Abrogation
Form & Grammatik
- Stichwort
- Abrogation
- Worttrennung
- Ab·ro·ga·ti·on
- Artikel
- die
- Geschlecht
- Femininum
- Genitiv
- der Abrogation
- Plural
- die Abrogationen
Konkrete Rechtsordnung beziehungsweise Auslegungstradition beachten; keine Aussage über die Wirksamkeit eines bestimmten aktuellen Gesetzes.
Gebrauch: Fachsprachlich für Aufhebung; im Recht besonders die Aufhebung eines Gesetzes durch ein neues Gesetz, in der islamischen Normenlehre ein Prinzip der Ablösung von Bestimmungen.
Definition · kurz erklärt
Abrogation bedeutet fachsprachlich Aufhebung oder Abschaffung. Im rechtlichen Gebrauch ist besonders die Aufhebung eines Gesetzes durch ein neues Gesetz gemeint. In der islamischen Normenlehre bezeichnet das Wort außerdem ein Auslegungsprinzip, nach dem eine frühere normative Bestimmung durch eine spätere abgelöst wird.
Bedeutungen
Ein Gesetz durch ein neues aufheben
Im rechtlichen Sprachgebrauch bezeichnet Abrogation die Aufhebung eines Gesetzes durch ein neues Gesetz. Betrachtet wird das Ende seiner bisherigen rechtlichen Geltung, nicht das physische Entfernen eines gedruckten Gesetzestextes.
„Die Darstellung der Rechtsentwicklung behandelt die Abrogation des älteren Gesetzes durch das neue.“
Das eigene Beispiel beschreibt allgemein einen Aufhebungsvorgang. Welches reale Gesetz wann und in welchem Umfang aufgehoben wurde, müsste an den betreffenden Rechtsquellen geprüft werden. Eine bloße Reformankündigung besagt dies noch nicht.
Ein Prinzip der islamischen Normenauslegung
In der islamischen Koranexegese und Normenlehre wird Abrogation als Bezeichnung für die Aufhebung oder Ablösung einer früheren normativen Bestimmung durch eine spätere verwendet. Der arabische Fachausdruck lautet nasḫ. Die Anwendung, der Umfang und auch die grundsätzliche Anerkennung dieses Prinzips werden unterschiedlich beurteilt.
„Der Aufsatz vergleicht verschiedene Auffassungen über die Abrogation einer früheren Bestimmung.“
Die Formulierung berichtet über eine Auslegungsfrage. Sie entscheidet weder, welche konkrete Textstelle aufgehoben sei, noch schreibt sie allen Musliminnen und Muslimen dieselbe Auffassung zu. Aus der Aufhebung einer Bestimmung folgt außerdem nicht automatisch, dass ihr Wortlaut aus dem Text entfernt wird.
Abrogation: Synonyme und andere Wörter
Aufhebung und Abschaffung
Aufhebung oder Abschaffung ist allgemein verständlicher. Bei Gesetzen sollte man dazusagen, was aufgehoben wird und wodurch. Das Wort Geltung betrifft hier die Verbindlichkeit einer Regel, nicht das gesellschaftliche Ansehen einer Person.
„Das neue Gesetz führt zur Abrogation der früheren Regelung. – Das neue Gesetz hebt die frühere Regelung auf.“
Die zweite Fassung erläutert den Vorgang. Die bloße Änderung einzelner Wörter ist nicht ohne Weiteres mit der vollständigen Abschaffung einer Regelung gleichzusetzen.
Derogation im jeweiligen Fachgebrauch
Wo Abrogation und Derogation streng gegenübergestellt werden, meint Abrogation die vollständige Aufhebung und Derogation die teilweise Aufhebung oder Einschränkung. Die Wörter werden jedoch nicht in jedem rechtswissenschaftlichen Zusammenhang genau gleich abgegrenzt.
„Der Verfasser unterscheidet die Aufhebung des ganzen Gesetzes von der Aufhebung einzelner Bestimmungen.“
Die Erklärung muss zeigen, welche Begriffe der konkrete Text verwendet. Eine historische oder fremdsprachige Begriffsabgrenzung sollte nicht ungeprüft als ausnahmslose Regel für jede Rechtsordnung behandelt werden.
Beispiele und Verwendung
Den rechtlichen Zusammenhang bestimmen
„Der Artikel untersucht die Abrogation einer älteren Vorschrift.“
Vorschrift nennt eine normative Regel. Für die tatsächliche Rechtslage zählen jedoch die konkrete Regelung und ihr zeitlicher sowie sachlicher Anwendungsbereich. Der Beispielsatz allein ist keine Feststellung zu einem geltenden Gesetz.
Norm und Text unterscheiden
„Der Beitrag fragt, ob die Norm aufgehoben wird, während der Wortlaut überliefert bleibt.“
Eine Norm ist in diesem Zusammenhang eine maßgebliche Bestimmung. Ihre Geltung und die Überlieferung des Textes sind unterschiedliche Fragen. Der Satz macht noch keine bestimmte Auslegung verbindlich.
Das Wort gezielt verwenden
„Die Kritik spricht von Abrogation, meint aber lediglich eine geplante Änderung.“
Die Wortwahl wäre ohne weitere Erklärung ungenau. Ein fachsprachlicher Ausdruck ersetzt nicht die Angabe, ob etwas beschlossen, geändert oder tatsächlich aufgehoben wurde.
Grammatik und Beugung
Das Nomen ist feminin: die Abrogation, im Genitiv der Abrogation. Die Mehrzahl lautet die Abrogationen, im Dativ den Abrogationen. Der Plural kann verschiedene entsprechende Aufhebungsvorgänge unterscheiden.
Die Worttrennung lautet Ab·ro·ga·ti·on. Im Singular bleibt die Wortform in allen vier Fällen gleich. Im Plural tritt en hinzu; nach dem Dativ-Plural-Artikel den wird kein weiteres n angefügt.
| Fall | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | die Abrogation | die Abrogationen |
| Genitiv | der Abrogation | der Abrogationen |
| Dativ | der Abrogation | den Abrogationen |
| Akkusativ | die Abrogation | die Abrogationen |
Herkunft
Abrogation stammt aus dem Lateinischen und hängt mit abrogatio für Abschaffung oder Aufhebung zusammen. Der Herkunftsgedanke ist im fachsprachlichen Gebrauch erhalten; die genaue Bedeutung ergibt sich aus dem rechtlichen oder theologischen Zusammenhang.
