Nachrückerin
Form & Grammatik
- Stichwort
- Nachrückerin
- Worttrennung
- Nach·rü·cke·rin
- Artikel
- die
- Geschlecht
- Femininum
- Genitiv
- der Nachrückerin
- Plural
- die Nachrückerinnen
Gebrauch: Person beim Nachrücken auf einen Posten oder Platz; Dauer und Verfahren nur aus dem Kontext.
Definition · kurz erklärt
Eine Nachrückerin rückt auf einen Platz oder Posten nach. Häufig wird eine Stelle frei, die zuvor einer anderen Person zugeteilt war. Ob es um eine Veranstaltung, eine Mannschaft oder ein Amt geht, muss der Zusammenhang zeigen.
Bedeutungen
Einen frei gewordenen Platz einnehmen
Die Bezeichnung nennt eine Person unter dem Gesichtspunkt des Nachrückens. Es kann eine vorherige Reihenfolge, etwa eine Warteliste, geben. Welche Voraussetzungen dafür gelten und wie lange die Person den Platz behält, steht nicht schon im Wort.
„Im Roman zieht sich eine Bewohnerin aus dem gewählten Hausrat zurück; Jo übernimmt als Nachrückerin den freien Sitz und erhält erstmals die Unterlagen der laufenden Heizungsberatung.“
Der Rückzug und die tatsächliche Aufnahme in die Beratung erklären das Nachrücken. Der fiktive Vorgang legt weder eine allgemeine Wahlregel noch eine bestimmte fachliche Eignung fest.
Synonyme: andere Wörter für Nachrückerin
Nachrückerin oder Nachfolgerin?
Nachfolgerin · Ersatzperson · neu hinzukommende Teilnehmerin
Nachfolgerin bezeichnet allgemein die Übernahme einer Stellung oder Aufgabe nach einer anderen Person. Nachrückerin betont den Schritt auf einen frei gewordenen Platz. Eine Stellvertreterin kann dagegen Aufgaben übernehmen, während die vertretene Person ihre Stellung behält.
„Jo nimmt den freien Sitz im Hausrat ein“ erklärt ihr Nachrücken. „Jo holt für ein abwesendes Ratsmitglied Unterlagen ab“ wäre nur eine Hilfe für diese Person und machte Jo noch nicht zur Nachrückerin.
Eine tatsächliche Platzübernahme ist von einer einzelnen stellvertretenden Handlung zu unterscheiden.
Beispiele und Verwendung
Warten und Nachrücken trennen
„Jo ist zunächst nur für einen möglichen frei werdenden Sitz vorgesehen; erst nach dem Rückzug einer Gewählten nimmt sie als Nachrückerin an den Beratungen teil.“
Die Reihenfolge der Ereignisse ist ausdrücklich genannt. Bloßes Warten garantiert keinen Platz.
Die Dauer zusätzlich nennen
„Die Nachrückerin übernimmt den Sitz für die verbleibenden drei Treffen.“
Die Zeitangabe erklärt hier den Umfang. Eine bestimmte Dauer lässt sich aus dem Nomen allein nicht ableiten.
Grammatik und Beugung
Es heißt die Nachrückerin. Der Genitiv Singular ist der Nachrückerin; das Nomen bleibt im Singular in allen Fällen gleich.
Der Plural lautet die Nachrückerinnen. Im Dativ steht den Nachrückerinnen, ohne weiteres n am Wortende.
Nachrücker ist eine eigene maskuline Personenbezeichnung. In als Nachrückerin teilnehmen erklärt die als-Gruppe die Rolle, nicht einen zusätzlichen Kasus des Nomens.
| Fall | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | die Nachrückerin | die Nachrückerinnen |
| Genitiv | der Nachrückerin | der Nachrückerinnen |
| Dativ | der Nachrückerin | den Nachrückerinnen |
| Akkusativ | die Nachrückerin | die Nachrückerinnen |
Schreibweise und Worttrennung
Die Worttrennung lautet Nach·rü·cke·rin. Das ü und das ck bleiben in der Mehrzahl Nachrückerinnen erhalten. Das Nomen wird großgeschrieben; das Verb nachrücken gewöhnlich klein.
