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Obligo

Form & Grammatik

Substantiv
Stichwort
Obligo
Worttrennung
Obli·go
Artikel
das
Geschlecht
Neutrum
Genitiv
des Obligos
Plural
die Obligos

Gebrauch: Wirtschaftssprachlich für Verpflichtung oder Gewähr. Häufig in ohne Obligo; österreichisch auch außer Obligo.

Formen und Verwendung im Detail

Definition · kurz erklärt

Obligo bezeichnet in der Wirtschaftssprache eine Verpflichtung oder Gewähr. In der Verbindung ohne Obligo wird ausgedrückt, dass eine Angabe unverbindlich beziehungsweise ohne Gewähr erfolgt. Die konkrete Wirkung ergibt sich aus dem jeweiligen Zusammenhang.

Bedeutungen

Bedeutung 1: Eine Verpflichtung bezeichnen

Ein Obligo kann eine wirtschaftliche Verpflichtung meinen. Das Wort kann im Fachtext mehrere Verpflichtungen zusammenfassen oder einen bestimmten Verpflichtungszusammenhang bezeichnen. Für eine verständliche Erklärung sollte benannt werden, worauf er sich bezieht.

„Der Bericht zählt die bestehenden Obligos des Unternehmens auf.“

Gemeint sind Verpflichtungen, nicht bloß unverbindliche Zukunftswünsche. Ihre Art wird durch das Wort allein noch nicht erklärt.

Bedeutung 2: Für etwas Gewähr übernehmen

Obligo kann außerdem Gewähr bedeuten. Die Verbindung ohne Obligo nimmt einen entsprechenden Anspruch auf Verbindlichkeit oder Gewähr zurück. Eine bloße Formulierung ersetzt allerdings keine Prüfung eines konkreten Vertrags oder Angebots.

„Die Übersicht ist als Information ohne Obligo gekennzeichnet.“

Die Kennzeichnung kündigt eine unverbindliche Information an. Welche rechtliche Wirkung sie im Einzelfall hat, lässt sich daraus allein nicht entscheiden.

Obligo: Synonyme und andere Wörter

Bei einer Verpflichtung

Verpflichtung · Verbindlichkeit

Beide Wörter erklären den verpflichtenden Bezug verständlicher. Verbindlichkeit kann zugleich die bindende Art einer Zusage beschreiben. Die konkrete Verpflichtung sollte nach Möglichkeit ausdrücklich genannt werden.

„Das Unternehmen steht im Obligo.“ → „Für das Unternehmen besteht eine Verpflichtung.“ Die Umschreibung benötigt für volle Klarheit noch deren Gegenstand.

Bei fehlender Gewähr

ohne Gewähr · unverbindlich

Diese Umschreibungen passen zur Verbindung ohne Obligo. Eine Bürgschaft ist dagegen eine besondere Verpflichtungsform und nicht in jedem Satz ein gleichwertiges Ersatzwort.

„Die Angabe erfolgt ohne Obligo.“ → „Die Angabe erfolgt ohne Gewähr.“ Die Umschreibung macht den Fachausdruck verständlicher.

Beispiele und Verwendung

Einen Fachtext erläutern

„Im Anschluss an das Wort Obligo erläutert der Bericht, welche Zahlungspflichten gemeint sind.“

Die zusätzliche Erklärung hilft mehr als eine bloße Ersetzung durch ein anderes abstraktes Nomen.

Eine Information einordnen

„Die Zahlen dienen der ersten Orientierung und sind als unverbindlich bezeichnet.“

Damit wird der beanspruchte Status der Information beschrieben, nicht automatisch ihre Richtigkeit oder Unrichtigkeit.

Grammatik und Beugung

Es heißt das Obligo, Genitiv des Obligos, Plural die Obligos. Die bevorzugte Worttrennung lautet Obli·go.

In ohne Obligo bleibt das Substantiv großgeschrieben. Die in Österreich verwendete Verbindung außer Obligo hat einen vergleichbaren sprachlichen Sinn.

Die Pluralform endet auch im Dativ auf s: den Obligos. Die Wörter ohne und außer gehören zur jeweiligen Verbindung und sind keine Bestandteile einer Beugungsform.

Deklination von Obligo
FallSingularPlural
Nominativdas Obligodie Obligos
Genitivdes Obligosder Obligos
Dativdem Obligoden Obligos
Akkusativdas Obligodie Obligos

Redewendungen und feste Verbindungen

Ohne Obligo

Unverbindlich beziehungsweise ohne Gewähr.

„Die erste Preisübersicht wird ohne Obligo mitgeteilt.“

Die wirtschaftssprachliche Verbindung erläutert einen Vorbehalt. Sie erlaubt für sich genommen keine abschließende rechtliche Bewertung.