Taschenlampe
Form & Grammatik
- Stichwort
- Taschenlampe
- Worttrennung
- Ta·schen·lam·pe
- Artikel
- die
- Geschlecht
- Femininum
- Genitiv
- der Taschenlampe
- Plural
- die Taschenlampen
Die Bezeichnung nennt eine tragbare batteriebetriebene Lampe. Lampe allein ist allgemeiner.
Definition · kurz erklärt
Eine Taschenlampe ist eine handliche Lampe mit Batterie, die man mitnehmen kann. Der Name bezeichnet das Gerät; sein Licht kann etwa einen Weg oder eine gesuchte Stelle sichtbar machen. Helligkeit, Größe und Leuchtdauer sind zusätzliche Eigenschaften.
Bedeutungen
1 Eine handliche Lichtquelle zum Mitnehmen
Eine Taschenlampe ist dafür bestimmt, bei Bedarf mitgeführt und zum Leuchten benutzt zu werden. Ihre Stromversorgung ist nicht auf einen festen Anschluss im Zimmer angewiesen. Der Name allein sagt nicht, wie weit ihr Licht reicht.
„Im dunklen Geräteschuppen leuchtet Liv mit der Taschenlampe auf das beschriftete Regal.“
Das Gerät macht die gesuchte Stelle sichtbar. Der Satz nennt einen Gebrauch, aber keine bestimmte Leistung oder technische Bauform.
Taschenlampe: Synonyme und andere Wörter
Taschenlampe oder Lampe?
Lampe ist der weitere Ausdruck. Eine fest angebrachte Deckenlampe ist keine Taschenlampe. Die genauere Bezeichnung hebt die handliche, mitführbare Geräteart hervor.
„Sie steckt die Taschenlampe ein“ ist genauer als „sie nimmt eine Lampe mit“.
Die allgemeine Bezeichnung lässt offen, welches Gerät transportiert wird. Taschenlampe benennt nicht bloß das ausgesandte Licht.
Lichtquelle oder Leuchte?
Lichtquelle beschreibt die Funktion; auch eine Kerze kann Licht liefern. Leuchte ist allgemeiner. Das Verb leuchten nennt dagegen einen Vorgang oder Helligkeitseindruck.
„Die Taschenlampe leuchtet“ verbindet den Gerätenamen mit seiner augenblicklichen Tätigkeit.
Das Nomen und das Verb sind keine austauschbaren Synonyme. Die ausgeschaltete Taschenlampe bleibt dasselbe Gerät, obwohl sie gerade nicht leuchtet.
Beispiele und Verwendung
„Die beiden Taschenlampen liegen unbenutzt im Rucksack.“
Der Plural zählt zwei Geräte. Ihre gegenwärtige Benutzung ist für die Benennung nicht nötig.
„Mit der Taschenlampe erkennt sie die kleine Schrift auf dem Kasten.“
Mit nennt das Hilfsmittel. Ob die Schrift auch bei Tageslicht lesbar wäre, bleibt ungesagt.
„Nach dem Ausschalten der Zimmerlampe prüft sie die Taschenlampe.“
Zwei verschiedene Geräte werden unterschieden. Aus dem Satz folgt nicht, dass die gesamte Stromversorgung ausgefallen ist.
Grammatik und Beugung
Es heißt die Taschenlampe, im Genitiv der Taschenlampe. Das Nomen ist feminin. Im Singular bleibt die Wortform durch alle vier Fälle unverändert.
Die Mehrzahl lautet die Taschenlampen, im Dativ den Taschenlampen. Das bereits vorhandene n erhält kein weiteres n.
Die Worttrennung lautet Ta·schen·lam·pe. Die Zusammensetzung wird zusammengeschrieben und groß begonnen. In mit der Taschenlampe leuchten verlangt mit den Dativ.
| Fall | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | die Taschenlampe | die Taschenlampen |
| Genitiv | der Taschenlampe | der Taschenlampen |
| Dativ | der Taschenlampe | den Taschenlampen |
| Akkusativ | die Taschenlampe | die Taschenlampen |
