bestechen

bestechen: Jemanden durch Vorteile unlauter beeinflussen; in anderer Bedeutung durch eine besondere Eigenschaft überzeugen oder beeindrucken.

Was bedeutet bestechen?

Bestechen hat zwei deutlich verschiedene Bedeutungsrichtungen. Eine Person zu bestechen heißt, ihr Vorteile zu geben oder in Aussicht zu stellen, um ihre Entscheidung unlauter zu beeinflussen. Der Vorteil dient dabei nicht einer offenen sachlichen Begründung, sondern soll eine bevorzugende Handlung bewirken.

Daneben kann etwas durch eine besondere Qualität bestechen: Ein Entwurf besticht durch seine klare Gliederung. Hier ist keine Bestechung im Sinn einer unlauteren Einflussnahme gemeint. Die Formulierung sagt, dass eine Eigenschaft besonders überzeugt oder beeindruckt.

Der Satzbau hilft bei der Unterscheidung: jemanden mit etwas bestechen nennt häufig Person und eingesetzten Vorteil; durch etwas bestechen stellt eine überzeugende Eigenschaft heraus. Entscheidend bleibt der gesamte Zusammenhang, besonders bei ironischen oder übertreibenden Aussagen.

Synonyme: Welche Alternative passt?

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AlternativePassender ZusammenhangUnterschied
unlauter beeinflussenEine Entscheidung durch unangemessene Vorteile lenken.Ist breiter; nicht jede unlautere Einflussnahme besteht in Bestechung.
korrumpierenDie Unabhängigkeit oder Integrität einer Person beeinträchtigen.Kann einen längerfristigen Vorgang statt eines einzelnen Angebots bezeichnen.
beeindruckenEine starke Wirkung auf jemanden ausüben.Passt zur lobenden Bedeutung, sagt aber weniger über sachliche Überzeugungskraft.
überzeugenEtwas erscheint aufgrund seiner Eigenschaften einleuchtend oder gut.Passt zu einem überzeugenden Entwurf; beim Verb ändert sich häufig der Satzbau.

Zwei eigene Satzvergleiche

Eigener Beispielsatz: „Der Bewerber versuchte, ein Jurymitglied mit einem teuren Geschenk zu bestechen.“

Zum Vergleich: „Der Bewerber wollte sich durch ein Geschenk einen unlauteren Vorteil bei der Jury verschaffen.“

Die zweite Fassung erläutert die Absicht. Beide Sätze beschreiben einen Versuch, keinen nachgewiesenen Erfolg. „Er überzeugte die Jury“ würde den problematischen Weg ausblenden und den Ausgang verändern.

Eigener Beispielsatz: „Der Wegweiser besticht durch seine übersichtliche Gestaltung.“

Zum Vergleich: „Der Wegweiser überzeugt durch seine übersichtliche Gestaltung.“

In diesem Zusammenhang ist überzeugt eine passende Alternative. Besticht formuliert das Lob etwas pointierter. „Der Wegweiser besticht seine Leser“ wäre ohne weitere Erklärung missverständlich und kein guter Austausch.

Vorwurf und Lob auseinanderhalten

Bei einer Charakterisierung sollte ein schwerer Vorwurf durch das dargestellte Verhalten gedeckt sein. Ein Geschenk allein beweist noch keine beabsichtigte Einflussnahme. In einer erfundenen Szene könnte eine Figur eine Belohnung ausdrücklich an eine bevorzugte Entscheidung knüpfen. Erst diese Verbindung erklärt, warum von einem Bestechungsversuch gesprochen wird.

Beim lobenden Gebrauch sollte die überzeugende Eigenschaft konkret genannt werden. „Der Text besticht“ bleibt blass; „Der Text besticht durch nachvollziehbare Übergänge“ erklärt das Urteil. Für eine sorgfältige Bewertung folgt darauf idealerweise ein anschaulicher Beleg.

Starke Verbformen

Die Grundformen lauten bestechen – bestach – hat bestochen. Das Verb ist nicht trennbar. Im Präsens Singular treten du bestichst und sie besticht auf.

Präsens und Präteritum im Indikativ
PersonPräsensPräteritum
ichbestechebestach
dubestichstbestachst
er / sie / esbestichtbestach
wirbestechenbestachen
ihrbestechtbestacht
sie / Siebestechenbestachen

Der Imperativ Singular lautet bestich. Eine beeinflusste Person steht im Akkusativ; die Ergänzung mit durch verlangt ebenfalls den Akkusativ: durch einen klaren Aufbau bestechen.