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Kommissar

Form & Grammatik

Substantiv
Stichwort
Kommissar
Worttrennung
Kom·mis·sar
Artikel
der
Geschlecht
Maskulinum
Genitiv
des Kommissars
Plural
die Kommissare

Weibliche Personenbezeichnung: Kommissarin; eigener Abschnitt und eigene Beugungstabelle.

Gebrauch: Personenbezeichnung oder Bezeichnung eines Dienstrangs. Der Dienstrang als solcher wird ohne Plural gebraucht.

Formen und Verwendung im Detail

Definition · kurz erklärt

Ein Kommissar ist eine mit besonderen Aufgaben und Vollmachten betraute Person oder ein Träger eines entsprechend bezeichneten Dienstrangs, besonders bei der Polizei. Kommissarin ist die weibliche Personenbezeichnung. Das Wort kann auch den Dienstrang selbst meinen.

Bedeutungen

Eine beauftragte Person

In Verwaltung und Politik kann ein Kommissar mit einer bestimmten Aufgabe und besonderen Befugnissen betraut sein. Was diese Person konkret tun darf, hängt von ihrem Amt oder Auftrag ab. Die Bezeichnung steht daher nicht ausschließlich für einen Polizeiberuf.

Bei der Beschreibung einer solchen Funktion ist es hilfreich, den Zuständigkeitsbereich zu nennen. Ohne diesen Zusammenhang bleibt offen, ob etwa eine Verwaltungsaufgabe, ein politisches Amt oder eine polizeiliche Tätigkeit gemeint ist.

Eine Person bei der Polizei oder deren Rang

Im Polizeikontext bezeichnet das Wort einen bestimmten Dienstrang und die Person, die ihn trägt. Diese beiden Verwendungen hängen zusammen, sind aber grammatisch und inhaltlich zu unterscheiden: Ein Rang ist keine handelnde Person.

In Krimis wird häufig ein Kommissar als ermittelnde Hauptfigur gezeigt. Daraus folgt nicht, dass jeder Ermittler diesen Rang trägt oder jeder Kommissar ausschließlich Verbrechen aufklärt. Für eine sachliche Beschreibung sollte die tatsächliche Funktion genannt werden.

Kommissar: Synonyme und andere Wörter

Bei einem besonderen Auftrag

Beauftragter · Sonderbeauftragter

Diese Wörter beschreiben eine übertragene Aufgabe. Sonderbeauftragter hebt einen besonderen Auftrag hervor. Sie ersetzen jedoch nicht überall eine konkrete Amtsbezeichnung, deren Befugnisse genauer festgelegt sein können.

„Der Kommissar berichtete über den Stand der Aufgabe.“ → „Der Beauftragte berichtete über den Stand der Aufgabe.“ Der zweite Satz ist allgemeiner und nennt den Titel nicht mehr.

Bei einer Ermittlung

Ermittler · Polizeibeamter

Ermittler beschreibt die Tätigkeit, Polizeibeamter die Zugehörigkeit zur Polizei. Beide Ausdrücke sind weiter als ein konkreter Dienstrang. Sie passen nur, wenn die bezeichnete Person diese Tätigkeit beziehungsweise Zugehörigkeit tatsächlich hat.

„Der Kommissar verglich die Aussagen der Zeugen.“ → „Der Ermittler verglich die Aussagen der Zeugen.“ Für diese Handlung ist der Ersatz möglich; die Ranginformation geht dabei verloren.

Verwendung und Beispiele

„Die Kommissarin legte zwei widersprüchliche Aussagen nebeneinander und fragte nach dem genauen Zeitpunkt.“

Die Handlung wird konkret beschrieben. Die Bezeichnung allein wäre noch keine Erklärung dafür, wie die Figur zu ihrem Ergebnis kommt.

„Im historischen Bericht verwaltet ein eingesetzter Kommissar das Gebiet, bis eine neue Leitung bestimmt ist.“

Hier ist die beauftragte Verwaltungsfunktion gemeint. Ohne einen weiteren Hinweis wäre es unzutreffend, aus dem Wort eine polizeiliche Ermittlung abzuleiten.

Wer einen Krimi untersucht, kann die Amtsbezeichnung von der Charakterisierung trennen: Kommissar sagt etwas über die Funktion aus; Beobachtungen, Entscheidungen und Umgang mit anderen zeigen die Eigenschaften der Figur.

Grammatik

Die maskuline Form lautet der Kommissar, im Genitiv des Kommissars. Der Plural heißt die Kommissare, im Dativ den Kommissaren. Die Worttrennung lautet Kom·mis·sar.

Die folgende Tabelle gilt für die Personenbezeichnung. Wird der Dienstrang als solcher bezeichnet, ist kein zählbarer Personenplural gemeint. Kommissar wird mit mm und ss geschrieben.

Deklination
FallSingularPlural
Nominativder Kommissardie Kommissare
Genitivdes Kommissarsder Kommissare
Dativdem Kommissarden Kommissaren
Akkusativden Kommissardie Kommissare

Die weibliche Form: Kommissarin

Die Worttrennung lautet Kom·mis·sa·rin. Es heißt die Kommissarin, im Genitiv der Kommissarin und im Plural die Kommissarinnen. Beispiel: „Die Notiz der Kommissarin liegt neben den Berichten der Kommissare.“ Die Formen der beiden Wörter werden getrennt gebeugt.

Kommissarin: Deklination
FallSingularPlural
Nominativdie Kommissarindie Kommissarinnen
Genitivder Kommissarinder Kommissarinnen
Dativder Kommissarinden Kommissarinnen
Akkusativdie Kommissarindie Kommissarinnen

Redewendungen und feste Verbindungen

Kommissar Zufall

Kommissar Zufall bezeichnet bildlich einen Zufall, der zur Aufklärung eines Verbrechens beiträgt. Gemeint ist kein wirklicher Ermittler mit diesem Namen.

„Eine zufällig gefundene Aufnahme zeigte das verschwundene Fahrrad – diesmal half Kommissar Zufall.“ Die Wendung hebt den unerwarteten Hinweis hervor. Sie sagt nicht, dass danach jede weitere Prüfung überflüssig wäre.