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verklagen

Form & Grammatik

Verb
Stichwort
verklagen
Worttrennung
ver·kla·gen
Präsens
verklagt
Präteritum
verklagte
Partizip II
verklagt
Perfekt
hat verklagt
Hilfsverb
haben
Infinitiv
verklagen; zu verklagen
Trennbarkeit
Nicht trennbar; Partizip ohne ge-.

Reflexiver Gebrauch: Nicht reflexiv.

Gebrauch: Schwach. Gerichtliche Klage und landschaftliche Beschwerde unterscheiden. Das Verb behauptet weder Berechtigung noch Erfolg eines Anspruchs.

Ergänzungen: jemanden verklagen (Akkusativ); auf etwas verklagen; landschaftlich jemanden bei jemandem verklagen

Formen und Verwendung im Detail

Definition · kurz erklärt

Verklagen bedeutet, gegen jemanden vor Gericht zu klagen und einen Anspruch geltend zu machen. Landschaftlich kann es außerdem heißen, sich bei einer anderen Person über jemanden zu beschweren. Die erste Bedeutung besagt noch nicht, dass die Klage berechtigt ist oder Erfolg hat.

Bedeutungen

Bedeutung 1: Gegen jemanden gerichtlich klagen

Eine Person oder Organisation richtet eine Klage gegen eine andere Seite. Diese Gegenseite steht als Akkusativobjekt. Eine Ergänzung kann das verfolgte Begehren nennen. Das Verb bezeichnet das Vorgehen, nicht die spätere Entscheidung darüber.

„Im Roman verklagt die Werkstatt das Unternehmen auf Zahlung des noch offenen Betrags.“

Das Unternehmen ist die Gegenseite, die Zahlung das genannte Begehren. Ob die Werkstatt einen Anspruch hat oder gewinnt, bleibt offen.

Bedeutung 2: Landschaftlich eine Beschwerde über jemanden vorbringen

In landschaftlichem Gebrauch kann verklagen bedeuten, sich bei einer anderen Person über jemanden zu beschweren. Es muss dabei kein Gericht und kein förmliches Verfahren beteiligt sein.

„Im regional gefärbten Dialog verklagt das Kind seinen Mitschüler bei der Aufsicht.“

Das Kind beschwert sich bei der Aufsicht. Der Satz berichtet keinen Gerichtsprozess und entscheidet nicht über die Berechtigung der Beschwerde.

verklagen: Synonyme und andere Wörter

Verklagen und gegen jemanden klagen

gegen jemanden klagen · eine Klage gegen jemanden erheben

Die Umschreibung mit gegen nennt die andere Seite in einer Präpositionalgruppe. Verklagen verwendet dafür gewöhnlich ein direktes Akkusativobjekt. Ein Vorwurf allein ist noch keine Klage.

„Die Figur verklagt das Unternehmen.“ → „Die Figur klagt gegen das Unternehmen.“

Die Gegenseite bleibt gleich. Der Anschluss ändert sich von das Unternehmen als Objekt zu gegen das Unternehmen.

Die landschaftliche Beschwerde erklären

sich über jemanden beschweren · eine Beschwerde vorbringen

Sich beschweren erklärt die zweite Verwendung ohne einen Gerichtsbezug. Anklagen und beschuldigen wären keine beliebig gleichbedeutenden Bezeichnungen; sie verschieben den Vorgang oder den Vorwurfscharakter.

„Die Figur verklagt ihren Nachbarn beim Hausmeister.“ → „Die Figur beschwert sich beim Hausmeister über ihren Nachbarn.“

Die Umschreibung zeigt, wer sich bei wem über wen beschwert. Die landschaftliche Ausgangsform ist nicht als gerichtliches Vorgehen zu lesen.

Beispiele und Verwendung

Anspruch und Ergebnis trennen

„Sie hat das Unternehmen verklagt; über die Forderung ist in der Erzählung noch nicht entschieden.“

Das Perfekt berichtet das Vorgehen. Der Zusatz verhindert, dass ein noch offener Ausgang als Erfolg ausgegeben wird.

Eine Beschwerdestelle benennen

„Im regionalen Gespräch heißt es, jemand habe den anderen beim Vereinsvorstand verklagt.“

Beim Vorstand nennt die Stelle der Beschwerde. Der landschaftliche Zusammenhang erklärt, weshalb kein Gericht gemeint sein muss.

Grammatik und Beugung

Die schwachen Stammformen sind verklagt – verklagte – hat verklagt. Das Verb ist nicht trennbar und bildet sein Partizip II ohne ge-.

Das Gegenüber steht im Akkusativ: jemanden verklagen. Die Gruppe auf Zahlung nennt das Begehren. Im landschaftlichen Beschwerdegebrauch steht die angesprochene Stelle nach bei im Dativ.

Mit zu heißt es zu verklagen. Die Konjunktiv-I-Formen du verklagest und ihr verklaget unterscheiden sich vom Indikativ. Das Partizip I lautet verklagend.

Indikativ – Präsens
Person Form
ich verklage
du verklagst
er/sie/es verklagt
wir verklagen
ihr verklagt
sie verklagen
Indikativ – Präteritum
Person Form
ich verklagte
du verklagtest
er/sie/es verklagte
wir verklagten
ihr verklagtet
sie verklagten
Indikativ – Perfekt
Person Form
ich habe verklagt
du hast verklagt
er/sie/es hat verklagt
wir haben verklagt
ihr habt verklagt
sie haben verklagt
Indikativ – Plusquamperfekt
Person Form
ich hatte verklagt
du hattest verklagt
er/sie/es hatte verklagt
wir hatten verklagt
ihr hattet verklagt
sie hatten verklagt
Indikativ – Futur I
Person Form
ich werde verklagen
du wirst verklagen
er/sie/es wird verklagen
wir werden verklagen
ihr werdet verklagen
sie werden verklagen
Indikativ – Futur II
Person Form
ich werde verklagt haben
du wirst verklagt haben
er/sie/es wird verklagt haben
wir werden verklagt haben
ihr werdet verklagt haben
sie werden verklagt haben
Konjunktiv I – Präsens
Person Form
ich verklage
du verklagest
er/sie/es verklage
wir verklagen
ihr verklaget
sie verklagen
Konjunktiv I – Perfekt
Person Form
ich habe verklagt
du habest verklagt
er/sie/es habe verklagt
wir haben verklagt
ihr habet verklagt
sie haben verklagt
Konjunktiv I – Futur I
Person Form
ich werde verklagen
du werdest verklagen
er/sie/es werde verklagen
wir werden verklagen
ihr werdet verklagen
sie werden verklagen
Konjunktiv I – Futur II
Person Form
ich werde verklagt haben
du werdest verklagt haben
er/sie/es werde verklagt haben
wir werden verklagt haben
ihr werdet verklagt haben
sie werden verklagt haben
Konjunktiv II – Präteritum
Person Form
ich verklagte
du verklagtest
er/sie/es verklagte
wir verklagten
ihr verklagtet
sie verklagten
Konjunktiv II – Plusquamperfekt
Person Form
ich hätte verklagt
du hättest verklagt
er/sie/es hätte verklagt
wir hätten verklagt
ihr hättet verklagt
sie hätten verklagt
Konjunktiv II – Futur I
Person Form
ich würde verklagen
du würdest verklagen
er/sie/es würde verklagen
wir würden verklagen
ihr würdet verklagen
sie würden verklagen
Konjunktiv II – Futur II
Person Form
ich würde verklagt haben
du würdest verklagt haben
er/sie/es würde verklagt haben
wir würden verklagt haben
ihr würdet verklagt haben
sie würden verklagt haben
Imperativ
Person Form
2. Person Singular [du] verklag, verklage!
2. Person Plural [ihr] verklagt!
Infinite Formen
Form Schreibung
Infinitiv mit zu zu verklagen
Partizip I verklagend
Partizip II verklagt