Tatzeuge
Form & Grammatik
- Stichwort
- Tatzeuge
- Worttrennung
- Tat·zeu·ge
- Artikel
- der
- Geschlecht
- Maskulinum
- Genitiv
- des Tatzeugen
- Plural
- die Tatzeugen
Gebrauch: Schwache Beugung: auch dem Tatzeugen und den Tatzeugen im Singular.
Definition · kurz erklärt
Ein Tatzeuge hat eine Tat wahrgenommen und kann dazu Angaben machen. Das Wort wird besonders im Zusammenhang mit Straftaten verwendet. Es bezeichnet die Rolle als Zeuge der Tat, nicht die Rolle eines Täters oder eines bloßen Kommentators.
Bedeutung
1 Eine Person, die eine Tat wahrgenommen hat
Ein Tatzeuge kann beschreiben, was er selbst von einer Tat mitbekommen hat. Wahrnehmung bedeutet nicht, dass er alle Einzelheiten gesehen oder verstanden haben muss. Seine Angaben können nur den von ihm beobachteten Teil betreffen.
„Der Tatzeuge sah, wie die Scheibe eingeschlagen wurde.“
Hier wird eine konkrete Wahrnehmung genannt. Ob die Person auch das Gesicht des Handelnden erkannt hat oder den vorausgehenden Streit kannte, bleibt offen. Die Bezeichnung Tatzeuge ersetzt solche Einzelheiten nicht.
Tatzeuge: Synonyme und passende Abgrenzungen
Zeuge oder Augenzeuge
Zeuge ist der weitere Begriff und kann sich auch auf andere Ereignisse beziehen. Augenzeuge betont, dass jemand etwas selbst gesehen hat. Tatzeuge nennt den Bezug zur Tat.
Die Wörter heben unterschiedliche Aspekte hervor. Wer lediglich von einer anderen Person von dem Vorgang erfahren hat, sollte in einem eigenen Bericht nicht ohne Erklärung als Augenzeuge bezeichnet werden.
„Sie war Zeugin des Unwetters.“ – „Sie war Tatzeugin des Einbruchs.“ Nur der zweite Satz stellt den Bezug zu einer Tat her.
Beobachter ist allgemeiner
Beobachter kann eine Person sein, die einen Vorgang aufmerksam verfolgt. Das Wort setzt keine Straftat voraus und sagt noch nichts darüber, ob später eine Aussage gemacht wird.
Ein Tatzeuge muss umgekehrt nicht absichtlich mit der Beobachtung beauftragt gewesen sein. Er kann einen Vorgang zufällig wahrgenommen haben.
„Ein Beobachter bemerkte die Unruhe.“ – „Ein Tatzeuge beschrieb den Diebstahl.“ Der zweite Ausdruck nennt eine engere Rolle.
Beispiele und Verwendung
Die eigene Wahrnehmung benennen
„Der Tatzeuge hörte einen Knall und sah danach eine Person weglaufen.“
Der Satz trennt die hörbare Wahrnehmung vom anschließenden Blick. Er behauptet nicht, der Zeuge habe auch das Auslösen des Knalls gesehen. Diese Genauigkeit macht eine Beschreibung verständlicher.
Rollen nicht verwechseln
„Der Tatzeuge wurde befragt.“
„Der mutmaßliche Täter wurde befragt.“
Im ersten Satz geht es um eine Person mit Wahrnehmungen zur Tat. Im zweiten geht es um eine Person, der die Tat zugeschrieben wird. Dass beide befragt werden können, macht ihre Rollen nicht identisch.
Grammatik und Beugung
Der Tatzeuge wird schwach gebeugt. Außer im Nominativ Singular heißt es im Singular Tatzeugen: des Tatzeugen, dem Tatzeugen, den Tatzeugen. Der Plural lautet ebenfalls die Tatzeugen.
| Fall | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | der Tatzeuge | die Tatzeugen |
| Genitiv | des Tatzeugen | der Tatzeugen |
| Dativ | dem Tatzeugen | den Tatzeugen |
| Akkusativ | den Tatzeugen | die Tatzeugen |
Die Worttrennung lautet Tat·zeu·ge. Das Wort schreibt man zusammen. Tatzeugin ist eine feminine Ableitung, keine Form der männlichen Kasustabelle.
