festnehmen
Form & Grammatik
Verb- Stichwort
- festnehmen
- Worttrennung
- fest·neh·men
- Präsens
- er/sie nimmt fest
- Präteritum
- er/sie nahm fest
- Partizip II
- festgenommen
- Perfekt
- er/sie hat festgenommen
- Hilfsverb
- haben
Das unregelmäßige Verb ist trennbar. Im Nebensatz lautet es „weil die Polizei ihn festnimmt“. Das Partizip lautet festgenommen, das Perfekt hat festgenommen.
festnehmen: Festnehmen bedeutet, jemanden zu ergreifen und in Gewahrsam zu nehmen. In Nachrichten beschreibt das Wort einen konkreten Eingriff und keine bereits bewiesene Schuld.
Eine Handlung, kein Schuldspruch
Das Verb benennt, dass eine Person ergriffen und ihrer freien Fortbewegung entzogen wird. Wer nur erfährt, dass jemand festgenommen wurde, kennt damit noch nicht den vollständigen Hintergrund, die Beweislage oder den weiteren Ausgang.
Für einen sorgfältigen Nachrichtentext ist deshalb die Benennung des Erkenntnisstands wichtig. Verdächtig, beschuldigt und verurteilt sind unterschiedliche Angaben. Eine Festnahme sollte nicht durch die Wortwahl unbemerkt zu einer Verurteilung umgedeutet werden.
Ergreifen, abführen und verhaften
| Alternative | Worauf sie den Blick lenkt |
|---|---|
| ergreifen | Das Erreichen und Fassen einer Person; kann auch andere Verwendungen haben. |
| abführen | Das Wegbringen; der genaue vorausgegangene Vorgang bleibt offen. |
| verhaften | Im Alltag nahe verwandt, in fachlichen Berichten nicht ohne Prüfung des konkreten Vorgangs austauschen. |
| einsperren | Betont das Einschließen; deutlich allgemeiner und kein sicherer Ersatz für jede Festnahme. |
„Die Polizei nahm einen Verdächtigen fest.“ – „Die Polizei führte einen Verdächtigen ab.“
Der zweite Satz beschreibt vor allem das Wegbringen. Er erklärt nicht ausdrücklich, in welcher Form die Person festgehalten wurde. Die Formulierungen können dieselbe Szene betreffen, setzen aber einen anderen Schwerpunkt.
„Eine Person wurde festgenommen.“ – „Eine Person wurde verurteilt.“
Das ist kein Synonymaustausch. Die zweite Fassung behauptet einen anderen Vorgang. Eine Redaktion darf diesen Unterschied nicht durch ein vermeintlich abwechslungsreicheres Wort verwischen.
Nimmt fest, nahm fest
Das unregelmäßige Verb ist trennbar. Im Nebensatz lautet es „weil die Polizei ihn festnimmt“. Das Partizip lautet festgenommen, das Perfekt hat festgenommen.
Das unregelmäßige Verb ist trennbar. Im Nebensatz lautet es „weil die Polizei ihn festnimmt“. Das Partizip lautet festgenommen, das Perfekt hat festgenommen.
Konjugation von festnehmenPräsens, Präteritum und Konjunktiv
| Person | Präsens | Präteritum | Konjunktiv I | Konjunktiv II |
|---|---|---|---|---|
| ich | nehme fest | nahm fest | nehme fest | nähme fest |
| du | nimmst fest | nahmst fest | nehmest fest | nähmest fest / nähmst fest |
| er/sie/es | nimmt fest | nahm fest | nehme fest | nähme fest |
| wir | nehmen fest | nahmen fest | nehmen fest | nähmen fest |
| ihr | nehmt fest | nahmt fest | nehmet fest | nähmet fest / nähmt fest |
| sie/Sie | nehmen fest | nahmen fest | nehmen fest | nähmen fest |
Der aktive Satz kann die handelnde Stelle benennen. Im Passiv „Er wurde festgenommen“ bleibt sie ungenannt. Wenn sie für das Verständnis wichtig und zuverlässig bekannt ist, sollte der Bericht sie ergänzen, statt eine unbestimmte Handlung entstehen zu lassen. Auch Zeit- und Ortsangaben können die Aussage klären. Sie sollten nur dann ergänzt werden, wenn sie tatsächlich bekannt sind; ein anschaulicher Text benötigt keine erfundenen Umstände.
