gestatten
Form & Grammatik
- Stichwort
- gestatten
- Worttrennung
- ge·stat·ten
- Präsens
- gestattet
- Präteritum
- gestattete
- Partizip II
- gestattet
- Hilfsverb
- haben
- Reflexiver Gebrauch
- sich etwas gestatten: Dativpronomen + Akkusativobjekt
- Trennbarkeit
- nicht trennbar
- Ergänzungen
- jemandem etwas gestatten (Dativ + Akkusativ)
Gestatten bedeutet, jemandem etwas zu erlauben. Das Verb kann außerdem ausdrücken, dass Bedingungen etwas möglich machen, und kommt in förmlichen Höflichkeitsformeln vor.
Erlaubnis und Möglichkeit
Gestattet die Lehrerin die Benutzung eines Wörterbuchs, erteilt sie eine Erlaubnis. „Der schmale Weg gestattet kein Überholen“ beschreibt dagegen eine räumliche Bedingung. Der Weg trifft keine Entscheidung. Die Unterscheidung ist wichtig, wenn man den Satz mit einem anderen Verb wiedergibt.
In „Gestatten Sie eine Zwischenfrage?“ wird höflich um Raum für eine Frage gebeten. Die Wendung klingt förmlich. Wer schreibt „Ich gestatte mir eine Anmerkung“, kündigt den eigenen Beitrag mit einer zurückhaltenden oder bewusst feierlichen Formel an. Je nach Situation kann das auch distanziert wirken.
Erlauben, zulassen und ermöglichen
Erlauben ist bei einer persönlichen Erlaubnis meist die unauffälligere Alternative. Zulassen kann eine Entscheidung, aber auch eine Bedingung betreffen. Genehmigen lässt eher an einen Antrag oder eine zuständige Stelle denken. Ermöglichen passt zu Umständen, die etwas durchführbar machen. Es drückt für sich genommen keine Erlaubnis aus.
„Die Aufsicht gestattet uns eine zusätzliche Pause.“
„Die Aufsicht erlaubt uns eine zusätzliche Pause.“
Die Erlaubnis bleibt dieselbe. Gestattet klingt förmlicher. „Die Aufsicht ermöglicht uns eine Pause“ könnte hingegen bedeuten, dass sie die Arbeit entsprechend organisiert; eine ausdrückliche Erlaubnis wäre damit weniger deutlich.
„Das Zeitfenster gestattet nur einen kurzen Besuch.“
„Das Zeitfenster ermöglicht nur einen kurzen Besuch.“
Hier geht es um eine zeitliche Grenze. Genehmigen wäre als Ersatz unpassend, weil das Zeitfenster keine zuständige Person oder Behörde ist. Die bildliche Ausdrucksweise darf nicht mit einem tatsächlichen Erlaubnisverfahren verwechselt werden.
Wem wird was gestattet?
Die Person steht im Dativ, die gestattete Sache im Akkusativ: jemandem einen Besuch gestatten. Möglich ist auch eine Infinitivgruppe: jemandem gestatten, früher zu gehen. Die reflexive Form lautet sich etwas gestatten. Präsens und Partizip werden gleich geschrieben: sie gestattet und sie hat gestattet.
Konjugation von gestattenPräsens, Präteritum und Konjunktiv
| Person | Präsens | Präteritum | Konjunktiv I | Konjunktiv II |
|---|---|---|---|---|
| ich | gestatte | gestattete | gestatte | gestattete |
| du | gestattest | gestattetest | gestattest | gestattetest |
| er/sie/es | gestattet | gestattete | gestatte | gestattete |
| wir | gestatten | gestatteten | gestatten | gestatteten |
| ihr | gestattet | gestattetet | gestattet | gestattetet |
| sie/Sie | gestatten | gestatteten | gestatten | gestatteten |
Förmlichkeit bewusst wählen
In einer Hausordnung kann „Das Fotografieren ist gestattet“ sachlich passen. In einer persönlichen Nachricht wirkt „Du darfst gern Fotos machen“ meist unmittelbarer. Keine dieser Formulierungen erklärt bereits, wo Aufnahmen erlaubt sind oder ob Personen zustimmen müssen. Solche Bedingungen sollten bei Bedarf ausdrücklich genannt werden.
