nationalisieren
Form & Grammatik
Verb- Stichwort
- nationalisieren
- Worttrennung
- na·ti·o·na·li·sie·ren
- Präsens
- nationalisiert
- Präteritum
- nationalisierte
- Partizip II
- nationalisiert
- Perfekt
- hat nationalisiert
- Hilfsverb
- haben
- Infinitiv
- nationalisieren
- Trennbarkeit
- nicht trennbar
Reflexiver Gebrauch: nicht reflexiv
Gebrauch: Schwaches Verb auf -ieren, Partizip ohne ge-. Die Bedeutungen verstaatlichen und einbürgern auseinanderhalten.
Ergänzungen: etwas oder jemanden nationalisieren: Akkusativ
Definition · kurz erklärt
Nationalisieren bedeutet, etwas in staatliches Eigentum zu überführen. In einer anderen Verwendung bezeichnet es das Einbürgern einer Person. Der Zusammenhang muss klären, ob von Eigentum oder von Staatsangehörigkeit die Rede ist.
Bedeutungen
Bedeutung 1: In staatliches Eigentum überführen
Bei Unternehmen, Betrieben oder wirtschaftlichen Vermögenswerten bezeichnet nationalisieren die Überführung in staatliches Eigentum. Das Wort allein beschreibt weder das konkrete Verfahren noch eine Entschädigung oder die Bewertung der Maßnahme.
„Der Bericht beschreibt, wie die Regierung die Bergwerke nationalisierte.“
Hier geht es um Eigentumsverhältnisse. Ob die Maßnahme wirtschaftlich erfolgreich war, lässt sich daraus nicht entnehmen.
Bedeutung 2: Einer Person die Staatsangehörigkeit verleihen
Auf Personen bezogen kann nationalisieren einbürgern bedeuten. In einem allgemein verständlichen deutschen Text ist einbürgern meist die deutlichere Wahl, weil nationalisieren sonst leicht an staatliches Eigentum denken lässt.
„Die historische Darstellung berichtet, dass mehrere zugewanderte Familien nationalisiert wurden.“
Im Zusammenhang mit Personen ist hier ihre Einbürgerung gemeint. Die Aussage nennt noch keine Bedingungen oder Einzelheiten des Verfahrens.
Synonyme: andere Wörter für nationalisieren
Verstaatlichen passt zum Eigentum, einbürgern zur Staatsangehörigkeit. Enteignen ist nicht in jedem Satz ein gleichbedeutender Ersatz.
Eigentumsverhältnisse beschreiben
verstaatlichen · in Staatseigentum überführen
Diese Ausdrücke benennen den Übergang in staatliches Eigentum. Enteignen betont dagegen die Entziehung von Eigentum und ist nicht allein durch den Hinweis auf staatliches Eigentum belegt. Kollektivieren kann andere gemeinschaftliche Eigentumsformen betreffen.
„Das Unternehmen wurde nationalisiert.“ → „Das Unternehmen wurde verstaatlicht.“ Die Umformulierung enthält keine zusätzliche Behauptung über Entschädigung oder Zwang.
Eine Staatsangehörigkeit beschreiben
einbürgern · die Staatsangehörigkeit verleihen
Einbürgern ist für diesen Vorgang im Deutschen die unmittelbar verständliche Bezeichnung. Integrieren beschreibt dagegen kein bestimmtes staatsangehörigkeitsrechtliches Ergebnis und ist kein Ersatz.
„Sie wurde nationalisiert“ kann im entsprechenden Personenbezug als „Sie wurde eingebürgert“ formuliert werden. „Sie passte sich an“ wäre eine andere Aussage.
Beispiele und Verwendung
Das Objekt entscheidet über die Lesart
„Der Staat nationalisierte die Eisenbahngesellschaft.“
Das Objekt ist ein Unternehmen. Der Satz betrifft staatliches Eigentum und nicht etwa die Herkunft oder politische Einstellung der Beschäftigten.
Eine Maßnahme von ihrem Ziel unterscheiden
„Im Kommentar wird gefordert, die Energieunternehmen zu nationalisieren.“
Der Satz berichtet eine Forderung. Er besagt nicht, dass die Unternehmen schon verstaatlicht wurden oder dass mit der Maßnahme ein bestimmtes Ergebnis sicher eintreten würde.
Grammatik und Beugung
Die Stammformen heißen nationalisiert, nationalisierte, hat nationalisiert. Das Partizip erhält kein ge-: nicht „genationalisiert“. Die Worttrennung lautet na·ti·o·na·li·sie·ren.
Das Verb kann aktiv und passiv verwendet werden: „Die Regierung nationalisierte den Betrieb“ und „Der Betrieb wurde nationalisiert“. Im Aktiv steht der Betrieb im Akkusativ; im Passiv wird er zum Subjekt. Die beiden Sätze ordnen denselben Vorgang unterschiedlich an.
| Person | Präsens | Präteritum |
|---|---|---|
| ich | ich nationalisiere | ich nationalisierte |
| du | du nationalisierst | du nationalisiertest |
| er / sie / es | er/sie/es nationalisiert | er/sie/es nationalisierte |
| wir | wir nationalisieren | wir nationalisierten |
| ihr | ihr nationalisiert | ihr nationalisiertet |
| sie | sie nationalisieren | sie nationalisierten |
| Person | Konjunktiv I | Konjunktiv II |
|---|---|---|
| ich | ich nationalisiere | ich nationalisierte |
| du | du nationalisierest | du nationalisiertest |
| er / sie / es | er/sie/es nationalisiere | er/sie/es nationalisierte |
| wir | wir nationalisieren | wir nationalisierten |
| ihr | ihr nationalisieret | ihr nationalisiertet |
| sie | sie nationalisieren | sie nationalisierten |
| Person | Perfekt |
|---|---|
| ich | ich habe nationalisiert |
| du | du hast nationalisiert |
| er / sie / es | er/sie/es hat nationalisiert |
| wir | wir haben nationalisiert |
| ihr | ihr habt nationalisiert |
| sie | sie haben nationalisiert |
| Anrede | Imperativ |
|---|---|
| du | nationalisiere! |
| ihr | nationalisiert! |
| Sie | nationalisieren Sie! |
