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abbitten

Form & Grammatik

Verb
Stichwort
abbitten
Worttrennung
ab·bit·ten
Präsens
bittet ab; du bittest ab
Präteritum
bat ab; du batest / batst ab
Partizip II
abgebeten
Perfekt
hat abgebeten
Hilfsverb
haben
Infinitiv
abbitten; zu-Infinitiv: abzubitten
Trennbarkeit
Trennbar; ab steht im einfachen Aussagesatz getrennt, im Nebensatz am Verb.
Kasus
jemandem (Dativ) etwas (Akkusativ) abbitten; auch für etwas abbitten

Förmlicher Gebrauch: Bitte um Verzeihung für ein zugefügtes Unrecht; das Gewähren der Verzeihung ist nicht eingeschlossen.

Gebrauch: Stark; förmliche Bitte um Verzeihung wegen eines Unrechts.

Formen und Verwendung im Detail

Definition · kurz erklärt

Abbitten bedeutet, für ein zugefügtes Unrecht förmlich um Verzeihung zu bitten. Das Wort richtet sich auf ein vorausgegangenes Fehlverhalten und ist enger als ein allgemeines bitten.

Bedeutungen

Für ein Unrecht um Verzeihung bitten

Wer etwas abbittet, wendet sich wegen einer eigenen oder zugerechneten Kränkung beziehungsweise eines Unrechts an die betroffene Person. Das Wort hebt das förmliche Ersuchen um Verzeihung hervor. Es bedeutet nicht schon, dass die andere Person verziehen hat.

„In ihrem Brief bittet die Figur der Nachbarin die ungerechte Verdächtigung ab.“

Die Nachbarin ist die angesprochene Person, die Verdächtigung das zugefügte Unrecht. Ihre Reaktion wird nicht mitgeteilt; auch eine Versöhnung ist damit noch nicht bewiesen.

abbitten: Synonyme und andere Wörter

Abbitten oder bitten?

bitten · um Verzeihung bitten

Bitten kann sich auf eine zukünftige Handlung oder einen Gegenstand richten. Abbitten setzt in der beschriebenen Verwendung ein Unrecht voraus und nennt den Wunsch nach Verzeihung.

„Er bittet ihr die Beleidigung ab“ → „Er bittet sie wegen der Beleidigung um Verzeihung.“

Die Umschreibung ändert den Kasus der Person: ihr wird zu sie. Sie erhält den förmlichen Verzeihungswunsch; eine Bitte um irgendeinen Gefallen wäre etwas anderes.

Abbitten oder wiedergutmachen?

sich entschuldigen · Abbitte leisten · wiedergutmachen

Sich entschuldigen und Abbitte leisten passen zum Ersuchen um Entschuldigung. Wiedergutmachen kann dagegen eine ausgleichende Handlung bezeichnen. Worte allein beheben nicht jeden Schaden.

„Sie hat ihm das Unrecht abgebeten“ und „sie hat den beschädigten Gegenstand ersetzt“ beschreiben verschiedene Schritte.

Der erste Satz betrifft die Bitte um Verzeihung, der zweite einen materiellen Ausgleich. Keiner der beiden sagt automatisch alles über die Beziehung der Beteiligten.

Beispiele und Verwendung

Die Person steht im Dativ

„Die Erzählerin hat ihrer Freundin eine verletzende Bemerkung abzubitten.“

Ihrer Freundin ist Dativ; eine verletzende Bemerkung steht im Akkusativ. Die Konstruktion nennt noch eine offene Bitte und berichtet nicht von bereits gewährter Verzeihung.

Erzählhaltung genauer lesen

„Er habe nichts abzubitten, behauptet der Besucher im Dialog.“

Der Konjunktiv kennzeichnet die wiedergegebene Behauptung. Dass der Besucher tatsächlich niemandem Unrecht getan hat, wird damit nicht als Erzählerwissen bestätigt.

Grammatik und Beugung

Abbitten ist stark und trennbar: bittet ab – bat ab – hat abgebeten. Die Worttrennung lautet ab·bit·ten. Im Präteritum sind du batest ab und du batst ab belegt; im Konjunktiv II heißt es du bätest ab. Beim Präsens und Konjunktiv I bleiben die tatsächlichen Formen du bittest ab und ihr bittet ab erhalten. Der Satzanschluss jemandem etwas abbitten verbindet die Person im Dativ mit dem Unrecht im Akkusativ. In für die Bemerkung abbitten verlangt für den Akkusativ. Der zu-Infinitiv lautet abzubitten, im Nebensatz steht weil sie das Unrecht abbittet.

Indikativ: Präsens, Präteritum, Perfekt
PersonPräsensPräteritumPerfekt
ichich bitte abich bat abich habe abgebeten
dudu bittest abdu batest ab / du batst abdu hast abgebeten
er/sie/eser/sie/es bittet aber/sie/es bat aber/sie/es hat abgebeten
wirwir bitten abwir baten abwir haben abgebeten
ihrihr bittet abihr batet abihr habt abgebeten
siesie bitten absie baten absie haben abgebeten
Indikativ: Plusquamperfekt, Futur I, Futur II
PersonPlusquamperfektFutur IFutur II
ichich hatte abgebetenich werde abbittenich werde abgebeten haben
dudu hattest abgebetendu wirst abbittendu wirst abgebeten haben
er/sie/eser/sie/es hatte abgebetener/sie/es wird abbittener/sie/es wird abgebeten haben
wirwir hatten abgebetenwir werden abbittenwir werden abgebeten haben
ihrihr hattet abgebetenihr werdet abbittenihr werdet abgebeten haben
siesie hatten abgebetensie werden abbittensie werden abgebeten haben
Konjunktiv I: Präsens, Perfekt, Futur I, Futur II
PersonPräsensPerfektFutur IFutur II
ichich bitte abich habe abgebetenich werde abbittenich werde abgebeten haben
dudu bittest abdu habest abgebetendu werdest abbittendu werdest abgebeten haben
er/sie/eser/sie/es bitte aber/sie/es habe abgebetener/sie/es werde abbittener/sie/es werde abgebeten haben
wirwir bitten abwir haben abgebetenwir werden abbittenwir werden abgebeten haben
ihrihr bittet abihr habet abgebetenihr werdet abbittenihr werdet abgebeten haben
siesie bitten absie haben abgebetensie werden abbittensie werden abgebeten haben
Konjunktiv II: Präteritum, Plusquamperfekt, Futur I, Futur II
PersonPräteritumPlusquamperfektFutur IFutur II
ichich bäte abich hätte abgebetenich würde abbittenich würde abgebeten haben
dudu bätest abdu hättest abgebetendu würdest abbittendu würdest abgebeten haben
er/sie/eser/sie/es bäte aber/sie/es hätte abgebetener/sie/es würde abbittener/sie/es würde abgebeten haben
wirwir bäten abwir hätten abgebetenwir würden abbittenwir würden abgebeten haben
ihrihr bätet abihr hättet abgebetenihr würdet abbittenihr würdet abgebeten haben
siesie bäten absie hätten abgebetensie würden abbittensie würden abgebeten haben
Imperativ im Präsens
AnredeWortform
dubitt ab! / bitte ab!
ihrbittet ab!
Siebitten Sie ab!
Infinite Formen
FormWortform
Infinitivabbitten
Infinitiv Perfektabgebeten haben
zu-Infinitivabzubitten
zu-Infinitiv Perfektabgebeten zu haben
Partizip Iabbittend
Partizip IIabgebeten

Feste Verbindungen

Jemandem etwas abzubitten haben

Diese Verbindung kann ausdrücken, dass gegenüber einer Person wegen eines begangenen Unrechts noch eine Bitte um Verzeihung angebracht ist.

„Nach der ungerechten Anschuldigung hat die Sprecherin ihrem Kollegen einiges abzubitten.“

Die Formulierung bewertet ihr Verhalten als entschuldigungsbedürftig. Sie sagt nicht, dass die Bitte schon ausgesprochen oder angenommen wurde.