Meine Wörter

anklagen

Form & Grammatik

Verb
Stichwort
anklagen
Worttrennung
an·kla·gen
Präsens
klagt (sich) an
Präteritum
klagte (sich) an
Partizip II
angeklagt
Perfekt
hat (sich) angeklagt
Hilfsverb
haben
Infinitiv
anklagen; mit zu: anzuklagen
Trennbarkeit
trennbar: klagt an; angeklagt; anzuklagen

Reflexiver Gebrauch: jemanden anklagen; auch sich selbst beschuldigen in der allgemeinen Verwendung

Gebrauch: Gerichtliche Anklage und allgemeines Beschuldigen unterscheiden. Angeklagt bedeutet nicht automatisch schuldig oder verurteilt; Reflexivität nicht pauschal auf jede juristische Konstruktion übertragen.

Ergänzungen: jemanden wegen etwas oder einer Sache anklagen (Akkusativ + wegen-Gruppe oder Genitiv)

Formen und Verwendung im Detail

Definition · kurz erklärt

Anklagen kann bedeuten, gegen jemanden vor Gericht eine Anklage wegen etwas zu erheben. Allgemeiner kann es auch ein Beschuldigen oder Verantwortlichmachen bezeichnen, etwa durch einen Film. Eine Anklage ist sprachlich von einem Nachweis oder einer Verurteilung zu unterscheiden.

Bedeutungen

Bedeutung 1: Gerichtlich Anklage erheben

Gegen eine Person wird wegen eines bezeichneten Vorwurfs Anklage erhoben. Das Wort benennt eine Beschuldigung im gerichtlichen Zusammenhang und nicht bereits das Ergebnis des Verfahrens.

„Im erfundenen Gerichtsroman wurde die Figur wegen des geschilderten Diebstahls angeklagt.“

Der Satz nennt eine Anklage innerhalb der Erzählung. Er stellt weder die Tat einer wirklichen Person fest noch beschreibt er ein Urteil.

Bedeutung 2: Allgemein beschuldigen oder verantwortlich machen

Eine Person oder eine Darstellung macht jemanden für etwas verantwortlich oder zeigt Missstände in anklagender Weise. Auch eine Selbstbeschuldigung kann so formuliert sein. Das muss keine formelle gerichtliche Anklage sein.

„Der erfundene Kurzfilm klagt die Gleichgültigkeit der Nachbarschaft gegenüber den Betroffenen an.“

Der Film wird als kritisch anklagend beschrieben. Dass er eine gerichtliche Handlung auslöst oder seine Wertung beweist, ist nicht behauptet.

anklagen: Synonyme und andere Wörter

Bei einem allgemeinen Vorwurf

beschuldigen · verantwortlich machen

Vorwerfen bezeichnet häufig einen Tadel oder Schuldvorwurf und verlangt einen anderen Satzbau. Im formellen gerichtlichen Zusammenhang ist Anklage erheben genauer als ein beliebiger Austausch durch vorwerfen.

„Der Erzähler klagt die Figur wegen ihrer Untätigkeit an.“ → „Der Erzähler macht die Figur für ihre Untätigkeit verantwortlich.“

Das Paar betrifft die allgemeine Verantwortungszuschreibung. Ein gerichtliches Verfahren wird durch die Alternative nicht hinzugefügt.

Beispiele und Verwendung

Vorwurf und Urteil

„Die Figur wurde angeklagt; über das Urteil sagt der Absatz nichts.“

Die zweite Aussage hält die Grenze ausdrücklich fest. Angeklagt und verurteilt sind keine gleichbedeutenden Formen.

Sich selbst beschuldigen

„Im erfundenen Tagebuch klagt sich die Figur als eigentlicher Auslöser des Streits an.“

Sich bezieht sich auf die Figur selbst. Die Formulierung beschreibt ihre Selbstbeschuldigung, nicht eine unabhängige Feststellung der Verantwortung.

Grammatik und Beugung

Anklagen wird schwach gebeugt: klagt an, klagte an, hat angeklagt. Der zu-Infinitiv lautet anzuklagen.

Das Verb ist trennbar und verwendet haben. Die angeklagte Person kann Akkusativobjekt sein, der vorgeworfene Sachverhalt als Genitiv oder wegen-Gruppe angeschlossen werden.

Bei der Selbstbeschuldigung ist sich Akkusativ. In der Konstruktion sich als der eigentliche Schuldige anklagen ist ein prädikativer Nominativ belegt, seltener auch ein Akkusativ; daraus folgt keine freie Fallwahl in allen als-Verbindungen.

Indikativ – Präsens
Person Form
ich klage (mich) an
du klagst (dich) an
er/sie/es klagt (sich) an
wir klagen (uns) an
ihr klagt (euch) an
sie klagen (sich) an
Indikativ – Präteritum
Person Form
ich klagte (mich) an
du klagtest (dich) an
er/sie/es klagte (sich) an
wir klagten (uns) an
ihr klagtet (euch) an
sie klagten (sich) an
Indikativ – Perfekt
Person Form
ich habe (mich) angeklagt
du hast (dich) angeklagt
er/sie/es hat (sich) angeklagt
wir haben (uns) angeklagt
ihr habt (euch) angeklagt
sie haben (sich) angeklagt
Indikativ – Plusquamperfekt
Person Form
ich hatte (mich) angeklagt
du hattest (dich) angeklagt
er/sie/es hatte (sich) angeklagt
wir hatten (uns) angeklagt
ihr hattet (euch) angeklagt
sie hatten (sich) angeklagt
Indikativ – Futur I
Person Form
ich werde (mich) anklagen
du wirst (dich) anklagen
er/sie/es wird (sich) anklagen
wir werden (uns) anklagen
ihr werdet (euch) anklagen
sie werden (sich) anklagen
Indikativ – Futur II
Person Form
ich werde (mich) angeklagt haben
du wirst (dich) angeklagt haben
er/sie/es wird (sich) angeklagt haben
wir werden (uns) angeklagt haben
ihr werdet (euch) angeklagt haben
sie werden (sich) angeklagt haben
Konjunktiv I – Präsens
Person Form
ich klage (mich) an
du klagest (dich) an
er/sie/es klage (sich) an
wir klagen (uns) an
ihr klaget (euch) an
sie klagen (sich) an
Konjunktiv I – Perfekt
Person Form
ich habe (mich) angeklagt
du habest (dich) angeklagt
er/sie/es habe (sich) angeklagt
wir haben (uns) angeklagt
ihr habet (euch) angeklagt
sie haben (sich) angeklagt
Konjunktiv I – Futur I
Person Form
ich werde (mich) anklagen
du werdest (dich) anklagen
er/sie/es werde (sich) anklagen
wir werden (uns) anklagen
ihr werdet (euch) anklagen
sie werden (sich) anklagen
Konjunktiv I – Futur II
Person Form
ich werde (mich) angeklagt haben
du werdest (dich) angeklagt haben
er/sie/es werde (sich) angeklagt haben
wir werden (uns) angeklagt haben
ihr werdet (euch) angeklagt haben
sie werden (sich) angeklagt haben
Konjunktiv II – Präteritum
Person Form
ich klagte (mich) an
du klagtest (dich) an
er/sie/es klagte (sich) an
wir klagten (uns) an
ihr klagtet (euch) an
sie klagten (sich) an
Konjunktiv II – Plusquamperfekt
Person Form
ich hätte (mich) angeklagt
du hättest (dich) angeklagt
er/sie/es hätte (sich) angeklagt
wir hätten (uns) angeklagt
ihr hättet (euch) angeklagt
sie hätten (sich) angeklagt
Konjunktiv II – Futur I
Person Form
ich würde (mich) anklagen
du würdest (dich) anklagen
er/sie/es würde (sich) anklagen
wir würden (uns) anklagen
ihr würdet (euch) anklagen
sie würden (sich) anklagen
Konjunktiv II – Futur II
Person Form
ich würde (mich) angeklagt haben
du würdest (dich) angeklagt haben
er/sie/es würde (sich) angeklagt haben
wir würden (uns) angeklagt haben
ihr würdet (euch) angeklagt haben
sie würden (sich) angeklagt haben
Imperativ
Person Form
2. Person Singular [du] klag (dich) an, klage (dich) an!
2. Person Plural [ihr] klagt (euch) an!
Infinite Formen
Form Schreibung
Infinitiv mit zu anzuklagen
Partizip I anklagend
Partizip II angeklagt