gehören
Form & Grammatik
- Stichwort
- gehören
- Worttrennung
- ge·hö·ren
- Präsens
- gehört
- Präteritum
- gehörte
- Partizip II
- gehört
- Hilfsverb
- haben
- Reflexiver Gebrauch
- bei einer Verhaltensnorm: sich gehören
- Trennbarkeit
- nicht trennbar
- Ergänzungen
- jemandem gehören (Dativ); zu etwas gehören (zu + Dativ)
gehören: Gehören kann Eigentum, Zugehörigkeit oder eine erwartete Einordnung ausdrücken. „Das Buch gehört mir“ bezeichnet Besitzverhältnisse, „das Buch gehört zur Sammlung“ die Teil-Ganzes-Beziehung. Mit „sich gehören“ geht es dagegen um Verhaltensregeln, die jemand als angemessen ansieht.
Bedeutung und Gebrauch
Die Ergänzung verändert den Sinn deutlich. „Die Schlüssel gehören in die Schublade“ nennt einen vorgesehenen Platz, keinen Eigentümer. „Zuhören gehört zum Gespräch“ beschreibt eine wesentliche Voraussetzung oder einen Bestandteil. In „So etwas gehört sich nicht“ bewertet der Sprecher ein Verhalten. Diese Bewertung ist eine soziale Erwartung und keine Aussage über Eigentum. Beim Ersetzen muss daher geprüft werden, ob es um eine Person, ein Ganzes, einen Platz oder eine Norm geht.
Synonyme im Gebrauch
| Alternative | Wann sie passt – und was sich ändert |
|---|---|
| Eigentum sein | Erläutert den Besitzsinn. Aus „Der Ball gehört Mia“ wird „Der Ball ist Mias Eigentum“; die Satzkonstruktion ändert sich. |
| Teil sein | Passt bei Zugehörigkeit zu einer Gruppe oder einem Ganzen. Es kann eine sachliche Beziehung präziser benennen. |
| angemessen sein | Erläutert häufig „sich gehören“. Diese Formulierung zeigt, dass eine Verhaltensbewertung vorliegt, nicht eine unveränderliche Naturregel. |
Beispiele im Vergleich
Eigentum von Nutzung unterscheiden
„Der Laptop gehört dem Verein.“ – „Der Laptop ist Eigentum des Vereins.“
Der Ersatz erhält die Besitzangabe. „Der Verein benutzt den Laptop“ wäre schwächer: Eine ausgeliehene Sache kann benutzt werden, ohne dem Nutzer zu gehören. Diese Unterscheidung ist in sachlichen Texten wichtig.
Eine Regel erklären
„Es gehört sich, andere ausreden zu lassen.“ – „Andere ausreden zu lassen gilt als höflich.“
Die zweite Fassung macht die soziale Bewertung ausdrücklich sichtbar. Sie erklärt noch nicht sämtliche Gesprächsregeln. Im konkreten Beispiel kann ergänzt werden, dass Ausredenlassen den anderen Beteiligten ermöglicht, ihren Gedanken vollständig zu äußern.
Grammatik und Verwendung
Beim Eigentum steht die Person im Dativ: „mir“, „ihr“, „dem Verein“. Zugehörigkeit wird häufig mit „zu“ angeschlossen. Die Vergangenheitsformen lauten „gehörte“ und „hat gehört“. Nicht verwechseln: „Ich habe den Ton gehört“ gehört zum Verb „hören“. „Das Gerät hat mir gehört“ bezeichnet dagegen ein früheres Eigentumsverhältnis. Der gleiche Wortlaut im Partizip macht die Ergänzungen besonders wichtig.
Konjugation von gehörenPräsens, Präteritum und Konjunktiv
| Person | Präsens | Präteritum | Konjunktiv I | Konjunktiv II |
|---|---|---|---|---|
| ich | gehöre | gehörte | gehöre | gehörte |
| du | gehörst | gehörtest | gehörest | gehörtest |
| er/sie/es | gehört | gehörte | gehöre | gehörte |
| wir | gehören | gehörten | gehören | gehörten |
| ihr | gehört | gehörtet | gehöret | gehörtet |
| sie/Sie | gehören | gehörten | gehören | gehörten |
