Teilhaber
Form & Grammatik
- Stichwort
- Teilhaber
- Worttrennung
- Teil·ha·ber
- Artikel
- der
- Geschlecht
- Maskulinum
- Genitiv
- des Teilhabers
- Plural
- die Teilhaber
Geschäftliche Beteiligung; nicht mit Teilnehmer gleichbedeutend. Weibliche Bezeichnung: Teilhaberin.
Definition · kurz erklärt
Ein Teilhaber ist mit einem Anteil an einem geschäftlichen Unternehmen beteiligt. Die weibliche Bezeichnung lautet Teilhaberin. Teilhaber zu sein bedeutet mehr als bloß bei einer Veranstaltung mitzumachen; aus dem Wort allein ergeben sich aber noch keine bestimmten Aufgaben oder Beteiligungsquoten.
Bedeutungen
Bedeutung 1: An einem Unternehmen beteiligt sein
Ein Teilhaber hat einen Anteil an einem Unternehmen beziehungsweise einer gemeinschaftlich betriebenen geschäftlichen Unternehmung. Eine Mitarbeit allein reicht für diese Bezeichnung nicht aus. Ob die Person das Geschäft auch leitet, muss zusätzlich beschrieben werden.
Die beiden Teilhaber eröffnen gemeinsam eine Werkstatt und vereinbaren, wie sie ihre Aufgaben verteilen.
Der Satz nennt eine geschäftliche Beteiligung. Wie groß die Anteile sind und welche Vereinbarungen gelten, bleibt offen.
Teilhaber: Synonyme und andere Wörter
Im geschäftlichen Zusammenhang
Gesellschafter · Geschäftspartner · Mitinhaber
Gesellschafter kann bei einer Gesellschaft passen. Geschäftspartner ist weiter und kann auch jemanden ohne Anteil am eigenen Unternehmen meinen. Mitinhaber betont das gemeinsame Innehaben. Die Wörter sind deshalb nicht unabhängig vom konkreten Unternehmenszusammenhang austauschbar.
„Sie ist Teilhaberin der Werkstatt“ nennt eine Beteiligung; „Sie ist Geschäftspartnerin der Werkstatt“ kann auch eine Liefer- oder andere Geschäftsbeziehung meinen.
Teilhaber und Teilnehmer
Beteiligter · Mitwirkender
Beteiligter ist ein weiter Oberbegriff. Ein Teilnehmer macht bei einer Veranstaltung oder Tätigkeit mit, ohne deswegen einen Geschäftsanteil zu besitzen. Für den Besuch eines Sprachkurses passt deshalb Teilnehmer.
„Er ist Teilnehmer am Kurs“ beschreibt das Mitmachen. „Er ist Teilhaber am Unternehmen“ beschreibt einen anderen Sachverhalt.
Beispiele und Verwendung
Beteiligung nicht mit Leitung verwechseln
Eine Teilhaberin ist im Tagesgeschäft tätig, die andere übernimmt dort keine regelmäßigen Aufgaben.
Beide können trotzdem geschäftlich beteiligt sein. Die Wörter Teilhaberin und Geschäftsführerin benennen nicht automatisch dieselbe Funktion.
Die Ergänzung macht den Bezug klar
Im Bericht ist von den Teilhabern des kleinen Familienunternehmens die Rede.
Die Ergänzung nennt das Unternehmen. Sie ist präziser als eine unbestimmte Erwähnung von Partnern.
Grammatik und Beugung
Das Nomen lautet der Teilhaber, im Genitiv des Teilhabers und im Dativ Plural den Teilhabern. Die Trennung ist Teil·ha·ber. Der Plural sieht im Nominativ genauso aus wie der Singular; der Artikel und der Satzbau zeigen die Zahl.
Teilhaberin wird Teil·ha·be·rin getrennt und bildet den Plural Teilhaberinnen. Beide Personenbezeichnungen stehen in eigenen Tabellen. An einem Unternehmen beteiligt benutzt den Dativ nach an.
| Fall | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | der Teilhaber | die Teilhaber |
| Genitiv | des Teilhabers | der Teilhaber |
| Dativ | dem Teilhaber | den Teilhabern |
| Akkusativ | den Teilhaber | die Teilhaber |
| Fall | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | die Teilhaberin | die Teilhaberinnen |
| Genitiv | der Teilhaberin | der Teilhaberinnen |
| Dativ | der Teilhaberin | den Teilhaberinnen |
| Akkusativ | die Teilhaberin | die Teilhaberinnen |
