Jungenstreich
Form & Grammatik
- Stichwort
- Jungenstreich
- Worttrennung
- Jun·gen·streich
- Artikel
- der
- Geschlecht
- Maskulinum
- Genitiv
- des Jungenstreichs / des Jungenstreiches
- Plural
- die Jungenstreiche
Kann nachsichtig oder verharmlosend wirken; die tatsächlichen Folgen bleiben gesondert zu beurteilen.
Definition · kurz erklärt
Ein Jungenstreich ist ein Streich, der von einem Jungen oder mehreren Jungen ausgeführt wird. Das Wort kann übermütiges Verhalten als vergleichsweise harmlos erscheinen lassen; ob tatsächlich kein Schaden entsteht, muss jedoch die konkrete Handlung zeigen.
Bedeutungen
Jungenstreich bezeichnet keine festgelegte Art von Handlung. Es kann etwa um eine Neckerei, eine unerlaubte Veränderung oder eine kleine Täuschung gehen. Der Bestandteil Jungen benennt die Beteiligten; Streich beschreibt das meist absichtliche, oft auf eine Reaktion zielende Verhalten.
Das Wort enthält häufig eine nachsichtige Bewertung. Wer einen Vorfall „nur einen Jungenstreich“ nennt, stellt ihn als nicht besonders schwerwiegend dar. Für die betroffene Person kann dieselbe Handlung trotzdem verletzend, gefährlich oder teuer gewesen sein. Eine sachliche Darstellung nennt deshalb zuerst, was geschehen ist.
Das Substantiv ist keine Charaktereigenschaft. Aus einem einzelnen Jungenstreich folgt weder, dass jemand grundsätzlich frech ist, noch dass solches Verhalten für alle Jungen typisch wäre.
Jungenstreich: Synonyme und andere Wörter
Eine Handlung allgemein benennen
Streich · Lausbubenstreich · Schabernack
Streich lässt das Geschlecht offen. Lausbubenstreich betont ähnlich den kindlichen Übermut und kann ebenfalls verharmlosend wirken. Schabernack beschreibt häufig das spielerische Unwesen insgesamt statt eines einzelnen Vorfalls.
„Sie hielten die versteckten Hausschuhe für einen Jungenstreich.“ → „Sie hielten das Verstecken für einen Streich.“ Die zweite Fassung verzichtet auf die Einordnung der Beteiligten als Jungen.
Die Wirkung genauer beschreiben
Neckerei · Unfug · Sachbeschädigung
Neckerei betont das spielerische Ärgern, Unfug die fehlende Vernünftigkeit. Sachbeschädigung bezeichnet dagegen eine konkrete Art von Schädigung und ist kein bloß stärkeres Synonym. Eine Bewertung darf die Tatsachen nicht ersetzen.
„Beim Jungenstreich zerbrach eine Scheibe.“ Die Bezeichnung erklärt nicht, ob der Schaden beabsichtigt war; dafür braucht es zusätzliche Angaben.
Verwendung und Beispiele
„Die Geschwister hatten die Gartenzwerge vertauscht; der Nachbar nahm den Jungenstreich mit Humor.“
Die Reaktion des Nachbarn wird ausdrücklich genannt. Erst dadurch erfährt man, wie er den Vorfall bewertet.
„Was zunächst als Jungenstreich abgetan wurde, hatte die Mitschülerin erheblich verletzt.“
Der Satz stellt zwei Perspektiven gegenüber. Er zeigt, warum eine verharmlosende Bezeichnung die Wirkung einer Handlung nicht zuverlässig erfasst.
Grammatik
Es heißt der Jungenstreich, Genitiv des Jungenstreichs oder des Jungenstreiches. Der Plural lautet die Jungenstreiche, der Dativ Plural den Jungenstreichen. Die Worttrennung ist Jun·gen·streich.
Das Wort wird zusammengeschrieben. Sein grammatisches Geschlecht richtet sich nach dem Grundwort Streich. Die Form Jungen im ersten Bestandteil ist nicht der Plural des ganzen Wortes: Ein Vorfall ist ein Jungenstreich, mehrere Vorfälle sind Jungenstreiche.
| Fall | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | der Jungenstreich | die Jungenstreiche |
| Genitiv | des Jungenstreichs / des Jungenstreiches | der Jungenstreiche |
| Dativ | dem Jungenstreich | den Jungenstreichen |
| Akkusativ | den Jungenstreich | die Jungenstreiche |
