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mahnen

Form & Grammatik

Verb
Stichwort
mahnen
Worttrennung
mah·nen
Präsens
er/sie/es mahnt
Präteritum
er/sie/es mahnte
Partizip II
gemahnt
Perfekt
hat gemahnt
Hilfsverb
haben
Infinitiv
mahnen
Trennbarkeit
nicht trennbar

Reflexiver Gebrauch: nicht obligatorisch reflexiv

Gebrauch: Zu + Dativ bei Aufforderung, an + Akkusativ beim Erinnern. Gehoben auch sachbezogenes Erinnern.

Formen und Verwendung im Detail

Definition · kurz erklärt

Mahnen bedeutet, nachdrücklich zu einem Verhalten aufzufordern oder an etwas Wichtiges zu erinnern. Man kann jemanden zur Vorsicht mahnen oder an ein Versprechen mahnen. Gehoben kann auch ein Gegenstand oder Ereignis an etwas erinnern.

Bedeutungen

Bedeutung 1: Mit Nachdruck zu einem Verhalten auffordern

Wer mahnt, hält eine Handlung oder Haltung für wichtig und spricht sie mit Nachdruck an. Das kann eine Bitte um Ruhe, ein Hinweis auf Vorsicht oder ein Aufruf zum Handeln sein. Mahnen klingt ernster als eine beiläufige Anregung.

„Vor dem unübersichtlichen Übergang mahnte sie zur Vorsicht.“

Die Situation erklärt den ernsten Hinweis. Das Wort nennt noch keine konkrete Gefahr oder deren Eintritt.

Bedeutung 2: An eine Verpflichtung erinnern

Man kann jemanden an eine Zusage oder eine noch offene Aufgabe mahnen. Bei einer unbezahlten Rechnung kann das Verb eine Aufforderung zur Zahlung bezeichnen. Die Wortbedeutung allein legt aber keine Frist, Gebühr oder rechtliche Wirkung fest.

„Er mahnte seine Freundin an die zugesagte Rückgabe des Buchs.“

Eine bereits bestehende Zusage wird in Erinnerung gerufen. Eine neue Verpflichtung ist nicht gemeint.

Bedeutung 3: Etwas Vergangenes ins Gedächtnis rufen

In gehobener Sprache kann etwa ein Denkmal an ein Ereignis mahnen. Das Denkmal spricht nicht selbst; seine Bedeutung ruft das Ereignis ins Gedächtnis. Diese Verwendung ist besonders in feierlichen oder erinnernden Texten zu finden.

„Die Gedenktafel mahnt an die Zerstörung des alten Stadtviertels.“

Die Tafel erinnert durch ihre Bedeutung. Sie spricht nicht wörtlich selbst.

mahnen: Synonyme und andere Wörter

Eine Handlung nahelegen

auffordern · eindringlich bitten · anhalten

Auffordern ist allgemeiner und muss keinen warnenden Unterton haben. Eindringlich bitten beschreibt den Nachdruck, ohne dieselbe Autorität anzudeuten. Anhalten benötigt in diesem Sinn die Ergänzung zu etwas.

„Die Begleiterin mahnte zur Vorsicht“ kann durch „Die Begleiterin forderte die Gruppe auf, vorsichtig zu sein“ erläutert werden, wenn die Äußerung tatsächlich an die Gruppe gerichtet war. Der erste Satz allein nennt die angesprochenen Personen noch nicht.

An eine Verpflichtung erinnern

erinnern · eine Zusage einfordern · zur Erledigung auffordern

Erinnern kann freundlich und beiläufig sein. Mahnen betont stärker, dass etwas nicht übergangen werden soll. Eine Zusage einfordern passt nur, wenn tatsächlich eine solche Zusage vorliegt.

„Sie mahnte ihn an die Rückgabe des Buchs.“ → „Sie erinnerte ihn nachdrücklich daran, das Buch zurückzugeben.“ Der Satzbau verändert sich, der konkrete Anlass bleibt erhalten.

Vergangenes gegenwärtig halten

gemahnen · ins Gedächtnis rufen · erinnern

Gemahnen ist ebenfalls gehoben. Ins Gedächtnis rufen erklärt die Wirkung. Bei einem Denkmal ist damit nicht automatisch eine direkt ausgesprochene Aufforderung an eine bestimmte Person gemeint.

„Die Inschrift mahnt an die Opfer.“ → „Die Inschrift ruft die Opfer in Erinnerung.“ Die Umschreibung bewahrt den Gedenkbezug.

Beispiele und Verwendung

„Vor dem schmalen Steg mahnte die Begleiterin zur Vorsicht.“

Der Anlass macht den warnenden Charakter verständlich. Die Gruppe wird nicht zu einem bestimmten Tempo gezwungen, sondern zur Aufmerksamkeit aufgefordert.

„Er mahnte seine Freundin an das gemeinsame Versprechen, die Arbeit rechtzeitig abzugeben.“

Das Beispiel betrifft eine bestehende Zusage. Die Präposition an führt hier die erinnerte Verpflichtung ein.

„Die verlassene Halle mahnte die Figur an die Zeit ihrer Ausbildung.“

Im gehobenen Gebrauch ruft ein Ort Vergangenes in Erinnerung. Die Halle wird nicht zu einer tatsächlich sprechenden Person.

Grammatik und Beugung

Die Formen lauten mahnt – mahnte – hat gemahnt. Das Verb ist schwach; die Trennung lautet mah·nen. Die Kurzform ich mahn ist vor allem gesprochen oder stilisiert.

Die wichtigsten Satzmuster unterscheiden sich: jemanden zu etwas mahnen steht mit einer Person im Akkusativ und zu mit Dativ. Jemanden an etwas mahnen nennt die erinnerte Sache mit an und Akkusativ. Auch ohne genanntes Personenobjekt heißt es beispielsweise „Sie mahnt zur Geduld“.

In „Das Bild mahnt an die Reise“ ist das Bild das Subjekt und die Reise das Erinnerte. Die grammatische Funktion lässt sich am Satz erkennen; sie hängt nicht davon ab, ob das Subjekt eine Person oder eine Sache bezeichnet.

mahnen: Indikativ: Gegenwart und einfache Vergangenheit
PersonPräsensPräteritum
ichich mahn / ich mahneich mahnte
dudu mahnstdu mahntest
er/sie/eser/sie/es mahnter/sie/es mahnte
wirwir mahnenwir mahnten
ihrihr mahntihr mahntet
siesie mahnensie mahnten
mahnen: Indikativ: abgeschlossene Handlungen
PersonPerfektPlusquamperfekt
ichich habe gemahntich hatte gemahnt
dudu hast gemahntdu hattest gemahnt
er/sie/eser/sie/es hat gemahnter/sie/es hatte gemahnt
wirwir haben gemahntwir hatten gemahnt
ihrihr habt gemahntihr hattet gemahnt
siesie haben gemahntsie hatten gemahnt
mahnen: Indikativ: Zukunft und Vermutung
PersonFutur IFutur II
ichich werde mahnenich werde gemahnt haben
dudu wirst mahnendu wirst gemahnt haben
er/sie/eser/sie/es wird mahnener/sie/es wird gemahnt haben
wirwir werden mahnenwir werden gemahnt haben
ihrihr werdet mahnenihr werdet gemahnt haben
siesie werden mahnensie werden gemahnt haben
mahnen: Konjunktiv I: Gegenwart und Vergangenheit
PersonGegenwartVergangenheit
ichich mahneich habe gemahnt
dudu mahnestdu habest gemahnt
er/sie/eser/sie/es mahneer/sie/es habe gemahnt
wirwir mahnenwir haben gemahnt
ihrihr mahnetihr habet gemahnt
siesie mahnensie haben gemahnt
mahnen: Konjunktiv II: Gegenwart und Vergangenheit
PersonEinfache FormVergangenheit
ichich mahnteich hätte gemahnt
dudu mahntestdu hättest gemahnt
er/sie/eser/sie/es mahnteer/sie/es hätte gemahnt
wirwir mahntenwir hätten gemahnt
ihrihr mahntetihr hättet gemahnt
siesie mahntensie hätten gemahnt
mahnen: Aufforderungsformen
AnredeImperativ
dumahn! / mahne!
ihrmahnt!
Siemahnen Sie!

Den Ton einer Mahnung beschreiben

Zur Wortfamilie gehören Mahnung für den nachdrücklichen Hinweis und Mahner beziehungsweise Mahnerin für eine warnende oder erinnernde Person.

Eine Figur kann freundlich, besorgt oder streng mahnen. Die konkrete Gestaltung zeigt sich etwa an Wortwahl und Reaktion: „Sie nennt die Gefahr und wartet, bis alle stehen bleiben.“ Für eine Analyse ist dieses beobachtbare Verhalten aussagekräftiger als eine pauschale Bewertung als herrisch.