
Form & Grammatik
- Stichwort
- Judikative
- Worttrennung
- Ju·di·ka·ti·ve
- Artikel
- die
- Geschlecht
- feminin
- Genitiv
- der Judikative
- Plural
- die Judikativen
Gebrauch: Politischer und rechtlicher Fachbegriff; Plural etwa beim Vergleich mehrerer staatlicher Rechtsprechungsbereiche.
Definition · kurz erklärt
Die Judikative ist die rechtsprechende Gewalt eines Staates. Zu ihr gehören die Gerichte und die Richterinnen und Richter, die in ihrer gerichtlichen Tätigkeit über Rechtsfragen entscheiden.
Bedeutungen
Im Modell der Gewaltenteilung wird die Judikative neben der Legislative und der Exekutive unterschieden. Die Legislative beschließt Gesetze, die Exekutive führt staatliche Aufgaben aus, und die Judikative übt die Rechtsprechung aus. Die Bezeichnungen benennen verschiedene staatliche Funktionen.
Mit Judikative kann sowohl die rechtsprechende Staatsgewalt als auch der entsprechende Bereich staatlicher Einrichtungen gemeint sein. Ein einzelnes Gericht ist Teil dieses Bereichs. Es ist deshalb nicht in jedem Satz sinnvoll, das umfassende Wort Judikative einfach durch Gericht zu ersetzen.
Wenn von der Unabhängigkeit der Judikative die Rede ist, geht es besonders darum, dass gerichtliche Entscheidungen nicht nach politischen Anweisungen getroffen werden. Unabhängigkeit bedeutet dabei nicht Beliebigkeit: Richterliche Entscheidungen sind an das Recht gebunden.
Judikative: Synonyme und andere Wörter
Die Staatsgewalt bezeichnen
rechtsprechende Gewalt · richterliche Gewalt
Diese beiden Ausdrücke erklären die Grundbedeutung von Judikative. Rechtsprechende Gewalt stellt die Funktion in den Vordergrund; richterliche Gewalt hebt ihre Ausübung durch Richterinnen und Richter hervor.
„Die Judikative gehört zur Gewaltenteilung.“ → „Die rechtsprechende Gewalt gehört zur Gewaltenteilung.“ Die Aussage bleibt erhalten.
Einrichtungen und Tätigkeit unterscheiden
Gerichtsbarkeit · Justiz · Rechtsprechung
Gerichtsbarkeit kann die gerichtliche Zuständigkeit oder das Gerichtswesen meinen. Justiz wird oft weiter für den Bereich der Rechtspflege gebraucht. Rechtsprechung bezeichnet besonders die gerichtliche Tätigkeit und ihre Entscheidungen. Der passende Ersatz hängt daher vom Satz ab.
„Die Judikative des Staates ist unabhängig“ spricht über eine Staatsgewalt. „Die Rechtsprechung zu dieser Frage hat sich verändert“ spricht über gerichtliche Entscheidungen.
Verwendung und Beispiele
„Auf dem Schaubild ordnete die Klasse die Gerichte der Judikative zu.“
Das Beispiel veranschaulicht die Unterscheidung staatlicher Funktionen. Ein Gericht wird als Einrichtung der rechtsprechenden Gewalt eingeordnet.
„Der Vortrag verglich die Organisation der Judikativen zweier Staaten.“
Hier steht der Plural, weil zwei staatliche Rechtsprechungsbereiche verglichen werden. Gemeint sind nicht bloß zwei einzelne Gerichtsurteile.
Grammatik
Judikative ist feminin. Im Singular bleibt die Wortform in allen Fällen unverändert; der Artikel zeigt den Fall an. Der Plural lautet Judikativen. Das Wort ist ein Substantiv, kein Adjektiv, auch wenn seine Endung in manchen Sätzen wie eine Adjektivendung aussieht.
| Fall | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | die Judikative | die Judikativen |
| Genitiv | der Judikative | der Judikativen |
| Dativ | der Judikative | den Judikativen |
| Akkusativ | die Judikative | die Judikativen |
