Kündigung
Form & Grammatik
- Stichwort
- Kündigung
- Worttrennung
- Kün·di·gung
- Artikel
- die
- Geschlecht
- Femininum
- Genitiv
- der Kündigung
- Plural
- die Kündigungen
Gebrauch: Beendigung eines Vertragsverhältnisses durch eine entsprechende Erklärung; im Alltag auch das zugehörige Schreiben. Eine Kündigung ist nicht immer eine Entlassung durch einen Arbeitgeber.
Definition · kurz erklärt
Eine Kündigung erklärt, dass ein Vertragsverhältnis beendet werden soll. Das Wort begegnet besonders bei Arbeits- oder Mietverhältnissen, aber auch bei anderen Verträgen. Im Alltag kann mit Kündigung außerdem das zugehörige Schreiben gemeint sein.
Bedeutungen
Ein Vertragsverhältnis beenden
Die Bezeichnung legt allein noch nicht fest, wer die Erklärung abgibt. Bei einem Arbeitsverhältnis kann beispielsweise eine beschäftigte Person kündigen oder eine Kündigung erhalten. Die Perspektive muss deshalb aus dem Satz hervorgehen.
Auch bei anderen Verträgen sagt das Wort ohne weitere Angaben nichts über den Anlass oder den Zeitpunkt des Endes aus. Wer einen Text zusammenfasst, sollte keine Fristen, Gründe oder rechtliche Wirksamkeit ergänzen, die dort nicht genannt werden.
Das Schreiben und seine Erklärung
In die Kündigung liegt im Briefkasten ist gewöhnlich das Schriftstück gemeint. Bei über eine Kündigung nachdenken steht eher die geplante Handlung im Vordergrund. Diese Verschiebung vom Vorgang zum Dokument ist im Alltag üblich.
Eine Erklärung zu kündigen ist außerdem nicht dasselbe wie eine gemeinsame Vereinbarung über das Ende. Für eine genaue Darstellung sollten die im Ausgangstext benannten Vorgänge nicht ohne Prüfung gleichgesetzt werden.
Kündigung: Synonyme und andere Wörter
Den Vorgang allgemein erläutern
Beendigung eines Vertragsverhältnisses · Kündigungserklärung
Beendigung ist allgemeiner und kann auch auf anderem Weg eintreten. Kündigungserklärung betont die entsprechende Mitteilung. Beides muss zum Satz passen.
„Sie teilte die Kündigung des Abonnements mit.“ → „Sie teilte mit, dass sie das Abonnement kündigt.“
Die Umformung benennt dieselbe Absicht deutlicher. Sie trifft keine Aussage darüber, ab wann das Abonnement rechtlich endet.
Arbeitsverhältnis und Schriftstück unterscheiden
je nach Zusammenhang: Entlassung · Kündigungsschreiben
Entlassung ist kein Ersatz für jede Kündigung: Wer selbst kündigt oder einen Mietvertrag kündigt, wird damit nicht automatisch entlassen. Kündigungsschreiben bezeichnet das Dokument.
„Sie faltete die Kündigung zusammen.“ → „Sie faltete das Kündigungsschreiben zusammen.“
Hier passt die Präzisierung auf das Papier. In „Sie erwägt eine Kündigung“ würde sie dagegen den Sinn verengen.
Verwendung und Beispiele
„Im Roman erwägt die Figur die Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses, entscheidet sich in dieser Szene aber noch nicht.“
Der Satz nennt eine Überlegung. Daraus darf eine Inhaltsangabe keine bereits erklärte oder wirksame Kündigung machen.
„Die Kündigung des Abonnements wurde als Datei gespeichert und mit einem eindeutigen Namen abgelegt.“
Hier ist das Schreiben gemeint. Ob und wann es beim Empfänger angekommen ist, geht aus dem Speichern allein nicht hervor.
Grammatik
Es heißt die Kündigung, Genitiv und Dativ der Kündigung. Der Plural lautet die Kündigungen und im Dativ den Kündigungen. Das Wort wird getrennt als Kün·di·gung. Kündigen ist das verwandte Verb, die Kündigung das großgeschriebene Substantiv. In Verbindungen wie Kündigung des Vertrags benennt der Genitiv, worauf sich die Erklärung bezieht. Welche rechtlichen Folgen sie im Einzelfall hat, ist keine Frage der Beugung oder Wortbedeutung.
| Fall | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | die Kündigung | die Kündigungen |
| Genitiv | der Kündigung | der Kündigungen |
| Dativ | der Kündigung | den Kündigungen |
| Akkusativ | die Kündigung | die Kündigungen |
