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Polizeibeamter

Form & Grammatik

Substantiv
Stichwort
Polizeibeamter
Worttrennung
Po·li·zei·be·am·ter
Artikel
ein; mit bestimmtem Artikel: der
Geschlecht
Maskulinum
Genitiv
eines Polizeibeamten / des Polizeibeamten
Plural
Polizeibeamte / die Polizeibeamten
Form
Nominalisierung mit adjektivischer Beugung

Adjektivische Beugung: ein Polizeibeamter, aber der Polizeibeamte. Polizeibeamtin ist eine eigene feminine Bezeichnung.

Formen und Verwendung im Detail

Definition · kurz erklärt

Ein Polizeibeamter ist ein Beamter bei der Polizei. Die Bezeichnung nennt damit sowohl den Polizeibezug als auch eine bestimmte dienstliche Stellung. Aus dem Wort allein gehen weder ein konkreter Dienstgrad noch alle Aufgaben der Person hervor.

Bedeutungen

1 Ein Beamter bei der Polizei

Polizeibeamter bezeichnet eine Person mit einer entsprechenden Beamtenstellung im Polizeidienst. Das Wort ist genauer als die bloße Angabe, jemand arbeite in einem Polizeigebäude. Welche konkrete Aufgabe oder Dienststellung im Text gemeint ist, muss gesondert genannt werden.

„Ein Polizeibeamter erklärt den wartenden Personen den weiteren Ablauf.“

Die Szene nennt eine Auskunft. Das Nomen beschreibt keine persönliche Eigenschaft und legt nicht fest, welche anderen Tätigkeiten die Person an diesem Tag ausübt.

Polizeibeamter: Synonyme und andere Wörter

Polizeibeamter oder Polizist?

Polizist benennt im allgemeinen Sprachgebrauch die Zugehörigkeit zur Polizei. Polizeibeamter hebt die Beamtenstellung hervor. Polizeiangehöriger ist eine weitere Umschreibung. Einen bestimmten Rang oder einen besonderen Ermittlungsbereich darf ein Ersatzwort nicht unbegründet ergänzen.

„Ein Polizeibeamter gibt Auskunft.“ – „Ein Polizist gibt Auskunft.“

Die zweite Fassung ist allgemeiner. Der Austausch kann im passenden Kontext funktionieren, nennt die Beamtenstellung aber nicht mehr ausdrücklich. Umgekehrt sollte diese Stellung nicht ohne Grundlage ergänzt werden.

Beispiele und Verwendung

„Die Zeugin spricht mit einem Polizeibeamten.“

Nach mit steht der Dativ. Die Form lautet einem Polizeibeamten, nicht einem Polizeibeamter.

„Zwei Polizeibeamte warten vor dem Eingang; die Polizeibeamten tragen Unterlagen.“

Zwei Polizeibeamte steht ohne bestimmten Artikel, die Polizeibeamten mit bestimmtem Artikel. Beide Wortgruppen können dieselben Personen nennen; die unterschiedliche Endung bildet keine andere Tätigkeit.

„Der Erzähler beschreibt, wie der Polizeibeamte geduldig nachfragt.“

Das Verhalten wird konkret gezeigt. Geduld lässt sich aus der Handlung begründen, nicht allein aus der Berufsbezeichnung.

Grammatik und Beugung

Polizeibeamter ist ein maskulines Nomen mit adjektivischer Beugung. Es heißt ein Polizeibeamter, aber der Polizeibeamte. Im Genitiv stehen eines beziehungsweise des Polizeibeamten; im Plural Polizeibeamte oder mit bestimmtem Artikel die Polizeibeamten. Die Worttrennung lautet Po·li·zei·be·am·ter. Die drei Tabellen halten starke, schwache und gemischte Beugung auseinander. Die feminine Bezeichnung Polizeibeamtin ist keine Kasusform dieser Reihe.

Polizeibeamter – starke Deklination ohne Artikel
FallSingular, maskulinPlural
NominativPolizeibeamterPolizeibeamte
GenitivPolizeibeamtenPolizeibeamter
DativPolizeibeamtemPolizeibeamten
AkkusativPolizeibeamtenPolizeibeamte
Polizeibeamter – schwache Deklination mit bestimmtem Artikel
FallSingular, maskulinPlural
Nominativder Polizeibeamtedie Polizeibeamten
Genitivdes Polizeibeamtender Polizeibeamten
Dativdem Polizeibeamtenden Polizeibeamten
Akkusativden Polizeibeamtendie Polizeibeamten
Polizeibeamter – gemischte Deklination (mit Possessivpronomen, »kein«, …)
FallSingular, maskulinPlural
Nominativein Polizeibeamterkeine Polizeibeamten
Genitiveines Polizeibeamtenkeiner Polizeibeamten
Dativeinem Polizeibeamtenkeinen Polizeibeamten
Akkusativeinen Polizeibeamtenkeine Polizeibeamten