Teilnehmer
Form & Grammatik
- Stichwort
- Teilnehmer
- Worttrennung
- Teil·neh·mer
- Artikel
- der
- Geschlecht
- Maskulinum
- Genitiv
- des Teilnehmers
- Plural
- die Teilnehmer
Im deutschen Strafrecht enger Fachbegriff für Anstifter oder Gehilfen; allgemeine Veranstaltungsteilnahme davon unterscheiden.
Definition · kurz erklärt
Ein Teilnehmer beteiligt sich an einer Veranstaltung, einem Ereignis oder einem anderen gemeinsamen Vorgang. Die weibliche Bezeichnung lautet Teilnehmerin. Im deutschen Strafrecht hat Teilnehmer außerdem eine engere Fachbedeutung für Anstifter oder Gehilfen.
Bedeutungen
Bedeutung 1: Sich an etwas beteiligen
Teilnehmer kann eine Person meinen, die beispielsweise einen Kurs besucht, an einem Wettkampf mitwirkt oder sich an einer Besprechung beteiligt. Je nach Veranstaltung können auch Gruppen als Teilnehmer benannt werden. Die Bezeichnung sagt noch nicht, wie aktiv jemand mitarbeitet oder welches Ergebnis erreicht wird.
Jeder Teilnehmer des Workshops stellte am Ende einen eigenen Entwurf vor.
Die Beteiligten nehmen am Workshop teil. Die Qualität ihrer Entwürfe ergibt sich nicht aus dem Wort Teilnehmer.
Bedeutung 2: Ein strafrechtlicher Fachbegriff
Im deutschen Strafrecht wird Teilnehmer als Oberbegriff für Anstifter oder Gehilfen verwendet. Das ist eine besondere begriffliche Einordnung und nicht gleichbedeutend mit jeder alltäglichen Beteiligung oder bloßen Anwesenheit.
Der Fachtext unterscheidet zwischen Tätern und Teilnehmern und erläutert anschließend Anstiftung und Beihilfe.
Das Beispiel erklärt den Sprachgebrauch des Fachtexts. Es beurteilt keinen konkreten Fall und setzt bloße Anwesenheit nicht mit strafbarer Teilnahme gleich.
Synonyme: andere Wörter für Teilnehmer
Art der Beteiligung benennen
Beteiligter · Mitwirkender · Besucher · Anwesender
Beteiligter ist allgemein. Mitwirkender betont aktiven Beitrag. Besucher und Anwesender sagen zunächst weniger über eine Mitarbeit aus. Im Strafrechtsbezug gelten engere Begriffe, die nicht durch beliebige Alltagswörter ersetzt werden sollten.
„Die Teilnehmerin besucht den Kurs“ beschreibt ihre Zugehörigkeit. „Die Besucherin ist kurz im Raum“ beweist noch nicht, dass sie am Kurs teilnimmt.
Beispiele und Verwendung
Anmeldung und Teilnahme unterscheiden
Zwanzig Personen meldeten sich an, doch nur achtzehn nahmen tatsächlich teil.
Angemeldete und tatsächliche Teilnehmerzahlen können auseinanderliegen. Die Bezugsgröße sollte bei einer Zählung erkennbar sein.
Eine Aussage nicht überdehnen
Der Teilnehmer hört zunächst zu und beteiligt sich später an der Diskussion.
Teilnahme verlangt nicht in jedem Moment einen Wortbeitrag. Der Zusammenhang bestimmt, was zur Veranstaltung gehört.
Grammatik und Beugung
Es heißt der Teilnehmer, Genitiv des Teilnehmers, Plural die Teilnehmer. Die Worttrennung lautet Teil·neh·mer.
Die Mehrzahl erhält nur im Dativ ein zusätzliches n: den Teilnehmern. Die weibliche Ableitung darf nicht als Kasusform des männlichen Lemmas in dessen Formkasten eingeordnet werden.
Die weibliche Bezeichnung lautet Teilnehmerin, Worttrennung Teil·neh·me·rin. Ihr eigenes feminines Paradigma steht separat. Die beiden Tabellen mischen keine Formen unterschiedlicher Lemmas.
| Fall | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | der Teilnehmer | die Teilnehmer |
| Genitiv | des Teilnehmers | der Teilnehmer |
| Dativ | dem Teilnehmer | den Teilnehmern |
| Akkusativ | den Teilnehmer | die Teilnehmer |
| Fall | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | die Teilnehmerin | die Teilnehmerinnen |
| Genitiv | der Teilnehmerin | der Teilnehmerinnen |
| Dativ | der Teilnehmerin | den Teilnehmerinnen |
| Akkusativ | die Teilnehmerin | die Teilnehmerinnen |
