anklagen
Form & Grammatik
- Stichwort
- anklagen
- Worttrennung
- an·kla·gen
- Präsens
- klagt (sich) an
- Präteritum
- klagte (sich) an
- Partizip II
- angeklagt
- Perfekt
- hat (sich) angeklagt
- Hilfsverb
- haben
- Infinitiv
- anklagen; mit zu: anzuklagen
- Trennbarkeit
- trennbar: klagt an; angeklagt; anzuklagen
Reflexiver Gebrauch: jemanden anklagen; auch sich selbst beschuldigen in der allgemeinen Verwendung
Gebrauch: Gerichtliche Anklage und allgemeines Beschuldigen unterscheiden. Angeklagt bedeutet nicht automatisch schuldig oder verurteilt; Reflexivität nicht pauschal auf jede juristische Konstruktion übertragen.
Ergänzungen: jemanden wegen etwas oder einer Sache anklagen (Akkusativ + wegen-Gruppe oder Genitiv)
Definition · kurz erklärt
Anklagen kann bedeuten, gegen jemanden vor Gericht eine Anklage wegen etwas zu erheben. Allgemeiner kann es auch ein Beschuldigen oder Verantwortlichmachen bezeichnen, etwa durch einen Film. Eine Anklage ist sprachlich von einem Nachweis oder einer Verurteilung zu unterscheiden.
Bedeutungen
Bedeutung 1: Gerichtlich Anklage erheben
Gegen eine Person wird wegen eines bezeichneten Vorwurfs Anklage erhoben. Das Wort benennt eine Beschuldigung im gerichtlichen Zusammenhang und nicht bereits das Ergebnis des Verfahrens.
„Im erfundenen Gerichtsroman wurde die Figur wegen des geschilderten Diebstahls angeklagt.“
Der Satz nennt eine Anklage innerhalb der Erzählung. Er stellt weder die Tat einer wirklichen Person fest noch beschreibt er ein Urteil.
Bedeutung 2: Allgemein beschuldigen oder verantwortlich machen
Eine Person oder eine Darstellung macht jemanden für etwas verantwortlich oder zeigt Missstände in anklagender Weise. Auch eine Selbstbeschuldigung kann so formuliert sein. Das muss keine formelle gerichtliche Anklage sein.
„Der erfundene Kurzfilm klagt die Gleichgültigkeit der Nachbarschaft gegenüber den Betroffenen an.“
Der Film wird als kritisch anklagend beschrieben. Dass er eine gerichtliche Handlung auslöst oder seine Wertung beweist, ist nicht behauptet.
anklagen: Synonyme und andere Wörter
Bei einem allgemeinen Vorwurf
beschuldigen · verantwortlich machen
Vorwerfen bezeichnet häufig einen Tadel oder Schuldvorwurf und verlangt einen anderen Satzbau. Im formellen gerichtlichen Zusammenhang ist Anklage erheben genauer als ein beliebiger Austausch durch vorwerfen.
„Der Erzähler klagt die Figur wegen ihrer Untätigkeit an.“ → „Der Erzähler macht die Figur für ihre Untätigkeit verantwortlich.“
Das Paar betrifft die allgemeine Verantwortungszuschreibung. Ein gerichtliches Verfahren wird durch die Alternative nicht hinzugefügt.
Beispiele und Verwendung
Vorwurf und Urteil
„Die Figur wurde angeklagt; über das Urteil sagt der Absatz nichts.“
Die zweite Aussage hält die Grenze ausdrücklich fest. Angeklagt und verurteilt sind keine gleichbedeutenden Formen.
Sich selbst beschuldigen
„Im erfundenen Tagebuch klagt sich die Figur als eigentlicher Auslöser des Streits an.“
Sich bezieht sich auf die Figur selbst. Die Formulierung beschreibt ihre Selbstbeschuldigung, nicht eine unabhängige Feststellung der Verantwortung.
Grammatik und Beugung
Anklagen wird schwach gebeugt: klagt an, klagte an, hat angeklagt. Der zu-Infinitiv lautet anzuklagen.
Das Verb ist trennbar und verwendet haben. Die angeklagte Person kann Akkusativobjekt sein, der vorgeworfene Sachverhalt als Genitiv oder wegen-Gruppe angeschlossen werden.
Bei der Selbstbeschuldigung ist sich Akkusativ. In der Konstruktion sich als der eigentliche Schuldige anklagen ist ein prädikativer Nominativ belegt, seltener auch ein Akkusativ; daraus folgt keine freie Fallwahl in allen als-Verbindungen.
| Person | Form |
|---|---|
| ich | klage (mich) an |
| du | klagst (dich) an |
| er/sie/es | klagt (sich) an |
| wir | klagen (uns) an |
| ihr | klagt (euch) an |
| sie | klagen (sich) an |
| Person | Form |
|---|---|
| ich | klagte (mich) an |
| du | klagtest (dich) an |
| er/sie/es | klagte (sich) an |
| wir | klagten (uns) an |
| ihr | klagtet (euch) an |
| sie | klagten (sich) an |
| Person | Form |
|---|---|
| ich | habe (mich) angeklagt |
| du | hast (dich) angeklagt |
| er/sie/es | hat (sich) angeklagt |
| wir | haben (uns) angeklagt |
| ihr | habt (euch) angeklagt |
| sie | haben (sich) angeklagt |
| Person | Form |
|---|---|
| ich | hatte (mich) angeklagt |
| du | hattest (dich) angeklagt |
| er/sie/es | hatte (sich) angeklagt |
| wir | hatten (uns) angeklagt |
| ihr | hattet (euch) angeklagt |
| sie | hatten (sich) angeklagt |
| Person | Form |
|---|---|
| ich | werde (mich) anklagen |
| du | wirst (dich) anklagen |
| er/sie/es | wird (sich) anklagen |
| wir | werden (uns) anklagen |
| ihr | werdet (euch) anklagen |
| sie | werden (sich) anklagen |
| Person | Form |
|---|---|
| ich | werde (mich) angeklagt haben |
| du | wirst (dich) angeklagt haben |
| er/sie/es | wird (sich) angeklagt haben |
| wir | werden (uns) angeklagt haben |
| ihr | werdet (euch) angeklagt haben |
| sie | werden (sich) angeklagt haben |
| Person | Form |
|---|---|
| ich | klage (mich) an |
| du | klagest (dich) an |
| er/sie/es | klage (sich) an |
| wir | klagen (uns) an |
| ihr | klaget (euch) an |
| sie | klagen (sich) an |
| Person | Form |
|---|---|
| ich | habe (mich) angeklagt |
| du | habest (dich) angeklagt |
| er/sie/es | habe (sich) angeklagt |
| wir | haben (uns) angeklagt |
| ihr | habet (euch) angeklagt |
| sie | haben (sich) angeklagt |
| Person | Form |
|---|---|
| ich | werde (mich) anklagen |
| du | werdest (dich) anklagen |
| er/sie/es | werde (sich) anklagen |
| wir | werden (uns) anklagen |
| ihr | werdet (euch) anklagen |
| sie | werden (sich) anklagen |
| Person | Form |
|---|---|
| ich | werde (mich) angeklagt haben |
| du | werdest (dich) angeklagt haben |
| er/sie/es | werde (sich) angeklagt haben |
| wir | werden (uns) angeklagt haben |
| ihr | werdet (euch) angeklagt haben |
| sie | werden (sich) angeklagt haben |
| Person | Form |
|---|---|
| ich | klagte (mich) an |
| du | klagtest (dich) an |
| er/sie/es | klagte (sich) an |
| wir | klagten (uns) an |
| ihr | klagtet (euch) an |
| sie | klagten (sich) an |
| Person | Form |
|---|---|
| ich | hätte (mich) angeklagt |
| du | hättest (dich) angeklagt |
| er/sie/es | hätte (sich) angeklagt |
| wir | hätten (uns) angeklagt |
| ihr | hättet (euch) angeklagt |
| sie | hätten (sich) angeklagt |
| Person | Form |
|---|---|
| ich | würde (mich) anklagen |
| du | würdest (dich) anklagen |
| er/sie/es | würde (sich) anklagen |
| wir | würden (uns) anklagen |
| ihr | würdet (euch) anklagen |
| sie | würden (sich) anklagen |
| Person | Form |
|---|---|
| ich | würde (mich) angeklagt haben |
| du | würdest (dich) angeklagt haben |
| er/sie/es | würde (sich) angeklagt haben |
| wir | würden (uns) angeklagt haben |
| ihr | würdet (euch) angeklagt haben |
| sie | würden (sich) angeklagt haben |
| Person | Form |
|---|---|
| 2. Person Singular [du] | klag (dich) an, klage (dich) an! |
| 2. Person Plural [ihr] | klagt (euch) an! |
| Form | Schreibung |
|---|---|
| Infinitiv mit zu | anzuklagen |
| Partizip I | anklagend |
| Partizip II | angeklagt |
