Wirtin
Form & Grammatik
- Stichwort
- Wirtin
- Worttrennung
- Wir·tin
- Artikel
- die
- Geschlecht
- Femininum
- Genitiv
- der Wirtin
- Plural
- die Wirtinnen
Gastwirtin oder Wohnraum vermietende Frau; die Bedeutung private Gastgeberin ist veraltet. Nicht jede Bedienung im Lokal ist dessen Wirtin.
Definition · kurz erklärt
Eine Wirtin bewirtet Gäste oder vermietet Wohnraum. In einem Gasthaus liegt der Bezug zur Bewirtung nahe, bei einem gemieteten Zimmer kann die Vermieterin gemeint sein.
Bedeutungen
Gäste bewirten
Im gastronomischen Zusammenhang bezeichnet Wirtin eine Gastwirtin. Sie betreibt oder führt eine Gaststätte und bewirtet dort Gäste. Nicht jede Frau, die dort Getränke bringt, ist deshalb bereits die Wirtin des Hauses.
„Die Wirtin begrüßt die Gäste und erklärt ihnen das Angebot des kleinen Gasthauses.“
Der Zusammenhang liegt bei der Bewirtung. Ob ihr das Gebäude gehört, ist damit nicht gesagt.
Wohnraum vermieten
Wirtin kann auch eine Frau bezeichnen, die Wohnraum vermietet. Besonders in Erzählungen über ein gemietetes Zimmer ist diese Lesart wichtig. Es muss dabei kein Gasthaus oder Restaurant geben.
„Die Studentin fragt ihre Wirtin, ob sie den Koffer noch einen Tag im gemieteten Zimmer lassen kann.“
Das Zimmer und das Mietverhältnis klären den Bezug. Eine Bewirtung mit Essen oder Getränken wird nicht behauptet.
Gastgeberin in älterem Sprachgebrauch
In älteren Texten kann Wirtin eine Gastgeberin bezeichnen, die privat Gäste empfängt und bewirtet. Diese Verwendung ist veraltet. Bei einer heutigen privaten Einladung ist Gastgeberin die klarere Bezeichnung.
„Nach dem Abendessen bittet die Wirtin ihre eingeladenen Freunde ins Musikzimmer.“
In einer Erzählung kann damit die Gastgeberin eines privaten Abends gemeint sein. Aus dieser älteren Lesart folgt weder ein gastronomischer Betrieb noch ein Mietverhältnis.
Wirtin: Synonyme und andere Wörter
Bei Gästen
Gastwirtin · Gastgeberin (ältere Lesart)
Gastwirtin benennt den gastronomischen Zusammenhang genauer. Gastgeberin passt zur veralteten Bedeutung von Wirtin bei einer privaten Einladung. Bedienung ist eine andere Rolle und kein allgemeines Synonym.
„Die Gastgeberin lädt Freunde in ihre Wohnung ein“ braucht keinen Betrieb. „Die Gastwirtin führt das Lokal“ enthält einen geschäftlichen Bezug.
Bei einem gemieteten Zimmer
Vermieterin · Zimmervermieterin
Vermieterin ist die heute oft eindeutigere Bezeichnung. Zimmervermieterin grenzt den Gegenstand ein. Eigentümerin wäre nicht in jedem Fall bedeutungsgleich, denn das Wort beschreibt Eigentum statt Vermietung.
„Sie spricht mit ihrer Wirtin über das Zimmer“ lässt sich hier als „Sie spricht mit ihrer Vermieterin“ erklären. Eine Eigentumsangabe kommt dadurch nicht hinzu.
Beispiele und Verwendung
Eine Erzählung erschließen
„Die Wirtin stellt beim Frühstück Fragen nach der Abreise.“
Frühstück und Unterkunft können zusammengehören. Ob Wirtin hier die Gastwirtin, eine Zimmervermieterin oder, in einer älteren Erzählung, die private Gastgeberin meint, lässt sich am weiteren Text prüfen. Die Bedeutungen müssen nicht in jeder Alltagssituation streng getrennt auftreten.
Mit einer genauen Alternative schreiben
„Die Zimmervermieterin übergibt den Schlüssel.“
Wenn nur das Mietverhältnis wichtig ist, vermeidet diese Formulierung die mögliche Verwechslung mit einer Gastwirtin. Ein genauerer Ausdruck ist hilfreicher als ein beliebiger Worttausch.
Grammatik und Beugung
Wirtin ist feminin. Der Genitiv lautet der Wirtin, der Plural die Wirtinnen. Alle drei Bedeutungen werden gleich gebeugt.
| Fall | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | die Wirtin | die Wirtinnen |
| Genitiv | der Wirtin | der Wirtinnen |
| Dativ | der Wirtin | den Wirtinnen |
| Akkusativ | die Wirtin | die Wirtinnen |
In bei der Wirtin steht die Nomengruppe im Dativ. In Sie fragt die Wirtin ist sie das Akkusativobjekt. Die Wortart und das Genus bleiben in beiden Sätzen gleich; die Satzgliedfunktion richtet sich nach dem Satzbau.
