verklagen
Form & Grammatik
- Stichwort
- verklagen
- Worttrennung
- ver·kla·gen
- Präsens
- verklagt
- Präteritum
- verklagte
- Partizip II
- verklagt
- Perfekt
- hat verklagt
- Hilfsverb
- haben
- Infinitiv
- verklagen; zu verklagen
- Trennbarkeit
- Nicht trennbar; Partizip ohne ge-.
Reflexiver Gebrauch: Nicht reflexiv.
Gebrauch: Schwach. Gerichtliche Klage und landschaftliche Beschwerde unterscheiden. Das Verb behauptet weder Berechtigung noch Erfolg eines Anspruchs.
Ergänzungen: jemanden verklagen (Akkusativ); auf etwas verklagen; landschaftlich jemanden bei jemandem verklagen
Definition · kurz erklärt
Verklagen bedeutet, gegen jemanden vor Gericht zu klagen und einen Anspruch geltend zu machen. Landschaftlich kann es außerdem heißen, sich bei einer anderen Person über jemanden zu beschweren. Die erste Bedeutung besagt noch nicht, dass die Klage berechtigt ist oder Erfolg hat.
Bedeutungen
Bedeutung 1: Gegen jemanden gerichtlich klagen
Eine Person oder Organisation richtet eine Klage gegen eine andere Seite. Diese Gegenseite steht als Akkusativobjekt. Eine Ergänzung kann das verfolgte Begehren nennen. Das Verb bezeichnet das Vorgehen, nicht die spätere Entscheidung darüber.
„Im Roman verklagt die Werkstatt das Unternehmen auf Zahlung des noch offenen Betrags.“
Das Unternehmen ist die Gegenseite, die Zahlung das genannte Begehren. Ob die Werkstatt einen Anspruch hat oder gewinnt, bleibt offen.
Bedeutung 2: Landschaftlich eine Beschwerde über jemanden vorbringen
In landschaftlichem Gebrauch kann verklagen bedeuten, sich bei einer anderen Person über jemanden zu beschweren. Es muss dabei kein Gericht und kein förmliches Verfahren beteiligt sein.
„Im regional gefärbten Dialog verklagt das Kind seinen Mitschüler bei der Aufsicht.“
Das Kind beschwert sich bei der Aufsicht. Der Satz berichtet keinen Gerichtsprozess und entscheidet nicht über die Berechtigung der Beschwerde.
verklagen: Synonyme und andere Wörter
Verklagen und gegen jemanden klagen
gegen jemanden klagen · eine Klage gegen jemanden erheben
Die Umschreibung mit gegen nennt die andere Seite in einer Präpositionalgruppe. Verklagen verwendet dafür gewöhnlich ein direktes Akkusativobjekt. Ein Vorwurf allein ist noch keine Klage.
„Die Figur verklagt das Unternehmen.“ → „Die Figur klagt gegen das Unternehmen.“
Die Gegenseite bleibt gleich. Der Anschluss ändert sich von das Unternehmen als Objekt zu gegen das Unternehmen.
Die landschaftliche Beschwerde erklären
sich über jemanden beschweren · eine Beschwerde vorbringen
Sich beschweren erklärt die zweite Verwendung ohne einen Gerichtsbezug. Anklagen und beschuldigen wären keine beliebig gleichbedeutenden Bezeichnungen; sie verschieben den Vorgang oder den Vorwurfscharakter.
„Die Figur verklagt ihren Nachbarn beim Hausmeister.“ → „Die Figur beschwert sich beim Hausmeister über ihren Nachbarn.“
Die Umschreibung zeigt, wer sich bei wem über wen beschwert. Die landschaftliche Ausgangsform ist nicht als gerichtliches Vorgehen zu lesen.
Beispiele und Verwendung
Anspruch und Ergebnis trennen
„Sie hat das Unternehmen verklagt; über die Forderung ist in der Erzählung noch nicht entschieden.“
Das Perfekt berichtet das Vorgehen. Der Zusatz verhindert, dass ein noch offener Ausgang als Erfolg ausgegeben wird.
Eine Beschwerdestelle benennen
„Im regionalen Gespräch heißt es, jemand habe den anderen beim Vereinsvorstand verklagt.“
Beim Vorstand nennt die Stelle der Beschwerde. Der landschaftliche Zusammenhang erklärt, weshalb kein Gericht gemeint sein muss.
Grammatik und Beugung
Die schwachen Stammformen sind verklagt – verklagte – hat verklagt. Das Verb ist nicht trennbar und bildet sein Partizip II ohne ge-.
Das Gegenüber steht im Akkusativ: jemanden verklagen. Die Gruppe auf Zahlung nennt das Begehren. Im landschaftlichen Beschwerdegebrauch steht die angesprochene Stelle nach bei im Dativ.
Mit zu heißt es zu verklagen. Die Konjunktiv-I-Formen du verklagest und ihr verklaget unterscheiden sich vom Indikativ. Das Partizip I lautet verklagend.
| Person | Form |
|---|---|
| ich | verklage |
| du | verklagst |
| er/sie/es | verklagt |
| wir | verklagen |
| ihr | verklagt |
| sie | verklagen |
| Person | Form |
|---|---|
| ich | verklagte |
| du | verklagtest |
| er/sie/es | verklagte |
| wir | verklagten |
| ihr | verklagtet |
| sie | verklagten |
| Person | Form |
|---|---|
| ich | habe verklagt |
| du | hast verklagt |
| er/sie/es | hat verklagt |
| wir | haben verklagt |
| ihr | habt verklagt |
| sie | haben verklagt |
| Person | Form |
|---|---|
| ich | hatte verklagt |
| du | hattest verklagt |
| er/sie/es | hatte verklagt |
| wir | hatten verklagt |
| ihr | hattet verklagt |
| sie | hatten verklagt |
| Person | Form |
|---|---|
| ich | werde verklagen |
| du | wirst verklagen |
| er/sie/es | wird verklagen |
| wir | werden verklagen |
| ihr | werdet verklagen |
| sie | werden verklagen |
| Person | Form |
|---|---|
| ich | werde verklagt haben |
| du | wirst verklagt haben |
| er/sie/es | wird verklagt haben |
| wir | werden verklagt haben |
| ihr | werdet verklagt haben |
| sie | werden verklagt haben |
| Person | Form |
|---|---|
| ich | verklage |
| du | verklagest |
| er/sie/es | verklage |
| wir | verklagen |
| ihr | verklaget |
| sie | verklagen |
| Person | Form |
|---|---|
| ich | habe verklagt |
| du | habest verklagt |
| er/sie/es | habe verklagt |
| wir | haben verklagt |
| ihr | habet verklagt |
| sie | haben verklagt |
| Person | Form |
|---|---|
| ich | werde verklagen |
| du | werdest verklagen |
| er/sie/es | werde verklagen |
| wir | werden verklagen |
| ihr | werdet verklagen |
| sie | werden verklagen |
| Person | Form |
|---|---|
| ich | werde verklagt haben |
| du | werdest verklagt haben |
| er/sie/es | werde verklagt haben |
| wir | werden verklagt haben |
| ihr | werdet verklagt haben |
| sie | werden verklagt haben |
| Person | Form |
|---|---|
| ich | verklagte |
| du | verklagtest |
| er/sie/es | verklagte |
| wir | verklagten |
| ihr | verklagtet |
| sie | verklagten |
| Person | Form |
|---|---|
| ich | hätte verklagt |
| du | hättest verklagt |
| er/sie/es | hätte verklagt |
| wir | hätten verklagt |
| ihr | hättet verklagt |
| sie | hätten verklagt |
| Person | Form |
|---|---|
| ich | würde verklagen |
| du | würdest verklagen |
| er/sie/es | würde verklagen |
| wir | würden verklagen |
| ihr | würdet verklagen |
| sie | würden verklagen |
| Person | Form |
|---|---|
| ich | würde verklagt haben |
| du | würdest verklagt haben |
| er/sie/es | würde verklagt haben |
| wir | würden verklagt haben |
| ihr | würdet verklagt haben |
| sie | würden verklagt haben |
| Person | Form |
|---|---|
| 2. Person Singular [du] | verklag, verklage! |
| 2. Person Plural [ihr] | verklagt! |
| Form | Schreibung |
|---|---|
| Infinitiv mit zu | zu verklagen |
| Partizip I | verklagend |
| Partizip II | verklagt |
