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Widerständlerin

Form & Grammatik

Substantiv
Stichwort
Widerständlerin
Worttrennung
Wi·der·ständ·le·rin
Artikel
die
Geschlecht
Femininum
Genitiv
der Widerständlerin
Plural
die Widerständlerinnen

Bezeichnet die Zugehörigkeit einer Frau zu einer Widerstandsbewegung. Epoche, Ziele und konkrete Tätigkeiten ergeben sich aus dem Zusammenhang.

Formen und Verwendung im Detail

Definition · kurz erklärt

Eine Widerständlerin gehört einer Widerstandsbewegung an. Die Bezeichnung nennt ihre Zugehörigkeit; Ziele, historische Situation und konkrete Tätigkeiten müssen aus dem jeweiligen Text hervorgehen.

Bedeutungen

Eine Frau gehört einer Widerstandsbewegung an

Eine Widerständlerin ist Mitglied einer Widerstandsbewegung. Das Wort bezeichnet diese Zugehörigkeit. Wogegen sich die Bewegung richtet und was die Frau konkret tut, muss der Text zusätzlich erklären. Das kann nicht schon aus dem Nomen allein abgelesen werden.

„Im erfundenen Roman gehört Mara einer Widerstandsgruppe an; als Widerständlerin führt sie ein Verzeichnis vermisster Mitglieder und hält deren Angehörige auf dem Laufenden.“

Der Satz nennt die Gruppenzugehörigkeit ausdrücklich und macht eine bestimmte Aufgabe sichtbar. Die Aufgabe allein wäre noch kein Beleg für eine solche Zugehörigkeit: Auch außerhalb einer Widerstandsbewegung können Menschen Angehörige informieren.

Widerständlerin: Synonyme und andere Wörter

Widerständlerin oder Rebellin?

Rebellin · Angehörige einer Widerstandsbewegung

Die Umschreibung Angehörige einer Widerstandsbewegung benennt den Kern der Bedeutung unmittelbar. Rebellin betont ein Auflehnen gegen bestehende Verhältnisse; die Bezeichnung kann auch auf eine einzelne widerständige Figur bezogen werden. Sie belegt deshalb nicht in jedem Zusammenhang dieselbe Gruppenzugehörigkeit.

„Mara widersetzt sich dem Verbot“ beschreibt eine Handlung. „Mara gehört der Widerstandsbewegung an“ ordnet sie einem weiteren Zusammenhang zu. Eine einzelne Handlung und eine solche Zugehörigkeit sind nicht automatisch dieselbe Aussage.

Widerständlerin oder Gegnerin?

Gegnerin · kritische Frau

Gegnerin ist weiter gefasst: Eine Frau kann einem bestimmten Vorhaben entgegenstehen, ohne einer Widerstandsbewegung anzugehören. Auch eine kritische Äußerung allein reicht für diese Einordnung nicht aus. Für eine genaue Beschreibung sind Ziel, Zusammenhang und tatsächliche Tätigkeit entscheidend.

„Die Chronik führt Mara in der Mitgliederliste der Widerstandsbewegung auf. Andere Frauen erscheinen nur auf einer Unterschriftenliste gegen die Schließung des Stadttheaters.“ Die beiden Listen belegen hier unterschiedliche Zusammenhänge. Eine Unterschrift gegen die Schließung reicht allein nicht aus, um die betreffende Frau der Widerstandsbewegung zuzuordnen.

Beispiele und Verwendung

Eine konkrete Tätigkeit nennen

„Der Roman verfolgt Maras Arbeit am Verzeichnis und zeigt, wie die Angehörigen auf ihre Nachrichten reagieren.“

Die Beschreibung führt die im Beispiel genannte Rolle aus. Sie ersetzt das allgemeine Etikett durch beobachtbare Vorgänge. Eine bestimmte militärische Tätigkeit wird damit nicht behauptet.

Bewertung und Zugehörigkeit unterscheiden

„Die Erzählerin nennt Mara eine Widerständlerin, bewertet einzelne ihrer Entscheidungen aber kritisch.“

Die Zugehörigkeit und das Urteil über konkrete Entscheidungen sind verschiedene Angaben. Aus dem Wort allein folgt weder ein uneingeschränktes Lob noch eine vollständige Verurteilung der Person.

Grammatik und Beugung

Es heißt die Widerständlerin, im Genitiv der Widerständlerin. Die Singularwortform bleibt in allen vier Fällen unverändert. Der Plural lautet Widerständlerinnen; im Dativ steht den Widerständlerinnen ohne weiteres n. Die Worttrennung lautet Wi·der·ständ·le·rin. Vorn steht Wider- wie in Widerstand, nicht Wieder-.

Widerständlerin: Fälle und Formen
FallSingularPlural
Nominativdie Widerständlerindie Widerständlerinnen
Genitivder Widerständlerinder Widerständlerinnen
Dativder Widerständlerinden Widerständlerinnen
Akkusativdie Widerständlerindie Widerständlerinnen

Widerständler und Widerständlerin

Widerständler ist die entsprechende maskuline Personenbezeichnung. Die Beugungsformen gehören jeweils zum eigenen Nomen: des Widerständlers, aber der Widerständlerin. Die feminine Bezeichnung ist keine Fallform des maskulinen Wortes.