Notstand
Form & Grammatik
- Stichwort
- Notstand
- Worttrennung
- Not·stand
- Artikel
- der
- Geschlecht
- Maskulinum
- Genitiv
- des Notstands / des Notstandes
- Plural
- die Notstände
Gebrauch: Allgemeine Notlage und besondere staats- oder strafrechtliche Fachbegriffe unterscheiden. In Österreich auch Kurzform von Notstandshilfe.
Definition · kurz erklärt
Ein Notstand ist allgemein eine schwere Notlage oder ein Zustand erheblichen Mangels. In staatsrechtlichen und strafrechtlichen Texten bezeichnet das Wort besondere fachliche Zusammenhänge. In Österreich kann es außerdem als Kurzform von Notstandshilfe verwendet werden.
Bedeutungen
Bedeutung 1: Eine schwere Notlage
Im allgemeinen Sprachgebrauch kann ein Notstand durch Gefahr, Mangel oder eine stark beeinträchtigte Versorgung entstehen. Der Satz sollte erkennen lassen, worin die Schwierigkeit besteht. Eine nachdrückliche Wortwahl beweist noch keine amtliche Feststellung.
„Der Bericht spricht wegen fehlender Lehrkräfte von einem Notstand an den Schulen.“
Der Ausdruck bewertet die Versorgung als schwerwiegend unzureichend. Ob ein besonderer Rechtszustand festgestellt wurde, ist damit nicht gesagt.
Bedeutung 2: Die Gefährdung eines Staates
Im Staatsrecht bezieht sich Notstand auf eine besondere Gefahrenlage für einen Staat. Äußerer und innerer Notstand unterscheiden dabei die Richtung beziehungsweise den Zusammenhang der Bedrohung.
„Die Nachricht unterscheidet zwischen einer Bedrohung von außen und einem inneren Notstand.“
Die Wörter benennen einen staatsrechtlichen Zusammenhang. Welche Voraussetzungen und Folgen im Einzelfall gelten, ergibt sich nicht aus dem Wort allein.
Bedeutung 3: Ein strafrechtlicher Begriff
Im deutschen Strafrecht kann ein rechtfertigender Notstand unter seinen gesetzlichen Voraussetzungen die Rechtswidrigkeit einer Handlung ausschließen. Beim entschuldigenden Notstand handelt eine Person unter den dafür geltenden Voraussetzungen trotz rechtswidriger Tat ohne Schuld. Die beiden Begriffe betreffen damit unterschiedliche Fragen; eine persönliche Belastung allein genügt für ihre rechtliche Einordnung nicht.
„Im Unterricht werden rechtfertigender und entschuldigender Notstand als unterschiedliche Fachbegriffe verglichen.“
Das Beispiel benennt die begriffliche Unterscheidung. Es entscheidet keinen tatsächlichen Fall und ersetzt die Prüfung der jeweiligen Voraussetzungen nicht.
Bedeutung 4: Österreichisch für Notstandshilfe
In österreichischen Zusammenhängen kann Notstand eine verkürzte Bezeichnung der Notstandshilfe sein. Dann ist eine bestimmte Unterstützungsleistung gemeint, nicht die allgemeine Erklärung einer staatlichen Gefahrenlage.
„Im österreichischen Gespräch wird die Frage nach dem Notstand als Frage nach der Notstandshilfe erläutert.“
Der Zusammenhang bestimmt, welche Bedeutung gemeint ist. Über einen konkreten Anspruch macht der Satz keine Aussage.
Notstand: Synonyme und andere Wörter
Im allgemeinen Sprachgebrauch
Notlage · schwere Mangelsituation · Krise
Notlage ist eine nahe allgemeine Umschreibung. Krise betont oft eine zugespitzte Entwicklung. Die besonderen rechtlichen Bedeutungen werden damit nicht vollständig erklärt.
„Die Einrichtung befindet sich in einer schweren Notlage.“ kann einen allgemeinen Notstand umschreiben. Eine staatsrechtliche Feststellung wird daraus nicht.
Notstand oder Notfall?
Notfall · Ausnahmezustand
Notfall betont häufig einen einzelnen dringlichen Fall. Notstand kann einen umfassenderen oder anhaltenden Zustand bezeichnen. Ausnahmezustand hat wiederum eigene Zusammenhänge und ist kein Ersatz für jeden Gebrauch.
Ein einzelner dringender Einsatz kann ein Notfall sein, während ein länger anhaltender Versorgungsmangel als Notstand bezeichnet wird.
Beispiele und Verwendung
Die Art des Mangels nennen
„Im Absatz wird der Notstand durch ausgefallene Versorgung und fehlende Unterkünfte konkretisiert.“
Konkrete Angaben erklären die starke Wortwahl besser als eine unbestimmte Behauptung.
Die Quelle einer Bewertung kenntlich machen
„Die Sprecherin bezeichnet die Lage als Notstand; die Verwaltung spricht von vorübergehenden Engpässen.“
Eine sachliche Wiedergabe trennt unterschiedliche Bewertungen, statt sie unbemerkt gleichzusetzen.
Grammatik und Beugung
Das Nomen ist maskulin: der Notstand. Der Genitiv lautet des Notstands oder des Notstandes; der Plural heißt die Notstände.
Die Worttrennung lautet Not·stand. Der Dativ Plural erhält n: den Notständen. Die ältere Dativform dem Notstande kommt besonders in älteren oder bewusst altertümlichen Texten vor; die Tabelle zeigt den heutigen Dativ ohne e.
| Fall | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | der Notstand | die Notstände |
| Genitiv | des Notstands / des Notstandes | der Notstände |
| Dativ | dem Notstand | den Notständen |
| Akkusativ | den Notstand | die Notstände |
