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Wahrsagerin

Form & Grammatik

Substantiv
Stichwort
Wahrsagerin
Worttrennung
Wahr·sa·ge·rin
Artikel
die
Geschlecht
Femininum
Genitiv
der Wahrsagerin
Plural
die Wahrsagerinnen

Gebrauch: Feminine Personenbezeichnung für eine Frau, die wahrsagt. Die Tätigkeit und die Richtigkeit einer Aussage sind zu unterscheiden.

Formen und Verwendung im Detail

Definition · kurz erklärt

Eine Wahrsagerin macht mithilfe bestimmter Praktiken Aussagen über verborgene oder zukünftige Dinge. Das Wort bezeichnet die Frau und ihre beanspruchte Tätigkeit; es bestätigt nicht von sich aus die Richtigkeit der Aussagen. Wahrsager ist die maskuline Personenbezeichnung.

Bedeutungen

1 Über Verborgenes oder Zukünftiges wahrsagen

Eine Wahrsagerin kann beispielsweise Zeichen oder Karten deuten und daraus Aussagen über Verborgenes oder kommende Ereignisse ableiten. In einer Erzählung muss deutlich bleiben, was die Figur behauptet und was die weitere Handlung tatsächlich zeigt. Die Bezeichnung allein liefert keine solche Bestätigung.

„Im Abenteuerroman nennt die Wahrsagerin nach dem Auslegen der Karten den alten Bootsschuppen als Versteck des verschwundenen Kästchens.“

Die Figur ordnet ihre Auskunft dem Kartendeuten zu. Ob das Kästchen wirklich dort liegt, wird mit diesem Satz noch nicht erzählt. Eine spätere Suche und ihr Ergebnis wären eigene Handlungsschritte.

Synonyme: andere Wörter für Wahrsagerin

Wahrsagerin oder Hellseherin?

Hellseherin · Zukunftsdeuterin

Hellseherin hebt eine zugeschriebene Wahrnehmung ohne gewöhnliche Informationswege hervor. Bei Wahrsagerin kann das verwendete Deutungsverfahren im Vordergrund stehen. Zukunftsdeuterin passt zur Voraussage kommender Ereignisse; bei einem gegenwärtigen Versteck wäre diese Umschreibung zu eng.

„Die Wahrsagerin gibt den Karten eine Bedeutung und nennt den Bootsschuppen“ beschreibt hier ihr Vorgehen. „Das Kästchen wurde im Bootsschuppen gefunden“ berichtet dagegen ein Ergebnis.

Tätigkeit, behauptetes Wissen und ein späterer Fund sind auseinanderzuhalten.

Eine begründete Einschätzung nicht umbenennen

Vorhersage · begründete Einschätzung

Nicht jede Vorhersage ist Wahrsagung. Eine Aussage kann auf überprüfbaren Beobachtungen oder gewöhnlichen Informationen beruhen. Welche Grundlage gemeint ist, sollte im konkreten Satz erkennbar werden.

„Die Hafenmeisterin rechnet wegen des ausgehängten Wartungsplans mit einer gesperrten Brücke“ nennt eine gewöhnliche Informationsgrundlage. Die Bezeichnung Wahrsagerin würde daraus eine andere Art der Auskunft machen.

Eine unerwartet richtige Einschätzung wird nicht allein durch ihr Zutreffen zur Wahrsagung.

Beispiele und Verwendung

Eine Voraussage in der Handlung verfolgen

„Die Wahrsagerin kündigt im Roman an, dass sich die seit Jahren unbenutzte Hafenbrücke noch in derselben Nacht öffnen werde.“

Hier geht es um ein zukünftiges Ereignis. Ob es eintritt und welche Folgen dies hat, lässt sich erst am weiteren Verlauf der Geschichte prüfen.

Auskunft und Ergebnis getrennt berichten

„Die Suchenden finden das Kästchen in einem anderen Gebäude und stellen die frühere Auskunft der Wahrsagerin infrage.“

Die Erzählung liefert nun ein Ergebnis, das zur behaupteten Ortsangabe in Beziehung gesetzt wird. Eine Inhaltsangabe sollte diese Reihenfolge erhalten.

Grammatik und Beugung

Es heißt die Wahrsagerin. Das Hauptlemma ist ein feminines Substantiv. Der Genitiv Singular lautet der Wahrsagerin, ohne s am Nomen.

Der Plural lautet die Wahrsagerinnen. In allen Pluralkasus bleibt diese Wortform gleich; der Dativ heißt den Wahrsagerinnen. Ein weiteres n wird nicht angehängt.

Die Tabelle enthält die Formen der Personenbezeichnung. Das Verb wahrsagen wird als Verb gebeugt und besitzt keine Nomenfälle. Die maskulinen Formen von Wahrsager gehören ebenfalls zu einem anderen Hauptlemma.

Wahrsagerin: Fälle im Singular und Plural
FallSingularPlural
Nominativdie Wahrsagerindie Wahrsagerinnen
Genitivder Wahrsagerinder Wahrsagerinnen
Dativder Wahrsagerinden Wahrsagerinnen
Akkusativdie Wahrsagerindie Wahrsagerinnen

Schreibweise und Worttrennung

Die Worttrennung lautet Wahr·sa·ge·rin. Das Nomen wird zusammengeschrieben und großgeschrieben. Das h in Wahr bleibt auch in Wahrsagerinnen erhalten.